Bürgerinformationssystem
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Der Stellenplan des Kreises Soest für das Haushaltsjahr 2023 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen und in der vorgeschriebenen Form dem Haushaltsplan als Anlage beigefügt. Soweit im Stellenplan der Vermerk „künftig wegfallend (kw)“ angebracht ist, dürfen freiwerdende Stellen dieser Besoldungs-/Entgeltgruppe nicht mehr besetzt werden. Die mit dem Vermerk „künftig umzuwandeln (ku)“ ausgewiesenen und freiwerdenden Stellen dieser Besoldungs-/Entgeltgruppe sollen in Stellen niedrigerer Gruppen umgewandelt werden.
Zusammenfassung
Auf die Kernverwaltung (ohne Rettungsdienst und ohne die Stellen im Jugendamt) entfallen für 2023 insgesamt 749,0 Planstellen.
Dies bedeutet, dass für die Kernverwaltung 13,0 zusätzliche Stellen (VZÄ) für den Stellenplan 2023 eingeplant werden. Die Zusammensetzung dieser Mehrstellen sowie der erzielten Stellenreduzierung wird unter „IV. Sachdarstellung, Ziffer 2, Einrichtung zusätzlicher Stellen bzw. Ziffer 3, Abbau vorhandener Stellen“ im Einzelnen beschrieben und erläutert.
Die Entwicklung der Planstellen für die Kernverwaltung (ohne Rettungsdienst und ohne das Jugendamt) stellt sich demnach seit 2018 wie folgt dar:
Für den Rettungsdienst ist anzumerken, dass nachdem die ersten Haushalts- und Stellenplanungen durchgeführt wurden zwischenzeitlich zum 01.10.2022 die Aufteilung der Abteilung 38 – Rettungsdienst, Feuer- und Katastrophenschutz in die Abteilungen 37 - Feuer- und Katastrophenschutz und 38 – Rettungsdienst erfolgt ist.
Daher wird für die vorliegende Stellenplanung noch letztmalig eine Betrachtung der bis zum 30.09.2022 bestehenden „Gesamtabteilung“ 38 - Rettungsdienst, Feuer- und Katastrophenschutz dargestellt. Für diese Abteilung ergeben sich für 2023 zwei zusätzliche Stellen, sodass sich die Stellenzahl insgesamt auf 300,5 Stellen (VZÄ) erhöht.
Für das Jugendamt ergibt sich im Stellenplan 2023 eine Erhöhung um insgesamt 3,0 Stellen (VZÄ).
Die Änderung bezüglich der allgemeinen Umlage und der Jugendamtsumlage stellt sich seit 2018 wie folgt dar:
Der Stellenplan 2022 weist insgesamt 1.161,5 Planstellen, der Entwurf des Stellenplanes 2023 somit nunmehr 1.179,5 Planstellen für die Kernverwaltung, den Rettungsdienst sowie das Jugendamt insgesamt aus.
Dies bedeutet, dass insgesamt 18,0 Mehrstellen in den Stellenplan eingestellt werden sollen.
Anmerkung zu den Planstellen der AHA:
Der Stellenplan für die Arbeit Hellweg Aktiv (AHA) wird nachrichtlich als Anlage im Stellenplan gesondert ausgewiesen. Im Vergleich zu den Jahren seit 2018 mit 91,0 Stellen ergibt sich auch für 2023 keine Veränderung. Die 91,0 Stellen sind in der Gesamtzahl von 1.179,5 Stellen bzw. 749,0 Stellen für die Kernverwaltung für 2023 nicht enthalten. Die Personalaufwendungen und die entsprechenden Erstattungen sind im Budget der Abteilung Soziales veranschlagt.
Die Gesamtstellenzahl stellt sich im Vergleich des Stellenplanes 2022 mit der Stellenplanung 2023 wie folgt dar:
2022 2023 Differenz
Kernverwaltung: 736,0 749,0 +13,0 Rettungsdienst: 298,5 300,5 +2,0 Jugendamtsumlage: 127,0 130,0 +3,0 Gesamt: 1.161,5 1.179,5 +18,0 Nachrichtlich Außerhalb des Stellenplans:
Arbeit Hellweg Aktiv (AHA) 91,0 91,0 +/-0,0
- Dezernat 01, Abteilung 10 – IT und Verwaltungsdigitalisierung
1,0 VZÄ IT-Informationssicherheit und Notfallmanagement
Im Zusammenhang mit der für 2025 geplanten BSI-Zertifizierung der Kreisverwaltung Soest, sowie angesichts der Anforderungen und Bedrohungen, mit denen sich der technische Betrieb der IT konfrontiert sieht, kommt der Sicherstellung des Informationssicherheitsmanagements (ISMS) sowie des damit verbunden Notfallmanagements (BCM) immer größere Bedeutung zu. Dies kann nur mit dieser zusätzlichen personellen Ressource ausreichend sichergestellt werden.
Hierzu liegt bereits ein entsprechender politischer Beschluss (KT vom 21.06.2022, Vorlage 128/2022) vor.
- Dezernat 02, Abteilung 11 – Personalverwaltung 1,0 VZÄ Personalsachbearbeitung und Recruiting Sowohl die Anzahl der Mitarbeiter*innen der Kreisverwaltung insgesamt als auch die Anzahl der internen und insbesondere externen Stellenbesetzungsverfahren steigen seit Jahren kontinuierlich an (Stichwort: interne und externe Fluktuation). Dabei ist zu berücksichtigen, dass einige Stellen z.T. wiederholt ausgeschrieben werden müssen, bevor eine Besetzung gelingt. Daher ist eine Neuausrichtung insbesondere des Recruitings erforderlich, um die vorhandenen (freien) Stellen überhaupt und zeitnah besetzen zu können. Ziel ist es, sich strategisch in Richtung einer deutlich aktiveren Akquise zur Personalgewinnung zu entwickeln. Auch die weiteren regelhaften Prozesse der Personalsachbearbeitung sind mit dem vorhandenen Personal angesichts der Gesamtplanstellenzahl – auch ungeachtet der aktuellen Anforderungen (z.B. SARS-CoV-2-Pandemie/Ukraine/Strom- bzw. Gasmangellage) – kaum noch leistbar (Planstellen 2013: 959,5 VZÄ, Entwurf 2023: 1.179,5 VZÄ, dies stellt eine Steigerung um ca. 22% dar).
- Dezernat 02, Abteilung 30 – Recht und Kommunalaufsicht 1,0 VZÄ Jurist*in Rechtsamt Mit dem beschriebenen Ziel, das Rechtsamt als zentrale rechtliche Unterstützungseinheit zu stärken, gehen auch personelle Anforderungen einher. Im Rahmen des durch das Sachgebiet Organisation durchgeführten Projekts „Neuausrichtung der Abteilung Recht und Kommunalaufsicht“ wurde festgestellt, dass die Personalsituation sich bereits seit der letzten GPA-Prüfung 2015/2016 erheblich unter dem Durchschnitt vergleichbarer Kreise befindet. Seither hat sich hier sogar noch eine weitere Verschlechterung eingestellt. Um sowohl den rechtlichen Anforderungen als auch den Risiken der Organisation in erforderlichem Umfang gerecht werden zu können, wird durch das SG Organisation die Notwendigkeit der dauerhaften Einrichtung einer weiteren Planstelle für eine Juristin/einen Juristen (die derzeit bereits außerplanmäßig besetzt ist) festgestellt.
- Dezernat 03, Abteilung 63 – Bauen und Immissionsschutz 1,0 VZÄ Energieversorgungssicherheit Im Kontext mit der dringend erforderlichen Energiewende ergibt sich lt. Land NRW (Schreiben BR Arnsberg vom 10.03.2022) auch das Erfordernis einer zeitnahen Sicherstellung von personellen Ressourcen, um die Umsetzung der Ausbauziele nicht aufgrund bürokratischer Hemmnisse im Genehmigungsprozess zu gefährden („überragendes öffentliches Interesse“). Daraus resultiert die zwingende Notwendigkeit der Nachpersonalisierung (sh. auch Dez. 06, Abt. 70).
- Dezernat 03, Abteilung 65 – Immobilienmanagement 0,5 VZÄ Zentraler Einkauf Mit der Zentralisierung der Beschaffungsvorgänge im zentralen Einkauf (ZEK) wurden die benötigten personellen Ressourcen zunächst mittels geringfügiger Stellenanteile aus den Dezernaten sichergestellt. Zur Etablierung des neuen und zentralen Verfahrens sowie zur Abarbeitung der zu Beginn erhöhten Aufwände wurde eine halbe Stelle außerplanmäßig zum Einsatz gebracht. Die weitere Entwicklung sollte abgewartet werden. Inzwischen ist erkennbar, dass diese halbe Stelle dauerhaft benötigt wird. Eine erneute Kompensation aus den Dezernaten ist technisch und planerisch nicht abbildbar. Die vielfältigen und z.T. aufwändigen Beschaffungsprozesse aufgrund der Anforderungen aus der gesamten Verwaltung bedingen die Umstellung hin zu einer dauerhaften und nur planmäßigen zusätzlichen 0,5-Stelle.
- Dezernat 04, Abteilung 38 – Rettungsdienst, Feuer- und Katastrophenschutz 1,0 VZÄ Katastrophenschutz Im Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) sind die Zuständigkeiten der Kreise festgeschrieben. Insbesondere nach der Hochwasserkatastrophe im Sommer 2021 wurde für NRW durch eine hochrangige Arbeitsgruppe ein Abschlussbericht vorgelegt, aus dem die konkreten Verantwortlichkeiten, die Risiken sowie die klaren Handlungsempfehlungen ablesbar sind. Daraus folgt, dass neben den Aufgaben bezüglich der Katastrophenschutz- und der externen Notfallpläne gerade auch die zukunftsweisende Neuausrichtung des Katastrophenschutzes im Kreis Soest ein Kernpunkt der risikobasierten Präventionsmaßnahmen ist.
- Dezernat 04, Abteilung 38 – Rettungsdienst, Feuer- und Katastrophenschutz 1,0 VZÄ Verwaltung Aufgrund der immer weiter steigenden Fallzahlen sowie der damit verbundenen Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplanes ergibt sich ein zusätzlicher personeller Bedarf in der Verwaltung sowohl im Bereich Gebührenabrechnung als auch im Bereich Personal (dezentral).
- Dezernat 04, Abteilung 39 – Veterinärdienst 0,5 VZÄ Veterinär*in Die inhaltlich/fachlichen Anforderungen sowie der Umfang der veterinärärztlichen Kontrollen gem. der einschlägigen EU-Vorschriften sind spätestens seit 2021 neu festgeschrieben worden. Vorgeschrieben sind demnach integrative Kontrollen, die risikobasiert alle Fachbereiche (Lebensmittel, Futtermittel, Tierschutz, Tiergesundheit, tierische Nebenprodukte sowie Tierarzneimittel) abdecken. Dazu wird die zusätzliche personelle Ressource dringend benötigt. Für ganz Deutschland liegt eine Personalbedarfsermittlung für den amtstierärztlichen Dienst, durchgeführt durch den Amtstierärztlichen Dienst der Vereinigung der Tierärztinnen und Tierärzte im öffentlichen Dienst sowie den Bundesverbandes der beamteten Tierärzte e.V. (VbT) und des Landesverbandes der beamteten Tierärzte (LbT) mit dem Titel „Wie viele Amtstierärzte braucht ein Amt?“ vor. Daraus ergibt sich, dass eine Aufstockung um 0,5 VZÄ als das absolute Minimum zur Sicherstellung der rechtlichen Anforderungen gelten dürfte.
- Dezernat 04, Abteilung 53 – Gesundheit 1,0 VZÄ Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) Mit den Neuregelungen im BtOG, die zum 01.01.2023 in Kraft getreten sind, gehen umfassende neue Aufgaben für die Betreuungsstellen einher (siehe auch ausführliche Präsentation im GDD am 01.06.2022). Die personellen Auswirkungen (Personalbemessung) stellen sich laut Deutschem Verein für Betreuungswesen auf Basis einer Arbeitsgruppe für örtliche Betreuungsbehörden so dar, dass pro 100.000 (volljährige) Einwohner mindestens eine Vollzeitstelle benötigt wird. Die Stadt Lippstadt hat daher bereits eine VZÄ zugrunde gelegt und wird diese Stelle 2023 einrichten. Bezogen auf den Kreis Soest bedeutet dies einen zu berücksichtigenden Stellenmehrbedarf von zunächst 1,0 VZÄ für 2023. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
- Dezernat 05, Abteilung 40 – Schule, Bildung und Integration 1,0 VZÄ Schul-IT/Schul-Digitalisierung Der Digitalisierungsprozess an den Schulen in Kreisträgerschaft schreitet sehr dynamisch voran. Am Beispiel der Anzahl der Endgeräte wird die Schnelligkeit der Entwicklung deutlich: waren es Anfang 2020 noch rund 1.900 Endgeräte verfügen die Schulen aktuell über mehr als 4.500. Dementsprechend sind Netzwerkstrukturen, Server, Wartungsverträge, Software, Sicherheitsfragen, Datenschutz etc. laufend anzupassen. Die bislang zur Verfügung stehende Stelle ist nicht ausreichend, um allein die notwendigen strategischen und die operativen Belange im Hinblick auf u.a. die Festlegung erforderlicher Ausstattungsstandards, der notwendigen Modernisierungszyklen, zukünftiger Standardkonfiguration, erforderlicher Softwarelizenzen, Standards bei der Lern- und Fachsoftware etc., insbesondere auch im Hinblick einer wirtschaftlichen Haushaltsführung, im Blick zu behalten und bewältigen zu können - Dezernat 05, Abteilung 40 – Schule, Bildung und Integration 1,5 VZÄ KOMM-AN (Umwandlung von apl.) Da durch das Land NRW eine Entfristung des Förderprogramms KOMM-AN vorgenommen wurde, sind die 1,5 VZÄ dauerhaft einzurichten. Hierzu wird auf die entsprechende Vorlage 017/2022 sowie den dazugehörigen Beschluss des Kreistages vom 31.03.2022 verwiesen, wonach die Stellen bereits in 2022 außerplanmäßig unbefristet besetzt werden können und im Stellenplan 2023 in Planstellen umgewandelt werden sollen.
- Dezernat 05, Abteilung 40 – Schule, Bildung und Integration 1,0 VZÄ Hausmeister Lindenschule Erwitte Der Kreis Soest hat die Lindenschule von der Stadt Erwitte übernommen, der bisherige Hausmeister der Stadt Erwitte steht nicht mehr zur Verfügung, sodass hier aufgrund der Entscheidung zur Übernahme des Gebäudes auch eine Nachfolgeregelung für einen Hausmeister verbunden ist.
- Dezernat 05, Abteilung 50 – Soziales 2,0 VZÄ WTG-Behörde Mit der Überarbeitung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) ist eine deutliche Ausweitung der Überwachungspflichten bzgl. der Eingliederungshilfe – insbesondere in den Werkstätten für behinderte Menschen – verbunden. Die genauen Auswirkungen auf die personellen Ressourcen – sprich: die Anzahl der zusätzlichen Stellen – können derzeit noch nicht genau abgeschätzt werden. Daher soll hier – sofern eine Berücksichtigung von 2,0 Planstellen erfolgen sollte, die Ausbringung eines Sperrvermerks vor Besetzung und Ausschreibung als sinnvoll erachtet. Sobald dann zahlenmäßig belastbare Prognosen vorliegen, wird der Bedarf nochmals konkretisiert und kurzfristig die Aufhebung des Sperrvermerks durch die Politik beantragt.
- Dezernat 05, Abteilung 50 – Soziales 1,5 VZÄ Sozialpädagogische Eingliederungshilfe Die aus dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) resultierenden Verpflichtungen sind in Stufen, nunmehr seit 2021 vollumfänglich umzusetzen. Bislang erfolgte lediglich – auch aufgrund von SARS-CoV-2 - nur eine provisorische Umsetzung. Inhaltlich geht es insbesondere um die sog. Schulbegleitung im Rahmen der Eingliederungshilfe. Seit 2017 sind die Leistungsfälle von 142 auf 226 Fälle angestiegen. Das Antragsvolumen sowie der Beratungsbedarf steigen kontinuierlich an. Dies hat Auswirkungen auf die sozialpädagogischen Fachkräfte, aber auch auf die damit unmittelbar verbundenen Verwaltungskräfte, die eine rechtssichere Umsetzung (z.B. auch Ablehnung) sicherstellen müssen. Daher soll eine Stelle für eine sozialpädagogische Fachkraft und eine halbe Stelle für eine Verwaltungskraft eingerichtet werden.
- Dezernat 05, Abteilung 51 – Jugend und Familie 1,0 VZÄ Verfahrenslotse Aufgrund einer aus dem neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJStG) resultierenden neuen Pflichtaufgabe sind sog. Verfahrenslotsen ab 01.01.2024 verpflichtend einzuführen, es besteht ab diesem Zeitpunkt ein entsprechender Anspruch gegen das Jugendamt. Daher ist die Stelle spätestens Mitte 2023 zu besetzen, um das Aufgabengebiet zu erschließen und um am 01.01.2024 handlungsfähig zu sein. Weitere Personalbedarfe ab 2024 sind zu erwarten. Zu dieser Ausweitung soll aber zunächst das Ergebnis einer angedachten externen Betrachtung abgewartet werden.
- Dezernat 05, Abteilung 51 – Jugend und Familie 2,0 VZÄ Netzwerkkoordinatoren Nach der Neuregelung des Kinderschutzgesetzes sind verpflichtende Netzwerke und Kooperationen seitens des Jugendamtes zu bilden und vorzuhalten. Dies betrifft zudem die Implementierung weiterer Schutzkonzepte, die Festlegung von Mindeststandards sowie insbesondere die Verpflichtung des Jugendamtes, den Kinderschutz in Heimeinrichtungen sicherzustellen. Das Gesetz sieht ab Mitte 2023 zudem die Qualitäts- und Entwicklungsberatung verpflichtend vor, sodass insgesamt 2 zusätzliche Stelle in 2023 benötigt werden, um dem gesetzlichen Auftrag nachkommen zu können.
- Dezernat 06, Abteilung 70 – Umwelt: 1,0 VZÄ Energieversorgungssicherheit Im Kontext mit der dringend erforderlichen Energiewende ergibt sich lt. Land NRW (Schreiben BR Arnsberg vom 10.03.2022) auch das Erfordernis einer zeitnahen Sicherstellung von personellen Ressourcen, um die Umsetzung der Ausbauziele nicht aufgrund bürokratischer Hemmnisse im Genehmigungsprozess zu gefährden („überragendes öffentliches Interesse“). Daraus resultiert die zwingende Notwendigkeit, der Nachpersonalisierung (sh. auch Dez. 03, Abt. 63).
Somit werden für den Stellenplan 2023 insgesamt 19,0 Stellen ab dem Stellenplan 2023 neu eingerichtet.
- Abteilung 20 – Finanzwirtschaft
Aufgrund einer notwendig gewordenen organisatorischen Anpassung mit der Folge der Zusammenlegung zweier Sachgebiete kann eine Stelle einer Sachgebietsleitung eingespart werden. Die konkrete Umsetzung erfolgte, in dem die Stelle nach altersbedingtem Ausscheiden nicht wiederbesetzt wurde.
Stellenplan 2022: 33,0 VZÄ Abzüglich 0,5 VZÄ Verlagerung zur Abt. 11 Abzüglich 1,0 VZÄ Einsparung Stellenplan 2023: 31,5 VZÄ
Somit kann in der Abteilung Finanzwirtschaft insgesamt 1,0 Stelle ab dem Stellenplan 2023 eingespart werden.
Der Neueinrichtung von insgesamt 19,0 Stellen (VZÄ) stehen Stelleneinsparungen von insgesamt 1,0 Stellen (VZÄ) gegenüber. Netto erhöht sich die Stellenzahl somit um 18,0 Stellen (VZÄ).
Neben den zusätzlichen dargestellten Stellenbedarfen wurden weitere Bedarfe für die Stellenplanung 2023 angemeldet, die jedoch aus verschiedenen Gründen nicht bzw. noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Rahmen der diesbezüglich durchgeführten Prüfungen und Bewertungen wurde festgestellt, dass z.T. kein akuter, unabwendbarer oder offenkundiger Bedarf besteht. Dazu sind im weiteren Verlauf u.a. organisatorische und prozessuale Erwägungen unter Nutzung von Digitalisierungspotentialen voranzustellen, Aspekte aus den Ergebnissen der strategischen Personalplanung und -entwicklung zu berücksichtigen, sowie – wo vorhanden – aussagekräftige Prognosen zu anstehenden Entwicklungen und Schwerpunkten, auch aus dem politischen Umfeld heraus, einzubeziehen.
Keine
Die Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen incl. der o.g. Stellenveränderungen stellt sich insgesamt wie folgt dar (in Mio. €):
Die Bruttopersonalaufwendungen 2023 sinken um insgesamt 0,6 Mio. EUR, die Versorgungsaufwendungen hingegen steigen um 3,3 Mio. EUR, so dass die Nettopersonalaufwendungen nach Abzug der Personalkostenerstattungen um 3,9 Mio. EUR steigen.
Die Verringerung der Bruttopersonalaufwendungen trotz Mehrstellen beruht – ebenso wie die korrespondierende Verringerung der Erstattungen – auf der Schließung des Impfzentrums und dem damit verbundenen Abbau der befristet und außerplanmäßig besetzten Stellen dort.
Die Pensions- und Beihilferückstellungen für die aktiven Beamtinnen und Beamten (in den Bruttopersonalaufwendungen enthalten) und die Pensionäre (in den Versorgungsaufwendungen enthalten) auf der Grundlage des aktuellen Heubeck-Gutachtens sowie die Beihilfen und die Versorgungskassenbeiträge für die Beamtinnen und Beamten steigen im Vergleich zum Plan 2022 um insgesamt 0,9 Mio. EUR an.
Aufgrund des Heubeck-Gutachtens kommt es zu Verschiebungen zwischen den aktiven (Entlastung) und den passiven Beamtinnen und Beamten (Belastung). Gemäß KomHVO NRW besteht die Möglichkeit, Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen, die sich durch allgemeine Besoldungsanpassungen ergeben, ratierlich über drei Haushaltsjahre zu verteilen. Von dieser Möglichkeit wurde erstmals in 2020 Gebrauch gemacht. Die Entlastung des Kreishaushalts als Effekt der Verschiebung der Dynamisierung ist gänzlich aufgehoben. Die Kosten, die zusätzlich zu den Dienstaufwendungen bei den Beamtinnen und Beamten anfallen, machen mittlerweile mehr als 100% der eigentlichen Dienstbezüge aus. Diese Kosten sind jedoch durch den Kreis Soest kaum steuerbar.
Der letzte Tarifabschluss vom 25.10.2020 ergab (als letzten Teil der Erhöhungen) ab April 2022 eine Steigerung von 1,8%. Da die Laufzeit der aktuellen Tarifeinigung am 31.12.2022 endete, steht für die Zeit ab dem 01.01.2023 eine neue Tarifrunde an. Mit welchem Tarifabschluss zu rechnen ist, kann derzeit – auch aufgrund der sehr dynamischen Parameter – nicht zuverlässig beurteilt werden. Eine Steigerung von ca. 4,0% wurde daher eingeplant.
Die Tarifbeschäftigten, die unter den Tarifvertrag Sozial- und Erziehungsdienst fallen, erhalten in den meisten Entgeltgruppen bereits ab Juli 2022 eine monatliche Zulage in Höhe von 130 bzw. 180 EUR, die zum Teil auch in Freizeit umgewandelt werden kann.
Die geplanten Tariferhöhungen für alle Tarifbeschäftigten führen (incl. Sozialversicherung und Zusatzversorgung) zusammen zu Mehraufwendungen von rd. 1,95 Mio. EUR.
Die Beamtinnen und Beamten erhalten ab Dezember 2022 eine Besoldungserhöhung von 2,8 %. Für 2023 wurde daher keine weitere Besoldungserhöhung eingeplant. Gleichzeitig wird der Familienzuschlag der Stufen 2 und 3 erhöht.
Die Stellungnahmen des Personalrates und der Gleichstellungsbeauftragten werden zur Befassung der Vorlage im Ausschuss für Personal, Organisation und Effizienz beigefügt.
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