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Vorlage - 036/2023  

 
 
Betreff: Kooperation im Rahmen der Umsetzung des neuen Vormundschaftsrechts mit den Stadtjugendämtern im Kreis Soest für die nicht-hoheitlichen Aufgaben
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage - öffentlich
Im Auftrag / In Vertretung:Im AuftragAktenzeichen:51.30.90
Federführend:51 Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
14.03.2023 
11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses      

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss (JHA) beauftragt die Verwaltung in Abstimmung mit den drei anderen Jugendämtern im Kreisgebiet Soest ein Interessensbekundungsverfahren für eine mögliche Ausschreibung der Fachstelle Vormundschaften bei freien Trägern durchzuführen.
  2. Der JHA beauftragt die Verwaltung eine mögliche Vertragsgestaltung zur Finanzierung auf Grundlage des Interessensbekundungsverfahrens zu entwickeln und anschließend dem JHA einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen vorzulegen.

 

 

 

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Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

x

Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

 

Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

 

Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen: Die Auswirkungen auf den Haushalt inklusiver Stellenplan können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden und hängen von den Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses ab.

 

 

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Sachverhalt

 

Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4. Mai 2021 wurde am 12. Mai 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

 

Für die Organisation des Jugendamts ist ab 1. Januar 2023 das Gebot der funktionellen, organisatorischen und personellen Trennung der Aufgaben der Vormundschaft von anderen Tätigkeitsbereichen im Jugendamt durch den neu eingeführten § 55 Abs. 5 SGB VIII zentral: „Die Aufgaben der Pflegschaft und Vormundschaft sind funktionell, organisatorisch und personell von den übrigen Aufgaben des Jugendamts zu trennen.“

 

Die Jugendämter im Kreis Soest haben zur Vorbereitung und Umsetzung dieser neuen Aufgaben im August 2022 eine Arbeitsgruppe gebildet. Zudem sollten sie Aufgaben identifizieren, die möglicherweise gemeinschaftlich organisiert werden könnten.

 

Die Umsetzung des Trennungsgebots von den übrigen Aufgaben ist gesetzeskonform in allen Jugendämtern zum 01.01.2023 erfolgt.

 

Nach der Intention der Vormundschaftsreform sollen die Potenziale der ehrenamtlichen, aber auch insgesamt der vier Formen der Vormundschaft gestärkt werden. Klargestellt wird der ausdrückliche Vorrang der ehrenamtlichen Vormundschaft. Bisher gibt es im Kreis Soest kein abgestimmtes Konzept zur Förderung der ehrenamtlichen Vormundschaft. Die Arbeitsgruppe empfiehlt diese Aufgaben in einer zentralen Stelle im Kreisgebiet zu organisieren. Es gibt bisher keine gesicherten Erkenntnisse, in welchem Umfang geeignete ehrenamtliche Vormund:innen zur Verfügung stehen.

 

Weiter wurden im Bereich des Pflegekinderwesens gute Erfahrungen gemacht die Auswahl, Schulung und Begleitung von potentiellen Pflegefamilien von freien Trägern durchführen zu lassen. Das Modell kann analog für die ehrenamtlichen Vormund:innen angewendet werden. Zudem könnte eine kreisweite Organisation ressourcenschonender arbeiten, als eine dezentrale Organisation in den jeweiligen vier Jugendämtern. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den derzeitigen und auch mittelfristigen Fachkräftemangel im Bereich der Sozialen Arbeit.

 

Die Arbeitsgruppe schlägt vor, folgende Leistungen an einen freien Träger zu übergeben:

 

 

  1. Vorrang der ehrenamtlichen Vormundschaft

 

  • Aufbau von Strukturen für die Gewinnung, Schulung und Begleitung von ehrenamtlichen Vormund:innen und für die Dokumentation der ehrenamtlichen Vormundschaften
  • Schaffung von Beratungsstrukturen für ehrenamtliche Vormund:innen
  • Erstellung eines Anforderungsprofils für ehrenamtliche Vormund:innen
  • Nachvollziehbare schriftliche Begründung zur grundsätzlichen Geeignetheit einer/eines Vormund:in
  • Beratung und Unterstützung von Berufsvormund:innen
  • Kooperation mit den Jugendämtern

 

 

  1. Mitwirkung bei der Auswahl von Vormündern

 

  • Eignungsprüfung der/des für den Mündel am besten geeigneten Vormund:in
  • Ausführliche schriftliche Begründung des Vorschlags an das Jugendamt
  • Abstimmung mit ASD, PKD und weiteren Diensten

 

Ein detailliertes Leistungsverzeichnis der o.g. Schwerpunkte soll anhand der Arbeitshilfe der Landesjugendämter NRW erstellt werden.

 

Die Arbeitshilfe wurde von Fachkräften der Vormundschaften entwickelt und enthält folgende Kernprozesse für alle neuen Aufgaben im Bereich der Vormundschaft:

 

  • Kernprozess 1 §§ 8a, 42, 50 SGB VIII i.V.m. § 1666 BGB - Anrufung des Familiengerichts
  • Kernprozess  2  §  53  Abs.  1  SGB  VIII   Prüfung  und  qualifizierter  Vorschlag zur

Auswahl der/des am besten geeigneten Vormund:in

  • Kernprozess 3 §§ 53a Abs. 2 und Abs. 3, 57 Abs. 3 SGB VIII - Beratung, Unterstützung und Beaufsichtigung von Vormund:innen
  • Kernprozess 4 Gewinnung und Eignungsprüfung und -feststellung ehrenamtlicher Vormund:innen
  • Kernprozess 5 §§ 55, 56 SGB VIII – Führung von Vormundschaften durch das Jugendamt

 

Die Arbeitsgruppe hat anhand der Orientierungshilfe aus Baden-Württemberg die notwendigen Personalressourcen ermittelt. Diese orientieren sich an den aktuell laufenden Vormundschaften in den vier Jugendämtern im Kreisgebiet Soest. Im Ergebnis sollten 2,0 Vollzeitäquivalente (VZÄ) vorgehalten werden.

 

Die Arbeitsgruppe empfiehlt im Rahmen einer Erprobung zunächst folgende personelle Ressourcen vorzugeben:

 

  • 2 Fachkräfte mit dem Berufsabschluss Soziale Arbeit oder vergleichbare Qualifikation
  • Stellenanteil 1,5 VZÄ, damit eine Vertretung sichergestellt ist
  • Eingruppierung S12 TVÖD oder analog zum TVÖD

 

Nach Abschluss einer zweijährigen Erprobungsphase wird die Leistungserbringung in Art und Umfang geprüft und ggf. angepasst.