Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt
Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4. Mai 2021 wurde am 12. Mai 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
Für die Organisation des Jugendamts ist ab 1. Januar 2023 das Gebot der funktionellen, organisatorischen und personellen Trennung der Aufgaben der Vormundschaft von anderen Tätigkeitsbereichen im Jugendamt durch den neu eingeführten § 55 Abs. 5 SGB VIII zentral: „Die Aufgaben der Pflegschaft und Vormundschaft sind funktionell, organisatorisch und personell von den übrigen Aufgaben des Jugendamts zu trennen.“
Die Jugendämter im Kreis Soest haben zur Vorbereitung und Umsetzung dieser neuen Aufgaben im August 2022 eine Arbeitsgruppe gebildet. Zudem sollten sie Aufgaben identifizieren, die möglicherweise gemeinschaftlich organisiert werden könnten.
Die Umsetzung des Trennungsgebots von den übrigen Aufgaben ist gesetzeskonform in allen Jugendämtern zum 01.01.2023 erfolgt.
Nach der Intention der Vormundschaftsreform sollen die Potenziale der ehrenamtlichen, aber auch insgesamt der vier Formen der Vormundschaft gestärkt werden. Klargestellt wird der ausdrückliche Vorrang der ehrenamtlichen Vormundschaft. Bisher gibt es im Kreis Soest kein abgestimmtes Konzept zur Förderung der ehrenamtlichen Vormundschaft. Die Arbeitsgruppe empfiehlt diese Aufgaben in einer zentralen Stelle im Kreisgebiet zu organisieren. Es gibt bisher keine gesicherten Erkenntnisse, in welchem Umfang geeignete ehrenamtliche Vormund:innen zur Verfügung stehen.
Weiter wurden im Bereich des Pflegekinderwesens gute Erfahrungen gemacht die Auswahl, Schulung und Begleitung von potentiellen Pflegefamilien von freien Trägern durchführen zu lassen. Das Modell kann analog für die ehrenamtlichen Vormund:innen angewendet werden. Zudem könnte eine kreisweite Organisation ressourcenschonender arbeiten, als eine dezentrale Organisation in den jeweiligen vier Jugendämtern. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den derzeitigen und auch mittelfristigen Fachkräftemangel im Bereich der Sozialen Arbeit.
Die Arbeitsgruppe schlägt vor, folgende Leistungen an einen freien Träger zu übergeben:
Ein detailliertes Leistungsverzeichnis der o.g. Schwerpunkte soll anhand der Arbeitshilfe der Landesjugendämter NRW erstellt werden.
Die Arbeitshilfe wurde von Fachkräften der Vormundschaften entwickelt und enthält folgende Kernprozesse für alle neuen Aufgaben im Bereich der Vormundschaft:
Auswahl der/des am besten geeigneten Vormund:in
Die Arbeitsgruppe hat anhand der Orientierungshilfe aus Baden-Württemberg die notwendigen Personalressourcen ermittelt. Diese orientieren sich an den aktuell laufenden Vormundschaften in den vier Jugendämtern im Kreisgebiet Soest. Im Ergebnis sollten 2,0 Vollzeitäquivalente (VZÄ) vorgehalten werden.
Die Arbeitsgruppe empfiehlt im Rahmen einer Erprobung zunächst folgende personelle Ressourcen vorzugeben:
Nach Abschluss einer zweijährigen Erprobungsphase wird die Leistungserbringung in Art und Umfang geprüft und ggf. angepasst.
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