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Vorlage - 307/2022  

 
 
Betreff: Gesellschafterdarlehen an die Westfälische Landeseisenbahn GmbH (WLE)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage - öffentlich
  Aktenzeichen:20.47.40
Federführend:20 Finanzwirtschaft   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung
09.03.2023 
Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Kenntnisnahme
23.03.2023 
12. Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
30.03.2023 
12. Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt

Der Kreistag des Kreises Soest stimmt der Gewährung eines Gesellschafterdarlehens an die Westfälische Landeseisenbahn GmbH (WLE) in Höhe von bis zu 1,333 Mio. Euro über eine Laufzeit von bis zu 24 Monaten zwecks Zwischenfinanzierung der SPNV-Reaktivierung auf der Strecke Münster – Sendenhorst zu.


 

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

x

Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

 

Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

 

Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 


Zusammenfassung

 

Siehe Sachdarstellung

 

 

Sachdarstellung

 

Die einzelnen Leistungsphasen des WLE-Projektes zur Reaktivierung des Personenverkehrs auf der Strecke Münster-Sendenhorst sind nicht zeitlich aufeinander folgend durchgängig finanziert. So entsteht insbesondere für die Leistungsphasen 5-7, ab dem 1. Quartal 2023, über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten eine nicht durch Förderungen oder Zuschüsse gedeckte Finanzierungslücke.

 

Daher bittet die WLE um ein kurzfristiges Darlehen i.H.v. von kalkulierten 4 Mio. Euro  zur Zwischenfinanzierung.

 

Der Finanzbedarf von insgesamt 4 Mio. Euro  wird jeweils zu gleichen Anteilen von den drei Gesellschaftern Kreis Soest, Kreis Warendorf und Stadtwerke Münster getragen.

 

Der Anteil des Kreises Soest an dieser Zwischenfinanzierung beträgt somit 1,333 Mio. Euro bei einer angestrebten Laufzeit von 20 Monaten. Der Betrag kann in einzelnen Tranchen verfügt werden.

 

Die Zinskondition ermittelt sich aus dem kurzfristigen Geldmarktsatz € STR + 0,5%.

 

Die Tilgung des Darlehens ist mit bereits angemeldeten und eingeplanten GVFG-Fördermitteln, welche eine 10%ige pauschale Bezuschussung auf die Baukosten berücksichtigen, vorgesehen. Die Mittel fließen nach Erhalt des Baurechts und nach Eingang des Bewilligungsbescheides der WLE zu.

 

Die Auszahlung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die beiden anderen Gesellschafter ebenso positiv die Gewährung einer Zwischenfinanzierung beschließen.

 

Die Konditionen wurden unter den drei betroffenen Gesellschaftern abgestimmt und in der WLE-Aufsichtsratssitzung am 13.12.2022 beschlossen.