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Der Jugendhilfeausschuss beschließt in seiner Sitzung über die Zuschussanträge im Einzelnen für das Haushaltsjahr 2023. Die beschlossenen Zuschussanträge werden im Protokoll aufgelistet und stehen unter dem Vorbehalt der Verabschiedung und Genehmigung des Haushaltes 2023.
Zusammenfassung Entsprechend der „Dienstanweisung über die Gewährung von Zuschüssen“ können bis zum 30.09. jeden Jahres Anträge auf Zuschüsse für das Folgejahr gestellt werden. Für insgesamt 10 Maßnahmen sind Anträge mit einer Antragssumme in Höhe von 134.422 EUR gestellt und in der als Anlage beigefügten Übersicht aufgelistet. Im Rahmen der Haushaltsplanung wurden Mittel in Höhe von 133.922 EUR angemeldet. Die Bewilligung der Zuschüsse steht unter dem Vorbehalt der Verabschiedung und Genehmigung des Haushaltes 2023.
Entsprechend der „Dienstanweisung über die Gewährung von Zuschüssen“ können bis zum 30.09. eines jeden Jahres Anträge auf Zuschüsse für das Folgejahr gestellt werden. Wie in den Vorjahren ist beabsichtigt, verschiedene Maßnahmen zu fördern. Eine Übersicht zu den Anträgen, die für das Jahr 2023 gestellt wurden, ist beigefügt (Anlage 1). Die einzelnen Inhalte und Begründungen sind den einzelnen Anträgen (Anlage 2 bis 11) zu entnehmen, die ebenfalls als Anlage beigefügt sind. Es handelt sich um die gleichen Maßnahmen, für die auch 2022 Zuschüsse gewährt wurden.
Es wurden Mittel in Höhe von insgesamt 134.422 EUR beantragt. Wie im Vorjahr wurden im Rahmen der Haushaltsplanung Mittel in Höhe von 133.922 EUR angemeldet.
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