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Vorlage - 011/2023  

 
 
Betreff: Wahlen für die Ausschüsse zur Auswahl der Schöffinnen und Schöffen bei den Amtsgerichten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage - öffentlich
  Aktenzeichen:10.24.73
Federführend:01 - Büro der Landrätin   
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
23.03.2023 
12. Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
30.03.2023 
12. Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt

Der Kreistag wählt als Vertrauenspersonen für die Ausschüsse zur Auswahl der Schöffinnen und Schöffen bei den Amtsgerichten Soest, Lippstadt, Warstein und Werl:

 

Amtsgericht Soest

1

Angelika Cosmann

(auf Vorschlag der CDU-Fraktion)

2

Matthias Ruthemeyer

(auf Vorschlag der CDU-Fraktion)

3

Maximilian Wulf

(auf Vorschlag der CDU-Fraktion)

4

Sabine Schäferhoff

(auf Vorschlag der SPD-Fraktion)

5

Prof. Dr. Werner Kirsch

(auf Vorschlag der SPD-Fraktion)

6

Annette Freifrau von dem Bottlenberg

(auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen)

7

Michael Burges

(auf Vorschlag der FDP-Fraktion)

 

 

Amtsgericht Lippstadt

1

Markus Patzke

(auf Vorschlag der CDU-Fraktion)

2

Michael Luig

(auf Vorschlag der CDU-Fraktion)

3

Josef Hanebrink

(auf Vorschlag der CDU-Fraktion)

4

Wilfried Jäger

(auf Vorschlag der SPD-Fraktion)

5

Marianne Schobert

(auf Vorschlag der SPD-Fraktion)

6

Thomas Reimann

(auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen)

7

Jürg Haseloff

(auf Vorschlag der FDP-Fraktion)

 

 

Amtsgericht Warstein

1

Gregor Dolle

(auf Vorschlag der CDU-Fraktion)

2

Hermann-Josef Nürenberg

(auf Vorschlag der CDU-Fraktion)

3

Timo Zimmermann

(auf Vorschlag der CDU-Fraktion)

4

Erwin Koch

(auf Vorschlag der SPD-Fraktion)

5

Friedrich Henneböhl

(auf Vorschlag der SPD-Fraktion)

6

Lennard Schlöffel

(auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen)

7

Gordon Eickhoff

(auf Vorschlag der FDP-Fraktion)

 

 

 

 

 

Amtsgericht Werl

1

Ulrich Häken

(auf Vorschlag der CDU-Fraktion)

2

Peter Hörster

(auf Vorschlag der CDU-Fraktion)

3

Brunhilde Wiemer

(auf Vorschlag der CDU-Fraktion)

4

Nicola Kiesewalter

(auf Vorschlag der SPD-Fraktion)

5

Hans-Werner Neumann

(auf Vorschlag der SPD-Fraktion)

6

Shahabuddin Miah

(auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen)

7

Mayela Hiltenkamp

(auf Vorschlag der FDP-Fraktion)

 


 

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

-

Produkt:

10.24.01

x

Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

 

Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

 

Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 


 


Zusammenfassung / Sachdarstellung

 

Bei jedem Amtsgericht tritt in jedem fünften Jahr (jetzt 2023) ein Ausschuss zusammen, der aus einer, von den Städten und Gemeinden aufzustellenden, Vorschlagsliste die Personen für das Schöffenamt wählt. Dieser Ausschuss besteht aus der zuständigen Person des richterlichen Dienstes beim Amtsgericht (Vorsitz), einer beamteten Person der Verwaltung und sieben Vertrauenspersonen in beisitzender Funktion (§ 40 Gerichtsverfassungsgesetz – GVG).

 

Die Vertrauenspersonen werden vom Kreistag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl gewählt (§ 40 Abs. 3 GVG).

 

Umfasst der Kreis mehrere Amtsgerichtsbezirke, so wählt der Kreistag für jedes Amtsgericht sieben Vertrauenspersonen aus den Einwohnerinnen und Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks.

 

Zur Durchführung der Wahl empfiehlt es sich, in Anlehnung an die Besetzung kommunaler Ausschüsse auf der Grundlage eines einheitlichen Wahlvorschlages Beschluss zu fassen. Nach der hier Anwendung findenden Verhältniswahl nach Hare/Niemeyer entfallen folgende Sitzzahlen auf die jeweilige Fraktion:

 

CDU    3 Sitze

SPD    2 Sitze 

Bündnis 90 / Die Grünen 1 Sitz

FDP    1 Sitz