Bürgerinformationssystem
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Zusammenfassung
Mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zum 01. Januar 2013 wurde der Barrierefreiheit im ÖPNV eine große Bedeutung zugemessen. Die neue Vorschrift des § 8 Abs. 3 S. 3 PBefG verlangt demnach, dass der Nahverkehrsplan die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen hat, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 01. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Ein kurzer Überblick über den aktuellen Stand wird in der nach-folgenden Sachdarstellung gegeben. An vielen Stellen wurde bereits an der Umsetzung einer vollständigen Barrierefreiheit gearbeitet.
Der aktuelle Nahverkehrsplan 2018-2022 wurde unter Berücksichtigung der vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV gem. § 8 Abs. 3 PBefG am 22.03.2018 vom Kreistag beschlossen und berücksichtigt alle notwendigen Handlungsfelder wie Haltestellen, Fahrzeuge und Fahrgastinformation. Die Handlungsfelder wurden im Nahverkehrsplan detailliert analysiert und es wurde von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Ausnahmen zur vollständigen Barrierefreiheit zu formulieren. Diese betreffen Haltestellen und Fahrzeuge und werden im Nahverkehrsplan explizit aufgeführt und begründet.
Die Handlungsfelder werden nachfolgend erläutert:
Haltestellen
Im Nahverkehrsplan wurden die Qualitätsanforderungen an Haltestellen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Kategorien (I bis IV) im Hinblick auf das Fahrgastaufkommen und die Bedeutung als Umsteigepunkt festgelegt. Die Qualitätsanforderungen sind auch unter dem Hinblick der behindertengerechten Gestaltung / Barrierefreiheit erfolgt. Folgende Merkmale müssen Haltestellen der Kategorien I bis III in Bezug auf die Barrierefreiheit unter anderem haben:
Für den Ausbau von Haltestellen sind die Straßenbaulastträger verantwortlich, die aber bei Um- und Neubauten den Aspekt der Barrierefreiheit mit berücksichtigen. Gerade die wichtigen Haltestellen sind bereits barrierefrei umgebaut und gestaltet worden. Insgesamt sind etwa 420-430 Haltestellen (von insgesamt 1.350 Haltestellen) im Kreis Soest barrierefrei ausgebaut.
Gerade in Bezug auf die Haltestellen wurden auch Ausnahmen von der vollständigen Barrierefreiheit im Nahverkehrsplan formuliert, etwa bei einer geringen Verkehrsbedeutung (unter 100 Ein- und Aussteiger pro Tag) oder bei schwieriger räumlicher Situation. Um dennoch ein flächendeckendes Netz von barrierefreien Haltestellen zu erreichen, wurde als Zielsetzung formuliert, dass in jeder Ortschaft des Kreises ab 500 Einwohnern eine Mindestanzahl an barrierefreien Haltestellen geschaffen wird. Dieses Ziel wurde (Stand Ende 2021) zu etwa zwei Dritteln erreicht, allerdings sind weitere Aus- und Umbauten bereits in der Umsetzung oder konkreten Planung.
Von den 11 Bahnhöfen/Bahnstationen im Kreis Soest sind 6 vollständig barrierefrei ausgebaut, die weiteren befinden sich in diversen Maßnahmenprogrammen zum barrierefreien Umbau in den kommenden Jahren.
Fahrzeuge
Auch die Qualitätsanforderungen an Fahrzeuge wurden im Nahverkehrsplan festgelegt. Ebenfalls gibt es hier 4 Kategorien, zu denen Aussagen in Bezug auf die Barrierefreiheit getroffen wurden. Unter anderem sind hier Fahrzeuge mit Niederflur- bzw. Low-Entry mit Kneelingfunktion, Sonderflächen für mindestens zwei Rollstühle etc. aufgeführt.
Insbesondere in den Kategorien I und II werden die Qualitätsanforderungen in der Regel durchweg eingehalten. In Bezug auf die Niederflurigkeit, also einen ebenerdigen Einstieg, kann man von einer 100%-Quote bei den Fahrzeugen ausgehen.
Hinzu kommt, dass zukünftig eine Fahrzeugförderung nach der Förderrichtlinie des Kreises Soest nur noch in Betracht kommt, wenn die Fahrzeuge auch mit der Ivanto-Hardware aus-gestattet sind, die insbesondere Blinden und Sehbehinderten aber auch allen anderen Fahr-gästen die Nutzung des ÖPNV erleichtert. Hierbei handelt es sich um ein Kommunikationssystem, das einen leichten Zugang zum Fahrzeug, zu den relevanten Fahrtinformationen und die berührungslose Nutzung der Bedienelemente eines Busses ermöglicht.
Fahrgastinformation
Auch für die Information und den Vertrieb per Internet sowie der Fahrgastinformation an bzw. in den Bussen wurden Anforderungen im Nahverkehrsplan festgelegt. So ist das gesamte Internetangebot u.a. barrierefrei auszugestalten, kurzfristige Betriebsstörungen sind laufend aktuell darzustellen. Liniennummer und Fahrtziel sowie Anzeige der nächsten Haltestelle im Fahrzeug müssen angezeigt werden. Ebenso unterstützt die vorgeschriebene Ivanto-Hardware alle Fahrgäste bei der Beschaffung von Informationen zu nächster Haltestelle, Haltewunsch, Liniennummer und Fahrtziel oder auch das Auffinden der Tür. Die Ivanto Hardware wurde bereits in einem Großteil der Busse eingebaut.
An den Haltestellen der höchsten Kategorie I ist zusätzlich zu den an allen Haltestellen geforderten Informationen eine dynamische Fahrgastinformation am Bussteig oder an einem zentralen Punkt vorgesehen. Diese beinhaltet eine akustische Information auch für Blinde und Sehbehinderte. Diese dynamischen Fahrgastinformationen wurden bereits an allen Haltestellen der Kategorie I sowie auch an weiteren Haltestellen (bislang 17) eingerichtet.
Die App mobil info wird stetig weiterentwickelt, immer unter dem Aspekt der Barrierefreiheit.
Projekte und sonstiges
In allen Projekten wird besonderes Augenmerk auf das Thema der Barrierefreiheit gelegt. Zudem findet halbjährlich im „Arbeitskreis Barrierefreiheit im ÖPNV“ ein Austausch mit den Vertretern aus den Behindertenverbänden statt.
Derzeit erstellt der Kreis Soest einen Statusbericht zur Barrierefreiheit im ÖPNV, welcher nach Erstellung veröffentlicht und zur Verfügung gestellt wird.
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