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Der Ausschuss für Gesundheit, Demografie und Daseinsvorsorge beschließt in seiner Sitzung über die Zuschussanträge für Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie in psychosozialen Notlagen, für die Beratungsstelle Tamar sowie für die Weiterentwicklung der ambulanten Hospizarbeit bezogen auf das Haushaltsjahr 2023. Die im Einzelnen beschlossenen Zuschussanträge werden in einer Liste dem Protokoll beigefügt und stehen unter dem Vorbehalt der Verabschiedung und Genehmigung des Haushalts 2023.
Zusammenfassung
Entsprechend der „Dienstanweisung für Zuschüsse an Stellen außerhalb der Kreisverwaltung Soest“ können bis zum 30.09. jeden Jahres Anträge auf Zuschüsse für das Folgejahr gestellt werden.
Insgesamt wurden 16 Anträge gestellt mit einer Antragssumme von 177.564 Euro. Bei den Maßnahmen handelt es sich um Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung und in psychosozialen Notlagen sowie für die Beratungsstelle Tamar. Weitere Zuschüsse sind für die Weiterentwicklung der ambulanten Hospizarbeit im Kreis Soest vorgesehen. Eine Übersicht zu den eingereichten Anträgen ist der Anlage 1 zu entnehmen. In der Anlage 2 sind die einzelnen Anträge beigefügt.
Mittel wurden im Rahmen der Haushaltsplanung in Höhe von 1. 40.000 Euro für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung sowie in psychosozialen Notlagen, 2. 74.000 Euro für Kontakt- und Beratungsstellen für psychisch Erkrankte (zuzüglich 59.200 Euro Mittel des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, denen die entsprechenden Erträge gegenüberstehen) 3. 33.000 Euro für die Beratungsstelle Tamar 4. 20.000 Euro für die Weiterentwicklung der ambulanten Hospizarbeit im Kreis Soest im Haushaltsentwurf eingeplant. Die Bewilligung der Zuschüsse steht unter dem Vorbehalt der Verabschiedung und Genehmigung des Haushalts 2023.
Die Förderung für Selbsthilfegruppen soll innerhalb des Budgets auf 150 Euro pro Gruppe pro Jahr angepasst werden. Der Zugang zu den Fördergeldern soll außerdem niedrigschwelliger gestaltet werden, so dass eine Förderung zukünftig erfolgt, wenn eine Gruppe mindestens 3 Monate besteht, mindestens 4 Mitglieder hat und sich regelmäßig in Präsenz oder Online trifft.
Entsprechend der „Dienstanweisung für Zuschüsse an Stellen außerhalb der Kreisverwaltung Soest“ können bis zum 30.09. eines jeden Jahres Anträge auf Zuschüsse für das Folgejahr gestellt werden.
Zuschussmaßnahmen:
Wie in den Vorjahren ist beabsichtigt, verschiedene Maßnahmen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu fördern. Im Rahmen der Mittelanmeldung wurde daher wieder eine Summe für Zuschüsse im Produkt 05.53.54 Beratung vorgesehen, aus denen 1. Maßnahmen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie in psychosozialen Notlagen (Anlage 1, s. lfd. Ziffern 1-11) a. Freizeitmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen, b. Telefonseelsorge, c. Selbsthilfegruppen, d. sonstige Einzelmaßnahmen zur Förderung der Teilhabe, 2. Kontakt- und Beratungsstellen (Anlage 1, s. lfd. Ziffern 12-16), 3. sowie die Beratungsstelle Tamar einen freiwilligen Zuschuss erhalten sollen. Außerdem wurden 4. Mittel für die Weiterentwicklung der ambulanten Hospizarbeit im Haushaltsplanentwurf vorgesehen.
Zuschussmittel im Haushaltsplanentwurf 2023:
1. Maßnahmen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie in psychosozialen Notlagen Im Rahmen der Haushaltsplanung wurden wie in den Vorjahren Mittel in Höhe von 40.000 Euro für die Maßnahmen unter 1. a-d zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung sowie in psychosozialen Notlagen angemeldet. (Anlage 1, s. lfd. Ziffern 1-11). Die Selbsthilfegruppen wurden bisher mit einem Betrag von 6.400 Euro gefördert. Seit der Umstellung auf den Euro hat die einzelne Selbsthilfegruppe einen Betrag in Höhe von 92,70 Euro erhalten. Voraussetzungen für die Förderung waren mindestens 6 Monate Bestand, mindestens 6 Teilnehmende sowie regelmäßige Treffen. Es hat sich gezeigt, dass dies nicht mehr zeitgemäß ist. Der Betrag pro Gruppe soll daher auf 150,00 Euro erhöht werden. Bisher wurden die geplanten Gelder von 6.400 Euro nicht vollständig ausgeschöpft, so dass der Betrag nach aktuellem Kenntnisstand weiterhin ausreichend wäre. Außerdem soll der Zugang zur Förderung niedrigschwelliger gestaltet werden. Neue Voraussetzungen für die Förderung sollen daher zukünftig mindestens 3 Monate Bestand, mindestens 4 Mitglieder sowie regelmäßige Treffen in Präsenz oder Online.
2. Kontakt- und Beratungsstellen (KuB) Die Kontakt- und Beratungsstellen (KuB) waren bis 2021 mit 74.000 Euro berücksichtigt. Wie in der Vorlage 169/2021 dargestellt, wechselte im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) die Zuständigkeit für Kontakt- und Beratungsstellen zum 01.01.2020 von den Kreisen und kreisfreien Städten zum Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL). Ferner wurde beschlossen, dass der LWL vorläufig 80 % der Kosten als Eingliederungshilfe trägt. Die Kreise tragen die Kosten der Angehörigen- und Umfeldberatung im Rahmen der Daseinsfürsorge in Höhe von 20 %. Bis Ende 2021 sollte der Bedarf an Leistungen der Eingliederungshilfe und Daseinsfürsorge in den Kontakt- und Beratungsstellen erhoben werden. Der LWL hat angekündigt, ab 2022 ein Modell für seinen Zuständigkeitsbereich zu erstellen. Aufgrund der Mehrbedarfe der Kontakt- und Beratungsstellen hat der Ausschuss für Gesundheit, Demografie und Daseinsvorsorge in seiner Sitzung 2021 und 2022 entschieden, bis zu einer endgültigen Konzeption des LWL die von diesem bisher zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 59.200 Euro entsprechend der bisherigen Zuschussanteile an die Kontakt- und Beratungsstellen auszuzahlen, um die Arbeitsfähigkeit weiterhin sicherzustellen. Im Rahmen der Haushaltsplanung wurden daher mangels anderer Erkenntnisse ein Zuschuss an die KuBs von 74.000 Euro zuzüglich der Mittel des LWL von 59.200 Euro, also insgesamt 133.200 Euro sowie ein Ertrag in Höhe von 59.200 Euro, wie in 2021 und 2022 ausgezahlt, berücksichtigt. Der LWL hat inzwischen einen Entwurf zur Konzeption erstellt, diese ist aber noch nicht in Kraft getreten. Solange gilt weiterhin die Übergangsregelung. Soweit zusätzliche Gelder aufgrund der Coronasituation nicht vollumfänglich verausgabt wurden, wurden sie im Rahmen des Schlussverwendungsnachweises zurückerstattet. Bei allen Maßnahmen handelt es sich um Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung und in psychosozialen Notlagen.
3. Beratungsstelle Tamar Die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen hat 2017 erstmalig einen Antrag auf Bezuschussung der Beratungsstelle Tamar gestellt. 2021 hat der Kreistag mit Beschluss vom 10.12.2020 auf politischen Antrag die Zahlung des Zuschusses beschlossen. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 wurden für die Beratungsstelle Tamar 33.000 Euro berücksichtigt. Diese Summe wurde auch 2023 im Haushaltsplanentwurf eingeplant.
4. Weiterentwicklung der ambulanten Hospizarbeit im Kreis Soest Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 12.12.2019 den Beschluss gefasst, dass für die Weiterentwicklung der ambulanten Hospizarbeit im Kreis Soest 20.000,00 Euro jährlich eingestellt werden soll. Die entsprechende Summe wurde daher wie in den Vorjahren im Entwurf vorgesehen. Insgesamt sind daher im Entwurf für die Haushaltsplanung 2023 Zuwendungsmittel in Höhe von 167.000 Euro berücksichtigt, zuzüglich 59.200 Euro Mittel des LWL, die haushaltsneutral als Aufwand und gleichzeitig als Ertrag abgebildet sind. Die Mittel verteilen sich im aktuellen Haushaltsentwurf auf mehrere Konten (s. Anlage Gesamtübersicht).
Beantragte Zuschussmittel für 2023:
Für 22 Maßnahmen sind die Zuschussanträge gestellt worden. Eine Übersicht zu den Anträgen, die für 2023 gestellt wurden, ist beigefügt (Anlage 1 Zuschussliste). Die Inhalte und Begründungen sind den einzelnen Anträgen zu entnehmen, die ebenfalls als Anlage beigefügt sind. Es wurden Mittel in Höhe von insgesamt 177.564 Euro beantragt. Einige Zuschussempfänger vergangener Jahre haben aufgrund der Coronasituation keine Maßnahmen geplant.
Die Bewilligung der Zuschüsse steht unter dem Vorbehalt der Verabschiedung und Genehmigung des Haushalts 2023 durch den Kreistag.
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