Bürgerinformationssystem
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Der Jugendhilfeausschuss beschließt die in der Sitzung am 14.03.2023 vorgestellten Kindpauschalen je Kindertageseinrichtung sowie die Kindpauschalen für die Kindertagespflege für das Kindergartenjahr 2023/2024 und beauftragt die Verwaltung, diese beim Landesjugendamt zu beantragen. Insgesamt ergibt sich damit folgende Anzahl an Kindpauschalen für das Kreisjugendamt Soest:
Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat die Kindpauschalen je Stundenmodell und Gruppenform individuell für jeden Kindergarten zu beschließen. Die Tabellen für die einzelnen Kindertageseinrichtungen werden in der Sitzung am 14.03.2023 vorgelegt. Dann werden auch die zu beschließenden Plätze in der Kindertagespflege pro Kommune vorgestellt.
Die Bedarfsplanung der Kindergartenplätze beginnt mit der Erhebung der Geburtenzahlen von den Einwohnermeldeämtern der 11 Städte und Gemeinden im Kreisjugendamtsbezirk jeweils zum Stichtag 31.07. des Vorjahres. Im Anschluss werden die Daten ausgewertet und zusammengestellt. Die Ergebnisse werden den Städten und Gemeinden zur Stellungnahme übermittelt. Es finden erste Abstimmungsgespräche zur Platzsituation und auch zu den Maßnahmen statt, welche ergriffen werden müssen, um die sich abzeichnenden Platzbedarfe befriedigen zu können.
Das Anmeldeverfahren für einen Betreuungsplatz in einem Kindergarten oder der Kindertagespflege für das Kindergartenjahr 2023/2024 ist grundlegend geändert worden. Anstelle der bisherigen Anmeldung mittels einer Kita-Karte melden Eltern ihren Bedarf jetzt online über das Kita-Portal der Kreisverwaltung Soest an. Das digitale Verfahren löst die nicht mehr zeitgemäße Kita-Karte in Papierversion ab. Das neue Anmeldeverfahren soll das bisherige Verfahren verschlanken und mehr Transparenz hinsichtlich des Bearbeitungsstandes für alle Beteiligten bieten. Eltern sollen schon frühzeitig erfahren, ob sie einen Betreuungsplatz erhalten können.
Das neue Kita-Portal startete am 12.10.2022. Ab diesem Zeitpunkt konnten Eltern den Bedarf eines Betreuungsplatzes in bis zu vier Wunscheinrichtungen pro Kind sowie zusätzlich in der Tagespflege anmelden. Die Kindertageseinrichtungen hatten dann frühestens ab dem 01.12.2022 die Möglichkeit, Vertragsangebote an die Eltern zu versenden, deren Kinder aufgrund der Aufnahmekriterien aufgenommen werden konnten. Sofern Eltern das Vertragsangebot annehmen wollten, konnte bereits ein Betreuungsvertrag – vorbehaltlich der Genehmigung der Kindpauschalen durch den Jugendhilfeausschuss - abgeschlossen werden. Für viele Eltern bedeutet das neue Verfahren somit mehr Planungssicherheit.
Bereits während des laufenden Anmeldeverfahrens bis zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses finden mit den Trägern und den Leitungen der Kindertageseinrichtungen Abstimmungsgespräche statt. Im Hinblick auf die Anmeldesituation werden Änderungen der Gruppenstrukturen sowie die Einrichtung von notwendigen Zusatzplätzen und Übergangslösungen besprochen. Auch werden Veränderungen der Stundenbuchungen erläutert. Ziel des Kreisjugendamtes ist es, dass allen Eltern ein an ihren Bedarfen ausgerichtetes Platzangebot unterbreitet werden kann.
Alle Änderungen fließen bis zum 13.03.2023 in die Vorlage zur Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses zu den Kindpauschalen ein. Es erfolgt die Zuordnung der KiBiz-Pauschalen zu den Gruppentypen und Stundenbuchungen bzw. die Festlegung der erforderlichen Platzpauschalen in der Kindertagespflege.
Eltern, die im ersten Verfahrensablauf keinen Betreuungsplatz erhalten konnten, werden vom Kreisjugendamt ab Mitte März kontaktiert. Die noch freien Plätze sowie Zusatzplätze sollen in diesem Schritt an interessierte Eltern vergeben werden. Eltern wird dazu Gelegenheit gegeben, sich im Kita-Portal für weitere Einrichtungen anzumelden. Nach einer Anmeldefrist erfolgt die Platzvergabe erneut durch die Kindertageseinrichtungen. Die weitere Vermittlung von Betreuungsplätzen erfolgt durch das Kreisjugendamt.
Sobald der Jugendhilfeausschuss den Beschluss über die Kindpauschalen gefasst hat, erfolgt die Meldung der zu belegenden Plätze an das Landesjugendamt Westfalen-Lippe zum Stichtag 15.03. Vom Landesjugendamt wird die abschließende Bewilligung der Plätze per Bescheid, in der Regel im Laufe des Monats Mai, mitgeteilt.
Die finanzielle Förderung setzt die Bedarfsfeststellung auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung voraus. Das Erfordernis eines formellen Beschlusses zur Jugendhilfeplanung bis zum 15.03. gilt sowohl für Kindertageseinrichtungen (siehe § 32 Abs. 1 KiBiz) als auch für die Kindertagespflege (siehe § 24 Abs.1 KiBiz). Die Kindpauschalen werden jährlich entsprechend der tatsächlichen Kostenentwicklungen angepasst. Die Fortschreibungsrate setzt sich zu neun Teilen aus der Kostenentwicklung für pädagogisches Personal und zu einem Teil aus der Steigerung der Sachkosten auf der Grundlage der Kosten des allgemeinen Verbraucherpreisindex für Deutschland zusammen. Für das Kindergartenjahr 2023/2024 beträgt die Erhöhung 3,46% (Vorjahr: 1,02%).
Individuell für jede Kindertageseinrichtung sind die Kindpauschalen je Stundenmodell und Gruppenform zu beschließen. Die Kindpauschalen für die einzelnen Kindertageseinrichtungen werden nach folgendem Muster in der Sitzung am 14.03.2023 vorgelegt:
Hinsichtlich der Kindpauschalen in der Kindertagespflege ist zu beachten, dass diese Kindpauschalen für jedes in öffentlich finanzierter Kindertagespflege betreute Kind bis zum Schuleintritt geleistet wird, soweit nicht für dieses Kind im selben Kindergartenjahr ein Landeszuschuss für Kindertageseinrichtungen gewährt wird (§ 24 KiBiz).
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