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Vorlage - 003/2023  

 
 
Betreff: Bedarfsplanung für Kinder in Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege - Ausbauplanung / Aktualisierung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage - öffentlich
Im Auftrag / In Vertretung:Im AuftragAktenzeichen:51.12.10
Federführend:51 Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
14.03.2023 
11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses      

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlagen:
Anlage zur Vorlage 003 2023 Bedarfsplanung  

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Der Jugendhilfeausschuss beschließt den aktualisierten Ausbauplan zur Kindertagesbetreuung und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

 

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Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

06.05.10 – Kindertagesbetreuung

x

Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

 

Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

 

Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen: Erwartet wird die Investitionskostenförderung durch Bund und Land. Das Land hat zugesichert, alle erforderlichen Plätze, welche bis 2024 fertig gestellt werden, zu fördern. Das Kreisjugendamt beteiligt sich im Umfang von 5% an den anerkennungsfähigen, angemessenen und förderfähigen Kosten. Für 2023 sind 200.000 EUR im Haushalt eingeplant.

 

 

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Zusammenfassung

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.03.2022 wurde zuletzt umfassend über den aktuellen Stand zur Bedarfs- und Ausbauplanung im Bereich der Kindertagesbetreuung berichtet.

 

Die Anlage gibt einen Überblick über die Entwicklung der Geburtenzahlen, die ermittelten Prognosen für das Kindergartenjahr 2023/2024 sowie die weiteren Planungen in Abstimmung mit den elf Kommunen. Es wird zudem ersichtlich, welche Ausbaubeschlüsse bereits umgesetzt wurden bzw. sich noch in der Umsetzungsphase befinden.

 

Gestiegene Geburtenzahlen sowie das Nachfrageverhalten der Eltern zeigen, dass weiterhin Betreuungsplätze fehlen. 

 

Um die Bedarfe abdecken zu können, sind weitere Ausbaumaßnahmen angezeigt, die in der Sitzung am 14.03.2023 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 


Sachdarstellung

 

Die Auswertung der Geburtenzahlen für das Kindergartenjahr 2023/2024 sowie das tatsächliche Nachfrageverhalten haben gezeigt, dass die Schaffung weiterer Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen erforderlich ist, um den anspruchsberechtigten Kindern einen Betreuungsplatz anbieten zu können.

 

Folgende Aktualisierungen haben sich ergeben, über die in der Jugendhilfeausschusssitzung am 14.03.2023 zu entscheiden ist:

 

Gemeinde Anröchte

 

Um den kurzfristigen Bedarf an Betreuungsplätzen ab August 2023 in Anröchte decken zu können, soll eine Übergangslösung in Form einer mobilen Einheit mit zwei Gruppen, bis zur Errichtung der neuen, 4-gruppigen Einrichtung im Kernort, geschaffen werden.

 

Ausbauplanung

Bemerkung

Errichtung einer Übergangslösung in Anröchte, Bahnhofstraße:

1 x GT I, 1 x GT III (6 U3-Plätze, 39 Ü3 Plätze)

 

Bis zur Fertigstellung des Neubaus

 

 

 

Gemeinde Ense

 

Die Auswertung der Geburtenzahlen hat gezeigt, dass insbesondere im U3-Bereich Betreuungsplätze fehlen. Die Erweiterung der Kath. Kindertageseinrichtung St. Lambertus in Bremen ist daher vorgesehen.

Ferner hat sich der Gemeindekindergarten Bilme als sanierungsbedürftig erwiesen. Im Zuge der Sanierung soll eine Erweiterung und Änderung der Gruppenstruktur erfolgen, um den Kindergarten zukunftsfähig aufzustellen.

 

Ausbauplanung

Bemerkung

Erweiterung der Kath. Kindertageseinrichtung Familienzentrum St. Lambertus in Bremen um:

1 x GT II,

1 x GT III,

1 x kleine Altersmischung

(18 U3-Plätze, 32 Ü3-Plätze)

 

 

Die Kindertageseinrichtung verfügt nach der Erweiterung über:

2 x GT I

1 x GT II

2 x GT III

1 x kleine Altersmischung

(30 U3-Plätze, 85 Ü3-Plätze)

 

Erweiterung und Sanierung des Gemeindekindergartens Bilme mit der endgültigen Gruppenstruktur:

2 x GT I

(10 U3-Plätze, 30 Ü3-Plätze)

Die derzeitige Gruppenstruktur besteht aus:

1 x GT I

0,5 x GT III

(6 U3-Plätze, 24 Ü3-Plätze)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemeinde Welver

 

Die Geburtenzahlen haben die Erforderlichkeit eines weiteren Platzausbaus deutlich gemacht. Sowohl der Ev. Samuel Kindergarten in Borgeln als auch der Ev. Kindergarten Schilfkorb sollen erweitert werden. 

 

Ausbauplanung

Bemerkung

Erweiterung des Ev. Samuel Kindergartens in Borgeln um:

1 x GT I

(6 U3-Plätze, 14 Ü3-Plätze)

Die Kindertageseinrichtung verfügt nach der Erweiterung über:

2 x GT I

1 x GTII

1x GT III

(22 U3-Plätze, 53 Ü3-Plätze)

Erweiterung des Ev. Kindergartens Schilfkorb in Welver um:

1 x GT II

1 x GT III

(10 U3-Plätze, 25 Ü3-Plätze)

Die Kindertageseinrichtung verfügt nach der Erweiterung über:

2 x GT I

1 x GT II

1 x GT III

(18 U3-Plätze, 57 Ü3-Plätze)

 

 

 

Stadt Werl

 

Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 27.09.2022 wurde eine neue 3-gruppige Einrichtung in Werl-Westönnen mit den Gruppentypen 1 x I, 1 x II und 1 x III (55 Plätze) beschlossen. Dieser Beschluss soll insofern ausgedehnt werden, als anstatt des GT II (10 U3-Plätze) nunmehr eine kleine Altersmischung mit 15 Plätzen (8 U3-Plätze, 7 Ü3-Plätze) geplant wird. Die Einrichtung verfügt dann über insgesamt 60 neue Plätze. Aus Gründen der Flexibilität und der Finanzierbarkeit der Maßnahme soll nunmehr diese Variante in die Ausbauplanung aufgenommen werden. 

 

Ausbauplanung

 

Bemerkung

Errichtung einer neuen 3-gruppigen Einrichtung in Werl-Westönnen mit 1 x GT I, 1 x kleine Altersmischung, 1 x GT III

(14 U3-Plätze, 46 Ü3-Plätze)

Statt des bislang geplanten GT II wird mit einer kleinen Altersmischung geplant