Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Kreisausschuss beschließt die Aufhebung des Sperrvermerks zum Änderungsvorschlag A10 „ÖPNV/Helmo (On-Demand-Verkehr) zum Entwurf des Ergebnisplanes 2022 (Änderungsliste). Für einen Betrieb des On-Demand-Verkehrs „Helmo“ bis zum 31.12.2022 sind Mittel in Höhe von 65.000 Euro freizugeben.
Zusammenfassung
„Helmo“ ist Teil des Projekts MobiHell und Pilotgebiet für den erstmaligen Betrieb eines On-Demand-Verkehrs im Kreis Soest. Mit „Helmo“ sollen bestehende bedarfsgesteuerte ÖPNV-Angebote weiterentwickelt und ein neues Angebot zur Erschließung von bislang vom ÖPNV schwach bedienten Räumen erprobt werden. Der Betrieb von „Helmo“ wird vom Kreis als Aufgabenträger des ÖPNV und von den Verkehrsunternehmen RLG und WestfalenBus als Erfolg bewertet und eine Weiterführung befürwortet. Die Finanzierung des Verkehrs ist allerdings in den Kommunen noch nicht politisch beschlossen.
Um Zeit für eine politische Entscheidung über einen dauerhaften Betrieb zu gewinnen, wird kurzfristig eine Verlängerung des aktuellen Betriebs bis Jahresende 2022 angestrebt. Der Kreistag hat für beide Bediengebiete (Erwitte/Bad Sassendorf, Anröchte) 95.000 € zur Verlängerung des Betriebs in den Haushalt 2022 eingestellt, um einen Übergang gemeinsam mit den Kommunen zu ermöglichen. Die Kommunen Anröchte, Erwitte und Bad Sassendorf haben ebenfalls einen Betrag von insgesamt maximal 50.000 € für eine Finanzierung bis Jahresende 2022 zugesagt.
Die zusätzlichen Mittel des Kreises in Höhe von 95.000 € standen als Änderungsvorschlag A10 „ÖPNV/Helmo (On-Demand-Verkehr) zum Entwurf des Ergebnisplanes 2022 auf der sogenannten Änderungsliste. Die Mittel haben einen Sperrvermerk, der vom Kreisausschuss aufgehoben werden muss. Durch eine Verlängerung des Förderzeitraums und Verwendungsmöglichkeit bestehender Fördermittel geht die Verwaltung davon aus, dass maximal 65.000 € der zusätzlichen Mittel benötigt werden. Die Mittel sind somit in dieser Höhe freizugeben.
„Helmo“ ist Teil des Projekts MobiHell und Pilotgebiet für den erstmaligen Betrieb eines On-Demand-Verkehrs im Kreis Soest. Mit „Helmo“ sollen bestehende bedarfsgesteuerte ÖPNV-Angebote weiterentwickelt und ein neues Angebot zur Erschließung von bislang vom ÖPNV schwach bedienten Räumen erprobt werden. Der Betriebszeitraum im Rahmen des Projekts läuft vom 20.09.2021 bis zum 25.06.2022. Die Kosten für den Betrieb in dieser Laufzeit werden zu 80 % durch das MWIDE NRW gefördert und der Rest aus Eigenmitteln des Kreises Soest.
Der Betrieb läuft stabil und zufriedenstellend. Es wurden in knapp sechs Monaten mehr als 3.700 Fahrten mit mehr als 4.700 Fahrgästen durchgeführt. Eine Nutzerumfrage ergab ein positives Meinungsbild über „Helmo“ (siehe Bericht im Ausschuss für Verkehr und Mobilität vom 23.02.2022).
Der Kreis als Aufgabenträger des ÖPNV und die Verkehrsunternehmen RLG und WestfalenBus bewerten den Betrieb von „Helmo“ als Erfolg und befürworten eine Weiterführung. Für einen dauerhaften Betrieb müsste jedoch nach Ablauf des Projektzeitraums die Finanzierung durch die bedienten Gemeinden sichergestellt werden. Hierzu hat der Kreis mit den Kommunen Anröchte, Erwitte und Bad Sassendorf Gespräche geführt und ein weiteres Vorgehen abgestimmt.
Um Zeit für eine politische Entscheidung für einen dauerhaften Betrieb zu gewinnen, wird kurzfristig eine Verlängerung des aktuellen Betriebs bis Jahresende 2022 angestrebt. Zeitgleich werden weitere Unterlagen mit aktualisierten Zahlen incl. Betrachtung von Vergleichsalternativen zur politischen Beschlussfindung innerhalb der Kommunen vorbereitet (Zielrichtung Haushaltsaufstellung 2023).
Aktuell besteht keine Aussicht auf Förderung der Betriebsleistungen nach Ablauf der Projektlaufzeit. Es erfolgt aber stetig eine Prüfung, ob sich in Zukunft Fördermöglichkeiten ergeben.
Die Projektlaufzeit für „Helmo“ endet zum 25.06.2022. Der Kreistag hat für beide Bediengebiete (Erwitte/Bad Sassendorf, Anröchte) 95.000 € zur Verlängerung des Betriebs in den Haushalt 2022 eingestellt, um einen Übergang gemeinsam mit den Kommunen zu ermöglichen. Die Kommunen Anröchte und Erwitte haben ebenfalls einen Betrag von insgesamt maximal 50.000 € für eine Finanzierung des Betriebs bis Jahresende 2022 zugesagt.
Die zusätzlichen Mittel des Kreises in Höhe von 95.000 € standen als Änderungsvorschlag A10 „ÖPNV/Helmo (On-Demand-Verkehr) zum Entwurf des Ergebnisplanes 2022 auf der sogenannten Änderungsliste. Die Mittel haben einen Sperrvermerk, der vom Kreisausschuss aufgehoben werden muss.
Der Kreis Soest hat am 05.04.2022 zudem einen Antrag auf Verlängerung des Projektzeitraums unter Nutzung der bewilligten Fördermittel gestellt, der inzwischen auch genehmigt wurde. Damit ist eine verlängerte Finanzierung des Probebetriebs aus Projektmitteln bis zum 31.08.2022 möglich. Eine Beauftragung der Verkehrsunternehmen für die Weiterführung vom 26.06. bis zum 31.08.2022 erfolgt zurzeit.
Es ist somit ein Weiterbetrieb vom 01.09. bis zum 31.12.2022 zu finanzieren. Ein erstes Angebot von Seiten der RLG liegt inzwischen vor. Nach einer Kostenschätzung unter Einberechnung von zugesagten Mitteln der kreisangehörigen Kommunen geht die Verwaltung davon aus, dass die 95.000 € zusätzliche Mittel nur anteilig bis zu einer Höhe von 65.000 € benötigt werden.
Mit diesen Mitteln ist ein Betrieb von Helmo in beiden Bediengebieten sogar bis Jahresende 2022 sichergestellt. Die dauerhafte Finanzierung des Verkehrs ab 2023 wird in den Kommunen im Rahmen der Haushaltsaufstellung beraten.
In der Zukunft erscheint nach den bisherigen Erfahrungen die Einführung weiterer Verkehre sowie die Umstellung bestehender bedarfsgesteuerter Angebote im Kreis Soest sinnvoll. Eine Verankerung des On-Demand-Verkehrs in der ÖPNV-Struktur des Kreises Soest sollte im nächsten Nahverkehrsplan des Kreises, der ab 2023 erstellt wird, festgeschrieben werden. Hierbei wäre auch eine Verantwortung zur (Teil-)Finanzierung solcher Angebote durch den Kreis Soest zu bestimmen, um dies nicht allein den kreisangehörigen Kommunen zu überlassen. Vor diesem Hintergrund regt die Verwaltung an, schon im Kreishaushalt ab 2023 ein dauerhaftes Budget als Kofinanzierung bestehender und zukünftiger On-Demand-Verkehre bereitzustellen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |