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Der Kreistag bildet den Kreiswahlausschuss für die Landtagswahl 2022 und wählt folgende Beisitzerinnen und Beisitzer:
Zusammenfassung
Für die Landtagswahl am 15.05.2022 ist ein Kreiswahlausschuss für die Landtagswahlkreise
zu bilden. Der Kreiswahlausschuss besteht aus der Kreiswahlleitung (Vorsitz) und 6 Beisitzerinnen bzw. Beisitzern, die vom Kreistag zu wählen sind (vgl. § 10 Abs. 3 Landeswahlgesetz).
Der Kreiswahlausschuss für die Landtagswahl hat folgende Aufgaben:
Die Wahl der Beisitzerinnen und Beisitzer des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl erfolgt nach § 10 Abs. 3 Landeswahlgesetz in Verbindung mit § 35 Abs. 3 Kreisordnung. Kommt nach diesen Vorschriften keine Einigung zustande, wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer gewählt. Hier dient das Ergebnis der letzten Wahl des Kreistages als Grundlage für die Verteilung der Sitze (vgl. § 4 Abs. 2 Landeswahlordnung).
Nach der Mandatsverteilung im Kreistag stellt sich die Sitzverteilung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl wie folgt dar:
Entsprechend dieser Sitzverteilung sind auch die stellvertretenden Beisitzerinnen/Beisitzer zu wählen. Bei der Stellvertretung im Kreiswahlausschuss handelt es sich um eine persönliche Stellvertretung. Eine Vertretung durch andere Fraktionsmitglieder ist nicht möglich.
Dem Kreiswahlausschuss für die Landtagswahl 2017 gehörten folgende Mitglieder an:
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