Bürgerinformationssystem
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Der Kreistag wählt als Vertrauenspersonen für die Ausschüsse zur Auswahl der Schöffinnen und Schöffen bei den Amtsgerichten Soest, Lippstadt, Warstein und Werl:
Bei jedem Amtsgericht tritt in jedem fünften Jahr (jetzt 2023) ein Ausschuss zusammen, der aus einer, von den Städten und Gemeinden aufzustellenden, Vorschlagsliste die Personen für das Schöffenamt wählt. Dieser Ausschuss besteht aus der zuständigen Person des richterlichen Dienstes beim Amtsgericht (Vorsitz), einer beamteten Person der Verwaltung und sieben Vertrauenspersonen in beisitzender Funktion (§ 40 Gerichtsverfassungsgesetz – GVG).
Die Vertrauenspersonen werden vom Kreistag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl gewählt (§ 40 Abs. 3 GVG).
Umfasst der Kreis mehrere Amtsgerichtsbezirke, so wählt der Kreistag für jedes Amtsgericht sieben Vertrauenspersonen aus den Einwohnerinnen und Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks.
Zur Durchführung der Wahl empfiehlt es sich, in Anlehnung an die Besetzung kommunaler Ausschüsse auf der Grundlage eines einheitlichen Wahlvorschlages Beschluss zu fassen. Nach der hier Anwendung findenden Verhältniswahl nach Hare/Niemeyer entfallen folgende Sitzzahlen auf die jeweilige Fraktion:
CDU 3 Sitze SPD 2 Sitze Bündnis 90 / Die Grünen 1 Sitz FDP 1 Sitz
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