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Zusammenfassung
Im Zusammenhang mit einer geplanten Nachfolgeregelung ist ab dem 01.06.2023 die Leitung des Dezernates 03 – Ordnung, Bau, Immobilien, Kfz und Straßen – neu zu besetzen.
Die Dezernatsleitung wird ab dem 01.06.2023 der Lt. Kreisrechtsdirektorin Frau Britta Wiemer übertragen.
Im Zusammenhang mit einer geplanten Nachfolgeregelung ist ab dem 01.06.2023 die Leitung des Dezernates 03 – Ordnung, Bau, Immobilien, Kfz und Straßen – mit einer Juristin/einem Juristen neu zu besetzen.
Die Dezernatsleitung wird ab dem 01.06.2023 der Lt. Kreisrechtsdirektorin Frau Britta Wiemer übertragen. Durch die frühzeitige Nachfolgeregelung kann ein ordnungsgemäßer Wissenstransferprozess sichergestellt werden.
Ihre Ausbildung im gehobenen nichttechnischen Dienst begann Frau Wiemer im September 1990 beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe und schloss diese im September 1993 als Diplom Verwaltungswirtin erfolgreich ab. Direkt im Anschluss nahm sie das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld auf und legte das erste Staatsexamen im März 1998 ab. Ihr Referendariat absolvierte sie beim Landgericht Arnsberg, welches sie im Februar 2001 mit dem zweiten juristischen Staatsexamen abschloss. Nach Tätigkeiten als angestellte und selbständige Rechtsanwältin und juristische Referentin übernahm sie im Februar 2003 als Juristin bei der Stadt Oelde die Koordination des Fachbereichs des ersten Beigeordneten.
Zum 01.10.2011 wechselte Frau Wiemer als Leiterin der Zentralen Vergabestelle in den Dienst des Kreises Soest.
Frau Wiemer leitet seit dem 01.12.2014 die Abteilung 30 – Recht und Kommunalaufsicht.
Die Dezernatsleitung 03 soll mit einer Juristin/einem Juristen nachbesetzt werden. Frau Wiemer erfüllt diese Voraussetzung und kann auf ca. elf Jahre erfolgreiche Führungstätigkeit allein beim Kreis Soest zurückblicken. Im Rahmen ihrer Tätigkeit in der Kommunalaufsicht verfügt sie zudem über vielfältige und langjährige Erfahrung in der Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Hauptverwaltungsbeamten sowie den weiteren politischen Mandatsträgern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden.
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