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Vorlage - 235/2022  

 
 
Betreff: Zuschussanträge für den Haushalt 2023, (Teil-)Budget des Dezernats 05 - Jugend, Schule und Gesundheit: Abt. 51 - Jugend und Familie
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage - öffentlich
Im Auftrag / In Vertretung:Im AuftragAktenzeichen:51.06.01 und 51.06.03
Federführend:51 Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
14.03.2023 
11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses      

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlagen:
Anlage 1 Übersicht Zuschussanträge JHA 2023  
Anlage 2 Antrag 1 Gemeinsam e.V. 20220923  
Anlage 3 Antrag 2 Diakonie Sommerland 20220817  
Anlage 4 Antrag 3 donumVitae SchwaKoFliStelle 20220615  
Anlage 5 Antrag 4 Diakonie SchwaKoFLi SO 20220727  
Anlage 6 Antrag 5 AWO SchwaKoFliStelle LP 20220428  
Anlage 7 Antrag 6 SKF Lippstadt  
Anlage 8 Antrag 7 Kath. EheLebensberatung PB 20220607  
Anlage 9 Antrag 8 Diakonie Paarberatung 20220817  
Anlage 10 Antrag 9 Allg. Frauenberatung Ev. Frauenhilfe 20220915  
Anlage 11 Antrag 10 Beratungsstelle Anonyme Spurensicherung Ev. Frauenhilfe 20220915  

Der Jugendhilfeausschuss beschließt in seiner Sitzung über die Zuschussanträge im

Einzelnen für das Haushaltsjahr 2023. Die beschlossenen Zuschussanträge werden im

Protokoll aufgelistet und stehen unter dem Vorbehalt der Verabschiedung und Genehmigung

des Haushaltes 2023.


 

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

133.922 EUR

Produkt:

06.51.50 und 06.51.40

x

Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

 

Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

 

Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 


Zusammenfassung

Entsprechend der „Dienstanweisung über die Gewährung von Zuschüssen“ können bis zum

30.09. jeden Jahres Anträge auf Zuschüsse für das Folgejahr gestellt werden.

Für insgesamt 10 Maßnahmen sind Anträge mit einer Antragssumme in Höhe von

134.422 EUR gestellt und in der als Anlage beigefügten Übersicht aufgelistet.

Im Rahmen der Haushaltsplanung wurden Mittel in Höhe von 133.922 EUR angemeldet.

Die Bewilligung der Zuschüsse steht unter dem Vorbehalt der Verabschiedung und

Genehmigung des Haushaltes 2023.


Sachdarstellung

Entsprechend der „Dienstanweisung über die Gewährung von Zuschüssen“ können bis zum

30.09. eines jeden Jahres Anträge auf Zuschüsse für das Folgejahr gestellt werden. Wie in

den Vorjahren ist beabsichtigt, verschiedene Maßnahmen zu fördern. Eine Übersicht zu den

Anträgen, die für das Jahr 2023 gestellt wurden, ist beigefügt (Anlage 1). Die einzelnen

Inhalte und Begründungen sind den einzelnen Anträgen (Anlage 2 bis 11) zu entnehmen, die

ebenfalls als Anlage beigefügt sind. Es handelt sich um die gleichen Maßnahmen, für die

auch 2022 Zuschüsse gewährt wurden.

 

Es wurden Mittel in Höhe von insgesamt 134.422 EUR beantragt. Wie im Vorjahr

wurden im Rahmen der Haushaltsplanung Mittel in Höhe von 133.922 EUR angemeldet.