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Der Kreistag beschließt
Allgemeine Kreisumlage Hebesatz 34,96 %
Jugendamtsumlage Hebesatz 25,41 %
Zusammenfassung
In dieser Vorlage werden die Eckdaten zum Haushaltsentwurf für den Haushalt 2023 zusammengefasst.
Der Haushaltsentwurf basiert auf den vom Landeskabinett am 16.08.2022 beschlossenen Eckpunkten des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2023 sowie der Modellrechnung zum GFG 2023 vom 31.10.2022.
Die Beratung des Haushalts 2023 für die Budgets der Dezernate erfolgt in den zuständigen Fachausschüssen. Die Zuordnung der Produkte und jeweiligen Budgets zu den Fachausschüssen erfolgt nach der Zuständigkeitsrichtlinie vom 24.06.2021.
Die sich nach Einbringung des Haushaltsentwurfs sowie der Beratung in den Fachausschüssen und Fraktionen ergebenen Änderungen zum Haushaltsentwurf werden seitens der Verwaltung bis zum 20. März 2023 in einer Änderungsliste zusammengestellt und spätestens zur Sitzung des Kreisausschusses am 23. März 2023 als Tischvorlage vorgelegt.
Sachdarstellung
Der Entwurf der Haushaltssatzung sieht für das Haushaltsjahr 2023
im Ergebnisplan den Gesamtbetrag der Erträge mit 543.841.781 EUR den Gesamtbetrag der Aufwendungen mit 549.491.947 EUR
im Finanzplan den Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit mit 522.128.518 EUR den Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit mit 526.614.412 EUR
den Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit mit 9.005.100 EUR den Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit mit 59.012.172 EUR
den Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit mit 51.500.444 EUR den Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit mit 2.223.807 EUR
vor.
Der Ergebnisplan ist damit mit 5.650.166 EUR nicht ausgeglichen. Der Haushalt soll fiktiv durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage in Höhe des ausgewiesenen Fehlbetrags ausgeglichen werden.
Allgemeine Kreisumlage
Für den Haushalt 2023 ist beabsichtigt, die Kreisumlage auf den Zahlbetrag von 185,9 Mio. EUR anzuheben. Dies entspricht der Mittelfristplanung 2023 aus dem Haushalt 2022. Damit ergeben sich auf Basis der zugrunde liegenden Umlagegrundlagen folgende Hebesätze und Zahlbeträge für die allgemeine Kreisumlage:
Umlagegrundlagen 531,7 Mio. EUR Hebesatz 34,96 % Zahlbetrag der allgemeinen Kreisumlage 185,9 Mio. EUR Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage 5,7 Mio. EUR
Jugendamtsumlage
Für den Haushalt 2023 ist beabsichtigt, die Jugendamtsumlage auf den Zahlbetrag von 65,9 Mio. EUR anzuheben. Auf Basis der zugrunde liegenden Umlagegrundlagen ergeben sich folgende Hebesätze und Zahlbeträge für die Jugendamtsumlage:
Umlagegrundlagen 259,6 Mio. EUR Hebesatz 25,41 % Zahlbetrag der Jugendamtsumlage 65,9 Mio. EUR
Der vorliegende Haushaltsentwurf enthält die vorläufigen Ergebnisse aus dem Jahresabschluss 2021. Die wesentlichen Entwicklungen und Veränderungen zum Haushalt 2023 sind dem Vorbericht zum Haushaltsentwurf zu entnehmen.
Weitergehende Informationen zum Thema Personal sind in der Vorlage zum Stellenplan 2023 dargestellt. |
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