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Vorlage - 361/2021  

 
 
Betreff: Wahl der Beisitzerinnen und Beisitzer des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage - öffentlich
  Aktenzeichen:12.91.03.03
Federführend:01 - Büro der Landrätin Beteiligt:10 IT und Verwaltungsdigitalisierung
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
16.02.2022 
7. Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt

Der Kreistag bildet den Kreiswahlausschuss für die Landtagswahl 2022 und wählt folgende Beisitzerinnen und Beisitzer:

 

 

Fraktion

Beisitzerin/Beisitzer

Stellv. Beisitzerin/Beisitzer

1

CDU

Gregor Dolle

Olaf Reen

2

CDU

Josef Hanebrink

Markus Patzke

3

CDU

Ulrich Häken

Oliver Pöpsel

4

SPD

Christian Klespe

Wilfried Jäger

5

Bündnis 90 /
Die Grünen

Annette Freifrau von dem Bottlenberg

Ulrike Burkert

6

FDP

Fabian Griewel

Sebastian Rasche

 

 


 

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

x

Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

 

Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

 

Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 


Zusammenfassung

 

Für die Landtagswahl am 15.05.2022 ist ein Kreiswahlausschuss für die Landtagswahlkreise

 

  • 119 Soest I – Gemeinden Band Sassendorf, Ense, Lippetal, Möhnesee, Welver, Wickede (Ruhr) sowie die Städte Soest und Werl
  • 120 Soest II – Gemeinde Anröchte sowie die Städte Erwitte, Geseke, Lippstadt, Rüthen und Warstein

 

zu bilden. Der Kreiswahlausschuss besteht aus der Kreiswahlleitung (Vorsitz) und 6 Beisitzerinnen bzw. Beisitzern, die vom Kreistag zu wählen sind (vgl. § 10 Abs. 3 Landeswahlgesetz).

 

Der Kreiswahlausschuss für die Landtagswahl hat folgende Aufgaben:

 

  • Entscheidung über Einsprüche gegen Verfügungen der Kreiswahlleitung im Mängelbeseitigungsverfahren,
  • Beschluss über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge sowie
  • Feststellung des Wahlergebnisses in den Wahlkreisen.


Sachdarstellung

 

Die Wahl der Beisitzerinnen und Beisitzer des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl erfolgt nach § 10 Abs. 3 Landeswahlgesetz in Verbindung mit § 35 Abs. 3 Kreisordnung. Kommt nach diesen Vorschriften keine Einigung zustande, wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer gewählt. Hier dient das Ergebnis der letzten Wahl des Kreistages als Grundlage für die Verteilung der Sitze (vgl. § 4 Abs. 2 Landeswahlordnung).

 

Nach der Mandatsverteilung im Kreistag stellt sich die Sitzverteilung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl wie folgt dar:

 

  • CDU    3 Beisitzer
  • SPD    1 Beisitzer
  • Bündnis 90 / Die Grünen 1 Beisitzer
  • FDP    1 Beisitzer

 

Entsprechend dieser Sitzverteilung sind auch die stellvertretenden Beisitzerinnen/Beisitzer zu wählen. Bei der Stellvertretung im Kreiswahlausschuss handelt es sich um eine persönliche Stellvertretung. Eine Vertretung durch andere Fraktionsmitglieder ist nicht möglich.

 

Dem Kreiswahlausschuss für die Landtagswahl 2017 gehörten folgende Mitglieder an:

 

 

Fraktion

Beisitzerin/Beisitzer

Stellv. Beisitzerin/Beisitzer

1

CDU

Horst Bernsdorf

Olaf Reen

2

CDU

Matthias Ruthemeyer

Angelika Cosmann

3

CDU

Ingrid Rudat

Bernhard Schladör

4

SPD

Peter Brüseke

-

5

SPD

Sabine Schäferhoff

Nicola Kiesewalter

6

Bündnis 90 /
Die Grünen

Udo Müller

Freifrau Annette von dem Bottlenberg