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Vorlage - 033/2023  

 
 
Betreff: Neuaufstellung des Nahverkehrsplans des Kreises Soest
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage - öffentlich
Federführend:80 Digitales, Klimaschutz, Mobilität und Innovation   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung
09.03.2023 
Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
23.03.2023 
12. Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
30.03.2023 
12. Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt

 

Der Kreistag beschließt die Neuaufstellung des Nahverkehrsplans des Kreises Soest.

 


 

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

Ca. 90.000 € (2023/2024)

Produkt:

12.80.01

x

Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

 

Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

 

Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 


Zusammenfassung

 

Der Kreis Soest ist als Aufgabenträger gemäß § 8 ÖPNVG NRW zuständig für die Aufstellung bzw. Fortschreibung eines Nahverkehrsplans. Zuletzt wurde der Nahverkehrsplan im März 2018 durch Beschluss des Kreistags neu aufgestellt.

 

Der Nahverkehrsplan ist nach § 9 Abs. 5 ÖPNVG NRW in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben. Aufgrund zahlreicher Veränderungen im Bereich der Mobilität, der zunehmenden Anstrengungen im Bereich der Klimaschutzziele und der gesetzlichen Anpassungen, z.B. durch das neue Personenbeförderungsgesetz von 2021, ist die Notwendigkeit einer Fortschreibung des Nahverkehrsplan gegeben.

 

Im Rahmen eines Vergabeverfahren soll ein Gutachter zur Begleitung der Neuaufstellung beauftragt werden (siehe Vorlage 045/2023). Der Zeitplan sieht eine Bearbeitung ab dem 3.Quartal 2023 bis Ende 2024 vor.


Sachdarstellung

 

Der Kreis Soest ist als Aufgabenträger gemäß § 8 ÖPNVG NRW zuständig für die Aufstellung bzw. Fortschreibung eines Nahverkehrsplans. Zuletzt wurde der Nahverkehrsplan im März 2018 durch Beschluss des Kreistags neu aufgestellt.

 

Der Nahverkehrsplan ist nach § 9 Abs. 5 ÖPNVG NRW in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben. Aufgrund zahlreicher Veränderungen im Bereich der Mobilität, der zunehmenden Anstrengungen im Bereich der Klimaschutzziele und der gesetzlichen Anpassungen, z.B. durch das neue Personenbeförderungsgesetz von 2021, ist die Notwendigkeit einer Fortschreibung des Nahverkehrsplan gegeben.

 

Der Kreis Soest unternimmt seit einiger Zeit verschiedenste Anstrengungen im Bereich der (nachhaltigen) Mobilität. In den letzten Jahren waren dies unter anderem die Modal-Split-Erhebung 2019, das Handlungskonzept Mobilstationen 2021, das Schnellbuskonzept 2021 sowie die Projekte Ride4All zum Autonomen Fahren, Big Bird Westfalen zum elektronischen Ticket und Tarif oder MobiHell zum On-Demand-Verkehr. Des Weiteren wird aktuell ein Masterplan nachhaltige Mobilität erarbeitet, um die verschiedenen Projekte und Maßnahmen aus den einzelnen Plänen, Programmen und Projekten in einem integrierten Handlungskonzept zu bündeln und mit einem übergeordneten Leitbild zu versehen. Der Masterplan nachhaltige Mobilität soll nach Zeitplan vor den Sommerferien verabschiedet werden. Darin anschließend kann mit der Neuaufstellung des Nahverkehrsplan direkt angeknüpft werden. Die Ziele und Maßnahmen des Masterplans im Bereich des ÖPNV und der damit verknüpften Verkehrsträger können somit im Nahverkehrsplan konkretisiert werden.

 

Für die Neuaufstellung des Nahverkehrsplans sind folgende Themenfelder als Schwerpunkte vorgesehen:

  • Weiterentwicklung des Linien- und bedarfsgesteuerten Verkehrs
  • Umgang mit den bislang eigenwirtschaftlichen Linienbündeln
  • Umsetzung und Weiterentwicklung der Anstrengungen im Bereich der Inter-/Multimodalität (Verknüpfung mit anderen Verkehrsträgern, Mobilstationen)
  • Umsetzung von alternativen Antrieben im ÖPNV
  • Besondere Berücksichtigung der Bereiche Digitalisierung, Kommunikation und Barrierefreiheit
  • Aufzeigen des finanziellen Zuschussbedarfs (Szenarien)

Im Rahmen eines Vergabeverfahrens soll ein Gutachter zur Begleitung der Neuaufstellung beauftragt werden (siehe Vorlage 045/2023). Der Zeitplan sieht eine Bearbeitung ab dem 3.Quartal 2023 bis Ende 2024 vor.

 

Stammbaum:
033/2023   Neuaufstellung des Nahverkehrsplans des Kreises Soest   80 Digitales, Klimaschutz, Mobilität und Innovation   Beschlussvorlage - öffentlich
033/2023-01   Neuaufstellung des Nahverkehrsplans des Kreises Soest; Leistungsbeschreibung   80 Digitales, Klimaschutz, Mobilität und Innovation   Informationsvorlage - öffentlich