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Vorlage - 243/2022  

 
 
Betreff: Projekt Systemische Schulassistenz
Bericht der Universität Bielefeld
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage - öffentlich
  Aktenzeichen:50.10 und 51.10.65
Federführend:50 Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales Entscheidung
22.11.2022 
Sitzung des Ausschusses für Soziales (offen)   
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
29.11.2022 
10. Sitzung des Jugendhilfeausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlagen:
ESyS_Abschlussbericht_final  

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Evaluation des Projektes der systemischen Schulassistenz durch die Universität Bielefeld zustimmend zur Kenntnis.

 

Mit dem Ziel, den erfolgreichen Ansatz der systemischen Schulassistenz im Kreis Soest fortzusetzen und auszuweiten, wird die Verwaltung beauftragt, Gespräche mit den Städten und Gemeinden als Schulträger aufzunehmen.
 

Nach einer ergänzenden Auswertung zu den Auswirkungen des Modellprojekts auf die Fall- und Antragszahlen der Einzel-Integrationshelfer*innen, die voraussichtlich im Frühjahr 2023 vorliegt, wird hierzu in den Fachausschüssen berichtet.

 

Das Ministerium für Schule und Bildung NRW wird aufgefordert, die Mittel der I-Pauschale - zumindest für mehrere Jahre - verbindlich zuzusagen und die Verwendung der bewilligten Mittel über einen längeren Zeitraum zuzulassen.

 

Damit soll mehr personelle Kontinuität zur Qualitätssicherung der Maßnahme geschaffen werden.


 

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt: 05.50.20 Sicherung des Lebensunterhaltes/Erträge aus ILV (Interner Leistungsverrechnung)

Produkt: 06.51.20 Erzieherische Hilfen

 

x

Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

 

Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

 

Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 


Zusammenfassung

 

Die Universität Bielefeld wurde mit einer umfassenden Analyse des Ansatzes der systemischen Schulassistenz im Kreis Soest beauftragt.

 

Die Evaluation wurde in der Zeit vom 01.09.2021 31.08.2022 durchgeführt.

 

Die Evaluation hat ergeben,

  • dass die systemische Schulassistenz die Inklusion der Kinder mit Unterstützungsbedarf fördert,
  • dass die Einbindung der systemischen Schulassistenzen in ein multiprofessionelles Team an den Schulen gelingt,
  • dass der Ansatz die Kompensation von 1:1 Schulbegleitungen möglich macht.

 

Zur weiteren Verbesserung des Ansatzes wird u.a. empfohlen, mehr personelle Kontinuität zur Qualitätssicherung der Maßnahme zu schaffen und für eine Ausweitung des Ansatzes Gespräche mit den Städten und Gemeinden auszunehmen.

 

Um den erfolgreichen Ansatz der Systemischen Schulassistenz im Kreis Soest fortzusetzen und auszuweiten, sollen im nächsten Schritt Gespräche mit den Städten und Gemeinden als Schulträger aufgenommen werden.

 

Die Ergebnisse der Evaluation, insbesondere die Empfehlung mehr personelle Kontinuität zur Qualitätssicherung der Maßnahme zu schaffen, sollen an das Ministerium für Schule und Bildung NRW herangetragen werden.

Dieser Wunsch soll mit der Aufforderung verbunden werden die Mittel der I-Pauschale – zumindest für mehrere Jahre – verbindlich zuzusagen und die Verwendung derr bewilligten Mittel über einen längeren Zeitraum zuzulassen.


Sachdarstellung

 

Um Eltern, Schulen und Anbieter gemeinsam mit auf den Weg einer Veränderung

bei schulischen Eingliederungshilfen zu nehmen, wird im Kreis Soest seit dem Schuljahr 2018/2019 im Rahmen des Projekts „Systemische Schulassistenz“ an fünf Grundschulen

 

  • lzer-Gemeinschaftsgrundschule, Bad Sassendorf
  • Norbert-Grundschule, Werl
  • hnesee-Verbund-Grundschule, rbecke
  • St. Ida Grundschule, Herzfeld
  • Jacob-Grimm-Förderschule, Soest

 

jeweils mindestens eine Kraft als Schulassistenz eingesetzt.

 

Der Leitgedanke des Projektes ist ein schrittweiser Wechsel von der 1:1 - Schulbegleitung zu einer in der Schule verankerten systemischen Unterstützung.

 

Ziele des Projektes

 

1. Fähigkeiten und Ressourcen der Kinder in den Blick nehmen

2. Bildung multiprofessioneller Teams aller Beteiligten im System Schule

3. Schule auf ihrem Weg zu inklusiver Bildung unterstützen und die

4. mittel- bis langfristige Umsteuerung der Einzelfallhilfen zu systemischer Assistenz 

 

Die Schulassistenzen

  • arbeiten klassenübergreifend und systemisch in der Schuleingangsphase,
  • zeigen Handlungsalternativen zu den bisherigen Einzelfallhilfen auf,
  • verhindern die Stigmatisierung von Kindern und
  • unterstützen das Gesamtsystem Schule dabei allen Kindern die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen.

 

Das Projekt wird vollständig aus den Mitteln der Inklusionspauschale des Ministeriums für Schule und Bildung NRW refinanziert.

 

Nach den positiven Erfahrungen in den ersten drei Schuljahren der Projektlaufzeit wurde Anfang 2021, in Abstimmung mit dem Ausschuss für Soziales am 25.02.2021 (Vorlage 100/2021) und dem Jugendhilfeausschuss am 04.03.2021(Vorlage 107/2021) eine wissenschaftliche Evaluation des Projektes in Auftrag gegeben.

 

Mit der externen Evaluation sollen

a)      eine unabhängige Analyse und Auswertung des bisherigen Ansatzes vorgenommen werden,

b)      Ansatzpunkte für die effektive Weiterentwicklung des Projektes in den kommenden Schuljahren herausgearbeitet werden, und

c)      die Grundlage für die Übertragung des Ansatzes aus der Kreisverwaltung auf andere Kommunen geschaffen werden.

 

Bis dahin wurden der Verlauf sowie die Auswirkungen und Ergebnisse des Projektes durch interne Auswertungen der an den Projektschulen erhobenen Daten und der Rückmeldungen der am Projekt Beteiligten nachvollzogen.

r eine umfassende Analyse mit der Einbeziehung von Kontrollgruppen und der Durchführung von Befragungen der Kinder, Eltern, Schulassistent*innen, Lehrer*innen etc. fehlte es aber an den personellen und methodischen Ressourcen.

 

r die Evaluation konnten Frau Dr. Goldan, Frau Grüter und ihr Forschungsteam von der Universität Bielefeld gewonnen werden.

 

Frau Dr. Goldan hat in den letzten Jahren die Evaluation der Inklusionspauschale für das Land NRW wissenschaftlich begleitet und durchgeführt, und hat daher einen besonders tiefen Einblick in die Materie.

 

Die Evaluation wurde in der Zeit vom 01.09.2021 31.08.2022 durchgeführt.

 

Untersucht wurden die Entwicklungen an den fünf Projektschulen und an einer Vergleichsgruppe von vier Schulen, in denen bisher keine systemischen Schulassistenzen eingesetzt wurden:

 

  • Marien-Grundschule, Werl-Büderich
  • Petris-Grundschule, Werl
  • Pankratius-Verbund-Grundschule Anröchte und Mellrich
  • Erich-Kästner-Grundschule Erwitte

 

Mit den derzeitigen Finanzmitteln in Höhe von jährlich 677.978,09 Euro können an neun Schulen 12  systemische Schulassistent*innen refinanziert werden.

 

Im Ausschuss für Soziales am 09.03.2022 (Vorlage 046/2022) und im Jugendhilfeausschuss am 10.03.2022 (Vorlage 061/2022) hat die Universität Bielefeld den Projektablauf, die Forschungsmethoden, sowie einen ersten Zwischenbericht vorgestellt.

 

Der Abschlussbericht für die Projektlaufzeit vom 01.09.2021 31.08.2022 liegt jetzt vor (s. Anlage)

 

 

Ergebnisse:

 

  1. Inklusion

 

Fragestellung:
Ist das Modellprojekt der Umsetzung schulischer Inklusion zuträglich, d.h. sind an den Modellschulen bzw. -klassen aus Sicht des lehrenden und nicht-lehrenden Personals an den Schulen verstärkt Indikatoren inklusiver Schul- und Unterrichtskultur nachweisbar im Vergleich zu Schulen / Schulklassen, in denen keine Systemische Schulassistenz eingesetzt wird?
 

Sind in den Klassen der Modellschulen anders als in der Vergleichsgruppe verstärkt Indikatoren inklusiver Schul- und Unterrichtskultur konkret nachweisbar?
Indikatoren für den Erfolg inklusiver Bildung:

 

-          schulisches Wohlbefinden

-          soziale Integration

-          Akademisches Selbstkonzept

-          Wahrnehmung personeller Ressourcen
 

r Schüler*innen mit besonderen Unterstützungsbedarfen besteht insgesamt ein höheres Risiko für geringere Teilhabe als für Schüler*innen ohne Unterstützungsbedarfe.

Es lässt sich nicht erkennen, dass die Maßnahme im Gegensatz zu manchen Befunden mit Blick auf die 1:1 Schulbegleitungen negative Auswirkungen haben könnte.

 

 

 

 

 

Die Schüler*innen der Modellschulen fühlen sich besser unterstützt als die Schüler*innen in der Vergleichsgruppe. Auch die Lehrkräfte der Untersuchungsgruppe schätzen die Ausstattung mit personellen Ressourcen signifikant höher ein. Dies führt zu einer höheren Prozessqualität inklusiven Unterrichts und letztlich zu besseren Chancen für die Schüler*innen.

 

 

  1. Multiprofessionelle Kooperation

 

Fragestellung:

Inwieweit werden die Systemischen Schulassistenzen in die Strukturen der multiprofessionellen Teams eingebunden?
Nehmen sie sich als Teil des Kollegiums wahr bzw. werden sie von Ihren Kolleg*innen als Mitglieder des Kollegiums wahrgenommen?

Auf welchem Niveau findet multiprofessionelle Kooperation statt?
 

Grundsätzlich besteht eine hohe Bereitschaft zu multiprofessioneller Kooperation bei den Kollegien und seitens der Schulassistent*innen. Erste Strukturen wurden bereits etabliert.

 

Der jährliche Personalwechsel und fehlende institutionalisierte Zeiten für Kooperation erschweren aber eine erfolgreichere multiprofessionelle Zusammenarbeit..

Einzelne Schulen sollten unter Berücksichtigung der Schüler*innenzahl und der besonderen Unterstützungsbedarfe der Schüler*innenschaft mit ausreichend Ressourcen ausgestattet werden, bevor die Maßnahme auf weitere Schulen ausgeweitet wird.

Ein geeigneter Zuweisungsschlüssel ist ggfls. zu entwickeln
 

 

  1. Kompensation von 1:1 Schulbegleitung

 

 

Fragestellung:

 

Ist das Modell der Systemischen Schulassistenz aus Sicht des lehrenden und nicht-lehrenden Personals geeignet, um dem Bedarf an schulischer Inklusionshilfe in Form von 1:1 Betreuung entgegenzuwirken?

Zeigt der Einsatz von Systemischen Schulassistenzen in der Schuleingangsphase mit Blick auf die Entwicklung der Schüler*innen (in) der Wahrnehmung der Akteure eine präventive Wirkung?


Die Maßnahme kann der Stigmatisierung durch 1:1 Schulbegleitungen begegnen.

 

Eine Kompensation ist bei Kindern möglich, die nur zeitweise eine Unterstützung benötigen, bzw. wenn die 1:1 Schulbegleitung erst zu einem späteren Zeitpunkt beantragt wird.

 

Mehr personelle Ressourcen und mehr Kontinuität würden die Kompensationsmöglichkeiten ausweiten.

 

Grundsätzlich wird seitens der Akteure das Potential gesehen, mit dem Ausbau der Systemischen Schulassistenz langfristig weniger Einzelfallhilfen beantragen zu müssen.

 

 

Die ergänzende Auswertung bis März 2023 wird valide Daten zur Beantwortung der Frage liefern, wie sich Fall- und Antragszahlen der Einzel-Integrationshelfer*innen mit Einführung des Modellprojekts an den Schulen mit / ohne systemischer Schulassistenz entwickelt haben.

 

 

  1. Welche Gelingensbedingungen können herausgearbeitet werden bzw. welche Entwicklungsbedarfe können identifiziert werden, um daraus Empfehlungen für die Ausweitung des Projekts z.B. auf weitere Schulen / Jahrgangsstufen abzuleiten?

 

 

Empfehlungen der Universität Bielefeld:

 

  1. Personelle Kontinuität zur Qualitätssicherung der Maßnahme.

 

  1. Einbindung der Schulen in den Auswahlprozess und das Einstellungsverfahren.

 

  1. glichkeiten für bedarfsgerechte Fort- und Weiterbildungen zur qualitativen Weiterentwicklung (bei personeller Kontinuität) schaffen.

 

  1. Eine mindestens dreijährige pädagogische Ausbildung der Systemischen Schulassistenzen sollte als Standard beibehalten werden.

 

  1. Ausweitung der Maßnahme auf weitere Schulen, Jahrgangsstufen und Schulträger ist sinnvoll.
    r eine bedarfsgerechte Verteilung der Ressourcen sollte ein Indikator entwickelt werden (z.B. Sozialindex; Schüler*innen mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf (SPU); Anzahl der Klassenzügigkeit).

 

 

 

Weiteres Vorgehen zur Umsetzung der Empfehlungen:

 

 

Um den erfolgreichen Ansatz der Systemischen Schulassistenz im Kreis Soest fortzusetzen und auszuweiten, sollen im nächsten Schritt Gespräche mit den Städten und Gemeinden als Schulträger aufgenommen werden.

Dies wird durch eine Öffnungsklausel in den aktuellen Hinweisen zur zweckentsprechenden Verwendung der Inklusionspauschale gem. § 2 Absatz 2 InklFöG des Ministeriums für Schule und Bildung NRW (MSB NRW) ausdrücklich ermöglicht.
Danach können die Kreise Mittel der Inklusionspauschale auch an kreisangehörige Kommunen weiterleiten, wenn diese die Mittel für die vom MSB NRW vorgegebenen Zwecke einsetzen.

 

Die Weiterleitung der Mittel an die Städte und Gemeinden bietet zudem die Chance auf eine engere Einbindung der Schulen in den Auswahlprozess und das Einstellungsverfahren sowie ggfls. auch auf eine höhere personelle Kontinuität.

 

Die Ergebnisse aus der ergänzenden Auswertung zu den Auswirkungen des Modellprojekts auf die Fall- und Antragszahlen der Einzel-Integrationshelfer*innen sollen in die weiteren Überlegungen einfließen, wie eine Fortsetzung des Projektes erfolgen kann.

 

Sofern die Städte und Gemeinden nicht für die Weiterleitung der Mittel gewonnen werden können, bzw. bis zur Weiterleitung der Mittel, würde das Projekt beim Kreis Soest im bisherigen Rahmen fortgesetzt, damit die Mittel zweckentsprechend verwendet werden.

 

 

 

 

Die Ergebnisse der Evaluation, insbesondere die Empfehlung mehr personelle Kontinuität zur Qualitätssicherung der Maßnahme zu schaffen, sollen an das Ministerium für Schule und Bildung NRW herangetragen werden.

Verbunden mit dem Wunsch, die Mittel der I-Pauschale - zumindest für mehrere Jahre -verbindlich zuzusagen und die Verwendung der bewilligten Mittel über einen längeren Zeitraum zuzulassen.

 

 

 

Anlagen: Evaluation der systemischen Schulassistenz im Kreis Soest, Abschlussbericht, Universität Bielefeld.