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Zusammenfassung
Gemäß § 2 Abs. 2 NKF-CIG (Corona-Isolationsgesetz) berichtet der Kämmerer derzeit vierteljährlich über die finanzielle Lage. Der aktuelle Bericht weist zum Jahresende über alle Bereiche einen prognostizierten Überschuss von 5,7 Mio. Euro aus. Dies entspricht gegenüber dem im Nachtrag genehmigten Planansatz (1,5 Mio. Euro Jahresfehlbetrag) einer Verbesserung von 7,2 Mio. Euro.
Nach § 2 Abs. 2 NKF-CIG ist der Kämmerer verpflichtet, bis zum Ende des Haushaltsjahres 2021 vierteljährlich über die finanzielle Lage des Kreishaushaltes im Kreistag zu berichten. Der Bericht beinhaltet neben den Prognosen zum Jahresende auch die derzeit bekannten Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf den Haushalt des Kreises Soest.
Der aktuelle Bericht weist zum Jahresende über alle Bereiche einen prognostizierten Überschuss von 5,7 Mio. Euro aus. Dies entspricht gegenüber dem im Nachtrag genehmigten Planansatz (1,5 Mio. Euro Jahresfehlbetrag) einer Verbesserung von 7,2 Mio. Euro.
Wesentlich für diese Verbesserung sind geringere Netto-Aufwendungen bei den Kosten der Unterkunft durch weniger Bedarfsgemeinschaften (1,9 Mio. Euro) und weitere Minderaufwendungen in der Abteilung Soziales (2,9 Mio. Euro) bei verschiedenen sozialen Leistungen aufgrund niedrigerer Fallzahlen bzw. nicht eingetretener Ausgabensteigerungen. Darüber hinaus wird in der Abteilung IT-Technik und Organisation ein um 1,4 Mio. Euro besseres Ergebnis erwartet. Weiterhin tragen Mehrerträge im Dezernat 03 in Höhe von 0,8 Mio. Euro u. a. bei den Fahrerlaubnissen und Baugebühren zur Verbesserung des Ergebnisses bei.
Im Nachtragshaushalt 2021 wurden für die allgemeine Kreisumlage im Plan rd. 4,0 Mio. Euro Corona-bedingte Belastungen aufgenommen, die im Wesentlichen aus verminderten Umlagegrundlagen aus der Festsetzung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2021 (GFG 2021) resultieren. Die Prognosen weisen Corona-bedingte Belastungen von rund 3,2 Mio. Euro aus, die fast vollständig aus geringeren Schlüsselzuweisungen für den Kreis (1,5 Mio. Euro) und einer geringeren Kreisumlage GFG 2021 (3,3 Mio. Euro) resultieren. Dem gegenüber steht eine geringere LWL-Umlage (1,8 Mio. Euro). Die über die Umlagen und Schlüsselzuweisungen hinausgehenden Corona-bedingten Veränderungen belaufen sich in Summe nach dem jetzigen Stand hingegen auf lediglich 0,2 Mio. Euro. Bei einer Isolierung und Aktivierung aller die allgemeine Kreisumlage betreffenden Corona-bedingten Veränderungen würde das Jahresergebnis 2021 somit nochmals um einen Betrag in Höhe 3,2 Mio. Euro verbessert. Für die Jugendamtsumlage wurden im Plan des Nachtragshaushaltes 2021 Corona-bedingte Belastungen von rd. 2,0 Mio. Euro aufgenommen, die aus verminderten Umlagegrundlagen aus der Festsetzung des GFG 2021 sowie dem Erlass der Elternbeiträge resultieren. Eine Isolierung des Schadens wurde für den Bereich der Jugendamtsumlage im Nachtragshaushalt eingeplant. Die Prognosen weisen eine Mehrbelastung von rd. 1,9 Mio. Euro bei der Kindertagesbetreuung und den erzieherischen Hilfen aus. Zusätzliche Corona-Schäden in Höhe von 0,8 Mio. Euro aus dem Erlass der Elternbeiträge sowie 1,4 Mio. Euro aus dem GFG 2021 wirken sich nicht auf das Ergebnis aus, da sie isoliert werden.
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