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Vorlage - 016/2022  

 
 
Betreff: Umsetzung des Förderprogramms "Richtlinie über die Förderung von Endgeräten für Schulen in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des "REACT-EU"" und "Richtlinie über die Förderung von Endgeräten für Schulen in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Digitalen Ausstattungsoffensive für Schulen in NRW"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage - öffentlich
Federführend:40 Schule, Bildung und Integration   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Integration Vorberatung
17.02.2022 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
24.03.2022 
8. Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
31.03.2022 
8. Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, die Förderprogramme Richtlinie über die Förderung von Endgeräten für Schulen in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Digitalen Ausstattungsoffensive für Schulen in NRW“ und „Richtlinie über die Förderung von Endgeräten für Schulen in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des „REACT-EU““ für die Schulen in Trägerschaft des Kreises Soest umzusetzen, die zur Verfügung gestellten Fördermittel im maximal möglichen Umfang zu beantragen und die Geräte und das erforderliche Zubehör im Falle einer Förderung entsprechend zu beschaffen.

 

Die Beschaffung durch den Schulträger orientiert sich an dem vom Land geförderten

Finanzrahmen in Höhe von max. 500 Euro je Gerät.

 

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der vorzeitige Mittelfreigabe im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

599.286,00 Euro

Produkt:

03.40.01 und 03.40.10

x

Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

 

Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

 

Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

Die Kosten für die Beschaffung der Endgeräte beider Förderrichtlinien liegen bei

473.000 Euro. Diese Kosten werden mit 100% durch das Land NRW gefördert.

Um die Fördermöglichkeiten voll auszuschöpfen, können noch 946 Geräte beschafft werden.

 

Für zusätzliches, jedoch nicht gefördertes Zubehör (Aufbewahrungs- und Lademöglichkeiten sowie Lizenzen) fallen voraussichtliche Kosten i.H.v. 122.280 Euro an. Diese werden aus den bestehenden Investivbudgets der Schulen finanziert.

 

Die monatlichen Supportkosten wurden je nach Gerätetyp auf 2 bis 9 Euro beziffert. Somit

nnen für den Support und den weiteren laufenden Betriebsaufwand monatliche

Mehrkosten in Höhe von max. 4.006 Euro entstehen.

Die monatlichen Supportkosten wurden im Haushalt nur für einen Monat berücksichtigt, da aufgrund der Erfahrungen aus dem ersten Sofortausstattungsprogramm mit ngeren Liefer- und Einrichtungszeiträumen zu rechnen ist und anschließend die Geräte noch über den Supportvertrag integriert werden müssen. Es ist daher zu vermuten, dass erst Ende des Jahres Supportkosten anfallen werden.

here Supportkosten sind soweit wie möglich aus den regulären Budgets der Sachgebiete 40.03 und 40.04 zu finanzieren, sofern eine frühere Inbetriebnahme erfolgt

 

Die Supportkostenr die Folgejahre werden in der nächsten Haushaltsplanung berücksichtigt.

 


Zusammenfassung

Das Land NRW hat kurzfristig die Richtlinien über die Förderung von Endgeräten für die Schulen in NRW auf den Weg gebracht.

 

Insgesamt können für die Schulen in Kreisträgerschaft die Beschaffung von 946 Windows-Laptops und Apple-iPads, innerhalb einer Wertgrenze von 500 Euro je Gerät (inkl. Inbetriebnahme), gefördert werden.

 

Der Kreis Soest hat die Möglichkeit sich der Einkaufsgemeinschaft durch die SIT anzuschließen, um sowohl günstige Konditionen als auch eine fristgerechte Beschaffung zu erhalten. Hierzu sind der SIT die entsprechenden Bedarfszahlen mitzuteilen.

 

Zusätzlich zu den Beschaffungskosten ergeben sich für alle mobilen Endgeräte laufende Betriebskosten für den Schulträger, welche nicht durch das Land gefördert werden. Somit können für den Support und den weiteren laufenden Betriebsaufwand monatliche Mehrkosten in Höhe von max. 4.006 Euro entstehen.

 

Um die Geräte optimal einsetzen zu können, ist die Beschaffung zusätzlichen Zubehörs (Netman-Lizenzen, Laptopwagen und Apple-iPad-Koffer), welches nicht durch das Land gefördert wird, mit Mehrkosten i.H.v. 122.280,00 Euro notwendig.

 

Mit der Umsetzung der Förderprogramme wird keine Doppelausstattung der Klassenräume erfolgen. Insofern entlastet die Landesförderung auch die mittelfristige Klassenraumausstattung durch den Kreis Soest, die im Medienentwicklungsplan vorgesehen ist.

 


Sachdarstellung

Das Land NRW hat kurzfristig die Richtlinie über die Förderung von Endgeräten für Schulen in NRW im Rahmen der digitalen Ausstattungsoffensive sowie die Richtlinie über die Förderung von Endgeräten für Schulen in NRW im Rahmen des „REACT-EU“ auf den Weg gebracht.

 

Die Richtlinie über die Förderung von Endgeräten für Schulen in NRW im Rahmen des „REACT-EU“ sieht die Anschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten (Laptops, Notebooks oder Tablets mit Ausnahme von Smartphones) einschl. Inbetriebnahme und für den Einsatz erforderlichen Zubehörs (z.B. Tastatur, Hülle) für die Berufskollegs vor.

 

Es erfolgt eine Förderung von Sachausgaben in Form einer Vollfinanzierung.

Es können mobile Endgeräte (einschl. Nebenausgaben) bis zu einem Höchstbetrag von jeweils 500 Euro gefördert werden. Sachausgaben für die Wartung und den Betrieb der anzuschaffenden mobilen Endgeräte sowie Personalausgaben sind nicht förderfähig.

 

Die förderfähigen Gesamtkosten für den Kreis Soest als Schulträger betragen insgesamt 151.000 Euro (100 %), sodass bei einem voraussichtlichen Anschaffungswert von 500 Euro 302 Geräte beschafft werden können.

 

Hinsichtlich der Beschaffung der mobilen Endgeräte für die Schülerinnen und Schüler wurde im Rahmen des ersten Programms zur Sofortausstattung mit digitalen Endgeräten an den Berufskollegs die Entscheidung getroffen, Windows-Notebooks zu beschaffen. Für die Beschaffung wird der förderfähige Betrag von 500 Euro je Gerät als ausreichend angesehen. Die laufenden Supportkosten sind darin nicht eingeschlossen (s. o.).

 

Die Richtlinie über die Förderung von Endgeräten für Schulen in NRW im Rahmen der digitalen Ausstattungsoffensive sieht die Anschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones) einschließlich der Inbetriebnahme sowie für den Einsatz des erforderlichen Zubehörs (z.B. Tastatur, Hülle) für Förderschulen und allgemeinbildende Schulen vor.

 

Förderfähig sind mobile Endgeräte (einschl. Nebenausgaben) bis zu einem Höchstbetrag von jeweils 500 Euro. Sachausgaben für die Wartung, den Support und den Betrieb der anzuschaffenden mobilen Endgeräte sowie Personalausgaben sind nicht förderfähig.

 

Die förderfähigen Gesamtkosten für den Kreis Soest als Schulträger betragen insgesamt 493.000 Euro (100 %), sodass bei einem voraussichtlichen Anschaffungswert von 500 Euro 986 Geräte beschafft werden könnten.

Aufgrund der bisherigen Ausstattung der Förderschulen mit digitalen Endgeräten durch die Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen für Schülerinnen und Schüler im Jahr 2020 fehlen lediglich 644 Geräte, um eine Vollausstattung zu erreichen.

Die in Anspruch zu nehmenden Fördermittel betragen somit 322.000 Euro.

 

Hinsichtlich der Beschaffung der mobilen Endgeräte für die Schülerinnen und Schüler wurde im Rahmen des ersten Programms zur Sofortausstattung mit digitalen Endgeräten an den Förderschulen die Entscheidung getroffen, Apple-iPads zu beschaffen. Für die Beschaffung wird der förderfähige Betrag von 500 Euro je Gerät als ausreichend angesehen. Die laufenden Betriebskosten sind darin nicht eingeschlossen (s. o.).

 

Zubehör:

Zusätzlich zu den Geräten, die durch beide Förderrichtlinien vollfinanziert werden können, muss weiteres Zubehör angeschafft werden, um eine optimale Nutzung der Endgeräte zu gewährleisten.

Diese Kosten sind nicht förderfähig und müssen durch den Schulträger finanziert werden.

 

Für den Betrieb der Endgeräte an den Berufskollegs ist der Erwerb weiterer Lizenzen erforderlich, welche ca. 16.000 Euro kosten werden. Des Weiteren sollen Laptopwagen zur Lagerung und Ladung der Geräte angeschafft werden, die Kosten von ca. 14.280 Euro mit sich bringen.

 

An den Förderschulen ist die Beschaffung von 46 Koffern zur Lagerung und Ladung für die Apple-iPads notwendig, welche ca. 92.000 Euro kosten.

 

Laufende Supportkosten:

Zusätzlich zu den Beschaffungskosten ergeben sich für alle mobilen Endgeräte laufende Supportkosten für den Schulträger, welche nicht durch das Land gefördert werden. Die Supportkosten werden je nach Gerätetyp mit 2 bis zu 9 Euro je Monat kalkuliert. Somit können monatliche Mehrkosten in Höhe von 4.006 Euro entstehen.

 

Medienentwicklungsplan:

Mit der Umsetzung der Förderprogramme wird keine Doppelausstattung der Schülerinnen

und Schüler, Lehrkräfte und Klassenräume erfolgen. Gemäß Medienentwicklungsplan ist der

Ausbau einer flächendeckenden Ausstattung mit mobilen Endgeräten für die Klassenräume

etc. ab dem Jahr 2022 vorgesehen. Teile des Medienentwicklungsplans werden mit den

aktuellen Förderprogrammen abgedeckt. Die jetzige Ausstattung fließt in den Medienentwicklungsplan ein und wird im Zyklus der Wiederbeschaffung fortgeschrieben und

weiterentwickelt