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Der Kreisausschuss beschließt, den Vorsitz der Konferenz Alter und Pflege wie folgt neu festzulegen Der Vorsitz der Konferenz Alter und Pflege wird durch die Verwaltung in Person von Herrn Kudella, Dezernent für Jugend, Bildung und Soziales, wahrgenommen. Herr Bankamp, Leiter der Abteilung Soziales, wird zum Vertreter, bestellt.
Zusammenfassung
Der Kreisausschuss hatte am 22.09.2016 beschlossen, Herrn Topp, Dezernent für Finanzen, Soziales, Immobilien und Vergaben, als Vorsitzenden zu benennen und Herrn Streich, Abteilungsleiter Soziales, als Vertreter bestimmt.
In Folge der neuen Organisationsstrukturen zum 01.01.2022 ist der Vorsitz neu festzulegen. Gemäß § 3 der Geschäftsordnung der Konferenz Altern und Pflege obliegt dies dem Kreisausschuss.
Der Kreisausschuss hatte bereits im September 2014 den Vorsitz an die Dezernatsleitung Soziales angebunden, die Vertretung an die Abteilungsleitung Soziales. Die kommunale Konferenz Alter und Pflege wird auf Grundlage des §8 GEPA NRW (Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen, Zusammenführung von WTG und APG) ein- bis zweimal jährlich durchgeführt.
Die Konferenz hat zum Ziel die Qualität der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung kontinuierlich zu verbessern, indem eine leistungsfähige, regional gegliederte, ortsnahe und aufeinander abgestimmte ambulante und stationäre pflegerische Versorgung gewährleistet werden soll.
Mitglieder der Konferenz Alter und Pflege sind: die entrichtende Kommune, die kreisangehörigen Gemeinden, Vertreterinnen/Vertreter der vor Ort tätigen ambulanten Diensten und Wohn- und Pflegeeinrichtungen, Interessenvertretungen zur Mitwirkung und Mitbestimmung in den Pflegeeinrichtungen (Beiräte, Vertretungsgremien, Vertrauenspersonen), TrägerInnen der gesetzlichen Pflegeversicherung, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, VertreterInnen der kommunalen Seniorenvertretung, VertreterInnen der kommunalen Integrationsräte, VertreterInnen der örtlichen Selbsthilfe-gruppen und Interessenvertretungen und VertreterInnen der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege.
Vom Kreisausschuss werden Körperschaften, Vereine, Verbände und Arbeitsgemeinschaften bestimmt, die der Geschäftsstelle der Konferenz Alter und Pflege schriftlich mitteilen, wen sie zur Konferenz Alter und Pflege entsenden.
Der Kreisausschuss hatte am 22.09.2016 beschlossen, Herrn Topp, Dezernent für Finanzen, Soziales, Immobilien und Vergaben, als Vorsitzenden zu benennen und Herrn Streich, Abteilungsleiter Soziales, als Vertreter bestimmt.
In Folge der neuen Organisationsstrukturen zum 01.01.2022 ist der Vorsitz neu festzulegen. Gemäß § 3 der Geschäftsordnung der Konferenz Altern und Pflege obliegt dies dem Kreisausschuss.
Der Kreisausschuss hatte bereits im September 2014 den Vorsitz an die Dezernatsleitung Soziales angebunden, die Vertretung an die Abteilungsleitung Soziales.
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