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Der Kreistag beschließt die Neuaufstellung des Nahverkehrsplans des Kreises Soest.
Zusammenfassung
Der Kreis Soest ist als Aufgabenträger gemäß § 8 ÖPNVG NRW zuständig für die Aufstellung bzw. Fortschreibung eines Nahverkehrsplans. Zuletzt wurde der Nahverkehrsplan im März 2018 durch Beschluss des Kreistags neu aufgestellt.
Der Nahverkehrsplan ist nach § 9 Abs. 5 ÖPNVG NRW in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben. Aufgrund zahlreicher Veränderungen im Bereich der Mobilität, der zunehmenden Anstrengungen im Bereich der Klimaschutzziele und der gesetzlichen Anpassungen, z.B. durch das neue Personenbeförderungsgesetz von 2021, ist die Notwendigkeit einer Fortschreibung des Nahverkehrsplan gegeben.
Im Rahmen eines Vergabeverfahren soll ein Gutachter zur Begleitung der Neuaufstellung beauftragt werden (siehe Vorlage 045/2023). Der Zeitplan sieht eine Bearbeitung ab dem 3.Quartal 2023 bis Ende 2024 vor.
Der Kreis Soest ist als Aufgabenträger gemäß § 8 ÖPNVG NRW zuständig für die Aufstellung bzw. Fortschreibung eines Nahverkehrsplans. Zuletzt wurde der Nahverkehrsplan im März 2018 durch Beschluss des Kreistags neu aufgestellt.
Der Nahverkehrsplan ist nach § 9 Abs. 5 ÖPNVG NRW in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben. Aufgrund zahlreicher Veränderungen im Bereich der Mobilität, der zunehmenden Anstrengungen im Bereich der Klimaschutzziele und der gesetzlichen Anpassungen, z.B. durch das neue Personenbeförderungsgesetz von 2021, ist die Notwendigkeit einer Fortschreibung des Nahverkehrsplan gegeben.
Der Kreis Soest unternimmt seit einiger Zeit verschiedenste Anstrengungen im Bereich der (nachhaltigen) Mobilität. In den letzten Jahren waren dies unter anderem die Modal-Split-Erhebung 2019, das Handlungskonzept Mobilstationen 2021, das Schnellbuskonzept 2021 sowie die Projekte Ride4All zum Autonomen Fahren, Big Bird Westfalen zum elektronischen Ticket und Tarif oder MobiHell zum On-Demand-Verkehr. Des Weiteren wird aktuell ein Masterplan nachhaltige Mobilität erarbeitet, um die verschiedenen Projekte und Maßnahmen aus den einzelnen Plänen, Programmen und Projekten in einem integrierten Handlungskonzept zu bündeln und mit einem übergeordneten Leitbild zu versehen. Der Masterplan nachhaltige Mobilität soll nach Zeitplan vor den Sommerferien verabschiedet werden. Darin anschließend kann mit der Neuaufstellung des Nahverkehrsplan direkt angeknüpft werden. Die Ziele und Maßnahmen des Masterplans im Bereich des ÖPNV und der damit verknüpften Verkehrsträger können somit im Nahverkehrsplan konkretisiert werden.
Für die Neuaufstellung des Nahverkehrsplans sind folgende Themenfelder als Schwerpunkte vorgesehen:
Im Rahmen eines Vergabeverfahrens soll ein Gutachter zur Begleitung der Neuaufstellung beauftragt werden (siehe Vorlage 045/2023). Der Zeitplan sieht eine Bearbeitung ab dem 3.Quartal 2023 bis Ende 2024 vor.
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