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Vorlage - 111/2022-01  

 
 
Betreff: Einführung eines öffentlichen Fahrradmietsystems im Kreis Soest; weiteres Vorgehen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage - öffentlich
  Bezüglich:
111/2022
Federführend:80 Digitales, Klimaschutz, Mobilität und Innovation   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung
09.03.2023 
Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
23.03.2023 
12. Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
30.03.2023 
12. Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt

 

Der Kreistag befürwortet den Aufbau eines Fahrradmietsystems mit einer Auswahl interessierter kreisangehöriger Kommunen.

Die Verwaltung wird beauftragt, Vorbereitungen für die Beantragung von Fördermitteln zu treffen und die Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH (RLG) mit der Aufgabe zu betrauen, die Organisation des Fahrradmietsystems mit dem Ziel des Betriebsstarts in 2024 in die Wege zu leiten. Hierfür sowie für weitere Aufgaben im Rahmen des Mobilitätsmanagements (z.B. die Betreuung der Mobilstationen) soll der RLG im Falle einer Förderung ab dem Haushaltsjahr 2024 ein jährlicher Betrag von 120.000 €r zunächst drei Jahre bereitgestellt werden.

 

 

 


 

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

120.000 € (ab 2024)

Produkt:

 

 

Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

 

Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

x

Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen: Die Mittel sollen ab dem Haushaltsjahr 2024 für Sachkosten der RLG für Aufgaben im Mobilitätsmanagement (u.a. Fahrradmietsystem und Mobilstationen) bereitgestellt werden. Dies gilt unter Vorbehalt einer Landesförderung für das Fahrradmietsystem und zunächst für die Dauer von drei Jahren.

 


Zusammenfassung

 

Auf der Basis des Handlungskonzeptes Mobilstationen im Kreis Soest hat sich die Verwaltung zusammen mit Vertretern der Kommunen und der RLG, sowie der fachlichen Unterstützung durch das Zukunftsnetz Mobilität, mit dem Aufbau eines Fahrradmietsystems (FMS) im Kreis befasst.

Zur Stärkung des Umweltverbundes möchte der Kreis zunächst mit den Kommunen Lippstadt, Soest, Bad Sassendorf und Ense in die Ausgestaltung und Einrichtung eines FMS einsteigen. Die RLG ist mit der Organisation eines solchen Systems zu betrauen, entsprechende Sachkosten der RLG trägt der Kreis. r die Betriebskosten der Fahrradvermietung werden Fördermittel beantragt, etwaige Eigenanteile an den Betriebskosten und der Einrichtung der Fahrradabstellflächen übernehmen die Kommunen.

 


Sachdarstellung

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 21.06.2022 den Beschluss gefasst, die Verwaltung mit der Umsetzung eines öffentlichen Fahrradmietsystems (FMS) zu beauftragen.

Die Beschlussfassung im Detail:

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, 

  1. die Umsetzung des öffentlichen Fahrradmietsystems über die RLG als Mobilitätsdienstleister in die Wege zu leiten,
  2. eine entsprechende Beauftragung vorzubereiten und Mittel für Personal- und Sachausgaben der RLG ab 2023 in den Haushalt des Kreises einzustellen,
  3. eventuelle Fördermittel zu beantragen.

Eine finanzielle Beteiligung des Kreises an den Betriebskosten des Fahrradmietsystems entscheidet der Kreistag zu einem späteren Zeitpunkt.“

Zur Förderung der multimodalen Mobilität kann ein Fahrradmietsystem einen wichtigen Beitrag leisten. Die Überwindung der letzten bzw. ersten Meile erhält durch die Vorhaltung von Mietfahrrädern eine ganz neue Ausrichtung und Qualität und kann in Verbindung mit dem vorhandenen ÖPNV-Angebot eine attraktive Alternative zum MIV darstellen. Ziel des Aufbaus eines FMS ist die Stärkung eines nachhaltigen Berufs- und Alltagsverkehrs, aber auch touristischen Verkehrs. Dabei sind die Mietfahrräder als ein Teil in der Mobilitätskette zu verstehen. Basis der Planungen bildet das Handlungskonzept Mobilstationen, in dem der Gutachter team red den Aufbau eines kreisweiten Verleihsystems anregt.

Die Ausrichtung der kreisangehörigen Kommunen, die den Umfang des Angebotes in ihrem Gebiet festlegen sollen, ist dabei eine grundlegende Determinante. Im September 2022 erfolgte eine Abfrage bei den Kommunen hinsichtlich ihrer Positionierung. Dabei wurde einmal die Akzeptanz eines Grundnetzes (bei einer Finanzierung durch den Kreis) aber auch ein Interesse darüber hinaus, mit eigenen Mittel tätig zu werden, abgefragt.

Die eingegangen Rückmeldungen zeugen von einer gewissen Zurückhaltung der kleineren Kommunen, die beiden einwohnerstärksten Kommunen hingegen befürworten den Auf-/Ausbau eines Fahrradmietsystems und haben bereits eigene Überlegungen angestellt. Auf der Basis dieser Erkenntnisse hat der Kreis erste Gespräche mit besonders am System interessierten Kommunen geführt. Auf dieser Basis beabsichtigt der Kreis nun den Aufbau eines Systems gemeinsam mit den Städten Lippstadt und Soest sowie den Gemeinden Bad Sassendorf und Ense zu starten und hierfür die entsprechenden Fördermittel zu beantragen.

Da eine Finanzierung des Systems über die Kreisumlage kritisch von den Kommunen, die sich nicht an einem FMS beteiligen möchten, gesehen wird, wird diese ursprüngliche Planung verworfen. Der kreisangehörigen Kommunen tragen die auf sie anfallenden Kosten des Verleihbetriebs und der Infrastrukturbereitstellung. Zur Sicherstellung einer übergreifenden Betreuung und Vermarktung des FMS befürworten auch die interessierten Kommunen die Betrauung der RLG mit der Organisation des Systems. Die RLG soll als Mobilitätsdienstleister Anbieter des Fahrradmietsystems sein und sich sowohl um die Bereitstellung, Wartung und Verteilung der Räder kümmern (evtl. in Form einer Vergabe) als auch um eine mögliche Optimierung/Ausweitung des Systems. Der Kreis übernimmt hierfür die Personal-/Sachkosten bei der RLG r Aufgaben des Mobilitätsmanagements, das sowohl das Fahrradmietsystem als auch die Betreuung der Mobilstationen umfasst.

Durch das Angebot an Mietfahrrädern sollen vor allem ÖPNV-Haltepunkte, Wohnquartiere, Lern- und Arbeitsplatzschwerpunkte eine bessere Erreichbarkeit mit nachhaltigen Verkehrsmitteln erhalten. Dazu soll ein im Kreisgebiet einheitliches System mit entsprechend einheitlichem Corporate Design geschaffen werden, welches eine digitale Nutzung ermöglicht und als ein Baustein des Gesamtmobilitätsangebotes gepflegt wird.

Zur Erweiterung des Portfolios „nachhaltige Mobilitätsangebote“ wird geprüft, ob die ortsansässigen Anbieter als ergänzendes Angebot des FMS einbezogen werden. So können Pedelecverleiher sowie ein Anbieter von Spezialfahrrädern für Mobilitätseingeschränkte insbesondere im touristischen Bereich eine attraktive Alternative zum MIV bieten.

Zur Festlegung der Anzahl und Standorte der Fahrradmietstationen werden in Kürze weitere Gespräche mit den oben genannten Kommunen geführt. Vor Einreichung eines Förderantrages soll aber auch den anderen Kommunen noch die Möglichkeit einer Beteiligung gegeben werden.

Kosten

Die Richtlinie zur Förderung der Vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (FöRi-MM) ermöglicht eine Anschubfinanzierung über max. 3 Jahre. Gefördert werden u. a. Zweirad-Sharing-Dienste (Pkt. 9.2) mit bis zu 1.500 € pro Zweirad und Jahr, sowie 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zur Einrichtung von Abstellbereichen. Anträge können bis 30.06. bei der Bezirksregierung eingereicht werden.

Die bisherigen Planungen sehen vor, mit der Anschubfinanzierung die Betriebskosten hrend des Förderzeitraums zu decken. Eventuell verbleibende Restbeträge sowie die Eigenanteile bei den Kosten zur Einrichtung der Abstellbereiche sind von den jeweiligen Kommunen zu tragen, ebenso die Betriebskosten bei einem Weiterbetrieb nach Auslaufen der Förderung.

Im Falle einer Förderung für das FMS soll die RLG für mindestens drei Jahre ab 2024 mit Personal- und Sachkosten für Aufgaben des Mobilitätsmanagement ausgestattet werden. Diese Aufgaben umfassen u.a. die Betreuung der Mobilstationen, die Organisation des Fahrradmietsystems, die Entwicklung weiterer Sharingangebote u.ä. Diese Aufgaben erbringt die RLG als Mobilitätsdienstleister für alle Kommunen im Kreisgebiet.

Hierfür soll vom Kreis eine jährliche Summe von 120.000 € bereitgestellt werden. Diese Kosten sind im Wesentlichen nicht förderfähig.

 

 

Stammbaum:
111/2022   Einführung eines öffentlichen Fahrradmietsystems im Kreis Soest   80 Digitales, Klimaschutz, Mobilität und Innovation   Beschlussvorlage - öffentlich
111/2022-01   Einführung eines öffentlichen Fahrradmietsystems im Kreis Soest; weiteres Vorgehen   80 Digitales, Klimaschutz, Mobilität und Innovation   Beschlussvorlage - öffentlich