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Vorlage - 003/2022  

 
 
Betreff: Zuschüsse im kulturellem Bereich
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage - öffentlich
Im Auftrag / In Vertretung:Im AuftragAktenzeichen:40.06.09
Federführend:40 Schule, Bildung und Integration   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Integration Entscheidung
17.02.2022 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlagen:
Antragsliste Zuschüsse Kultureller Bereich 2022  
Zusammenfassung für die Vorlage Ausschuss 2022  
Antrag 2022 Volksmusikerbund  
Antrag 2022 Tamilisch Deutscher Verein  
Antrag 2022 Sängerkreise  
Antrag 2022 Bund der Vertriebenen  
Antrag 2022 Westfalen Classics  
Antrag 2022 Franz. Kapelle  
Antrag 2022 Liebesleben-Museum_1  
Antrag 2022 Liebesleben-Museum_2  

Der Ausschuss beschließt die Verteilung der 10.000,00 Euro in 2022 wie folgt:

 

 

 

 

 

Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Freigabe der Haushaltsmittel im Rahmen der vorläufigen

Haushaltsführung.

 


 

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

10.000,00 Euro

Produkt:

04.41.01 / Kultur

x

Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

 

Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

 

Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 


Zusammenfassung

 

Alljährlich beantragen verschiedene Vereine und Gesellschaften einen Zuschuss zur Durchführung ihrer Aufgaben im kulturellen Bereich. Im Haushalt 2022 stehen 10.000 € zur Verteilung bereit.

 

Die Anträge und eine Zusammenstellung der für 2022 beantragten Zuschüsse sind beigefügt. Die Kreisverwaltung hat mit der seit dem 01.06.2014 geltenden „Dienstanweisung für Zuschüsse an Stellen außerhalb der Kreisverwaltung Soest“ das Zuschussverfahren vereinheitlicht, um die Vergabe im Sinne der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Die hiernach zu verwendenden Antragsformulare wurden den Vereinen zur Verfügung gestellt und von diesen mit den zur Beurteilung notwendigen Angaben ausgefüllt. Ergänzend wurden die Anträge inhaltlich entsprechend den Kriterien nach dem vom Ausschuss für Schule und Sport am 20.09.2010 beschlossenen Fragenkatalog geprüft.

 

Ein verwaltungsseitiger Verteilungsvorschlag hinsichtlich der Mittel wurde vom Ausschuss für Bildung und Integration nicht mehr gewünscht. Im vergangenen Jahr wurden auf Beschluss des Ausschusses für Bildung und Integration aufgrund von Anträgen Zuschüsse in Höhe von insgesamt 7.000 €r kulturelle Zwecke bewilligt.

 

Aufgrund der Corona-Pandemie konnten im Jahr 2021 etliche kulturelle Veranstaltungen nicht wie geplant stattfinden. Dies betrifft auch einen durch den Kreis bezuschussten Verein.

So konnte der vom Bund der Vertriebenen (BdV) bis 2019 jährlich ausgerichtete Tag der Heimat wie schon im Vorjahr nicht stattfinden. Der hierfür gewährte Zuschuss in Höhe von 500 € wurde zurückgezahlt.

 

 

 


Sachdarstellung

 

In jedem Jahr werden durch Vereine, Dachverbände oder Einzelpersonen Anträge auf Bezuschussung von kulturellen Projekten unterschiedlichster Art gestellt. Die Bandbreite reicht von der Förderung der Jugendarbeit in Musik- oder Gesangsvereinen über Zuschüsse zu einem Heimattag, kreisweit oder darüber hinaus bedeutsamen kulturellen Veranstaltungen bis hin zu der Erstellung heimatkundlicher Dokumentationen in Form von Büchern.

 

Nach der „Dienstanweisung für Zuschüsse an Stellen außerhalb der Kreisverwaltung Soest“ haben die Antragsteller ein einheitliches Antragsformular zu verwenden. Der inhaltlichen Prüfung liegt darüber hinaus der vom Ausschuss für Schule und Sport in seiner Sitzung am 20.09.2010 beschlossene Fragenkatalog zugrunde. Hintergrund dieser Beschlussfassung war seinerzeit der Wunsch nach einem Verteilungsverfahren, das den Umfang und die Bedeutung der einzelnen Vorhaben berücksichtigt und eine bessere Vergleichbarkeit ermöglicht.

 

Der Fragenkatalog umfasst folgende Kriterien:

 

  1. Welchen kulturellen Bereich betrifft der Zuschussantrag Geschichte, Brauchtum, Musik oder Kunst?
  2. Wer ist Antragsteller, ein Dachverband, ein Verein, eine Einzelperson?
  3. Geht es um einen einmaligen Zuschuss oder einen wiederkehrenden?
  4. Liegt der Vereinssitz im Kreis Soest?
  5. Wie wird mit den Kreismitteln das ehrenamtliche Engagement unterstützt?
  6. Hat die Veranstaltung auch überörtliche Bedeutung für den Kreis Soest?
  7. Wird Jugendarbeit unterstützt?
  8. Sind Geldmittel auch anders zu erhalten? (Gibt es andere Zuschusspartner?)
  9. re die Maßnahme ohne den Kreiszuschuss gefährdet?

 

Um die durchaus wünschenswerte Bandbreite der Anträge zu erhalten, sollte die Beachtung dieser Kriterien nicht anhand eines starren Vordrucks, sondern im Einzelfall durch gezielte Abfrage durch die Verwaltung geprüft werden. Auf einen verwaltungsseitigen Verteilungsvorschlag wurde durch Beschluss des Ausschusses für Schule und Sport vom 20.09.2010 ebenfalls verzichtet.

 

r das Haushaltsjahr 2022 stellten folgende Vereine bis zur vorgegebenen Frist am 30.09.2021 fristgerecht Anträge auf einen Zuschuss zur Durchführung ihrer Aufgaben oder zur Unterstützung ihrer Vorhaben:

 

  • Volksmusikerbund NRW, Kreisverband Soest  Antragshöhe: 3.200 €
  • Tamilisch Deutscher Sport-, Kultur- und Schulverein Antragshöhe: 2.500 €
  • ngerkreis Kreis Soest e.V.     Antragshöhe: 2.200 €
  • Bund der Vertriebenen (BdV)    Antragshöhe:   500 €
  • WestfalenClassics      Antragshöhe: 2.000 €
  • Geschichtswerkstatt Französische Kapelle e.V.  Antragshöhe: 5.000 €
  • LIEBESLEBEN MUSEUM e.V. (Antrag 1)   Antragshöhe: 1.000 €
  • LIEBESLEBEN MUSEUM e.V. (Antrag 2)   Antragshöhe: 1.000 €

 

 


Somit werden Zuschüsse in Höhe von insgesamt 17.400 € beantragt. Es stehen Haushaltsmittel in Höhe von 10.000 € zur Verteilung bereit.