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Das Programm zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Kommunen – KOMM-AN – wird als reguläre Daueraufgabe des Kommunalen Integrationszentrums fortgesetzt. Vorbehaltlich der HH-Beratungen 2023 werden die bisher außerplanmäßig geführten 1,5 Sachbearbeiter-Stellenanteile auf Dauer gestellt und im Stellenplan vorgesehen.
Zusammenfassung Das Programm zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Kommunen – KOMM-AN – wird seit 2016 jährlich jeweils für ein Jahr befristet durch das Land NRW genehmigt. Dem Kommunalen Integrationszentrums des Kreises Soest werden dabei auf Grundlage des Flüchtlingsaufnahmegesetzes von 2016 insgesamt 1,5 Vollzeitstellen zur Koordinierung und Umsetzung dieses Förderprogramms refinanziert. Das KOMM-AN Programm zielt ab auf die Unterstützung der ehrenamtlichen Integrationsarbeit in den Kreiskommunen. Mit Neufassung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes zum 01.01.2022 werden den Kommunalen Integrationszentren die Inhalte des Förderprogramms als Daueraufgabe übertragen und sollen nicht mehr jährlich befristet gefördert werden. Perspektivisch sind die 1,5 Vollzeitstellen als dauerhaft besetzbare Stellen vorzusehen.
Um die Kommunen bei der Bewältigung der vielfältigen Aufgaben im Bereich Zuwanderung und Flucht zu unterstützen und eine qualitativ hochwertige Aufgabenwahrnehmung zu gewährleisten, werden die Kommunalen Integrationszentren (KI) vom Land mit finanziellen Mitteln für Personal und für Sachausgaben, u.a. gebunden an einzelne Programme, ausgestattet. Die Sachmittel für das Programm KOMM-AN sollen von den KI für die Koordination von Aufgaben, die sich durch die geflüchteten Menschen vor Ort insbesondere bei der Arbeit von ehrenamtlich Tätigen ergeben, genutzt werden. Weiterhin dienen sie der Vernetzung, der Unterstützung und Qualifizierung des Ehrenamts und zum Ausbau der Kooperation mit anderen Behörden, die im Flüchtlingsbereich tätig sind.
Ebenso gilt es, Angebote im Rahmen von Einbindung neuer Initiativen in die Netzwerke und den Aufbau von z. B. begleitenden Qualifizierungsmaßnahmen zu machen.
Die Koordination und Unterstützung der kreisangehörigen Kommunen wird im Kommunalen Integrationszentrum des Kreises Soest seit 2016 kontinuierlich wahrgenommen. Von 2016 bis 2020 sind bisher rund 546.000 € an Fördervereine, ehrenamtliche Organisationen und die kreisangehörigen Kommunen weitergeleitet worden, um die Teilhabe von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte zu unterstützen. Davon profitierten in dieser Zeit zwischen 10 und 12 Kommunen des Kreises Soest. Das unterstreicht die nahezu flächendeckende Notwendigkeit dieses Förderprogramms und zeigt das Interesse der Kommunen über einen konstanten Zeitrahmen.
Das Förderprogramm sah bisher eine Förderung jeweils befristet für ein Kalenderjahr vor. Dementsprechend war für die Sicherstellung einer kontinuierlichen Unterstützung der Kommunen jährlich ein erneuter Förderantrag durch das KI an das Land zu richten. Dem Förderantrag wurde seit 2016 jährlich stattgegeben, sodass eine durchgehende Koordinierung der ehrenamtlichen Tätigkeiten erfolgen konnte.
Mit Verabschiedung des neu gefassten Teilhabe- und Integrationsgesetzes, dass am 01.01.2022 in Kraft getreten ist, wird dem KI diese Aufgabe nunmehr als Daueraufgabe übertragen.
Die bislang befristet besetzbaren Stellen sind perspektivisch ab dem HH-Jahr 2023 als dauerhaft besetzbare Stellen vorzusehen. Ein Entwurf der aktualisierten Förderrichtlinie des Landes NRW sieht eine Erhöhung der pauschalen Refinanzierung von 50.000,- Euro pro VZSt auf dann 55.000 Euro pro VZSt vor. Die Veröffentlichung der Förderrichtlinien steht zum jetzigen Zeitpunkt noch aus.
Der Pauschalbetrag des Landes für die Personalkosten der 1,5 VZÄ war bisher auskömmlich. Der Verwendungsnachweis für 2021 wird aktuell noch erstellt. Voraussichtlich werden durch das Förderprogramm KOMM-AN auch für das Jahr 2021 keine zusätzlichen Kosten für den Kreis anfallen.
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