Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Kreistag beschließt das Energiepolitische Arbeitsprogramm 2019 – 2022 im Prozess des European Energy Award, dessen Umsetzung sowie die Fortführung des Prozesses im Zeitraum 2022 – 2025.
Zusammenfassung
Der Kreis Soest nimmt seit 2014 am europäischen Zertifizierungsverfahren zum European Energy Award (EEA) teil. Integriert ist die Umsetzung und Fortschreibung des im Jahr 2012 beschlossenen kreisweiten Klimaschutzkonzeptes über ein „energiepolitisches Arbeitsprogramm“.
Laut EEA-Berater Andreas Hübner (Gertec GmbH Ingenieurgesellschaft) ist es für die externe Auditierung notwendig, das Energiepolitische Arbeitsprogramm 2019 – 2022 durch den Kreistag beschließen zu lassen. Darüber hinaus ist für die neue Prozessphase ab dem Jahr 2022 ein erneuter politischer Beschluss zur Umsetzung des „energiepolitischen Arbeitsprogramms“ im Folgezertifikatszeitraum bis zum Jahr 2025 unabdingbare Voraussetzung für eine Zertifizierung und Auszeichnung mit dem EEA. Es ist als ein im EEA-Prozess dynamisch anpassbares Arbeitsprogramm zu verstehen.
Das von der Verwaltung um aktuelle Maßnahmen ergänzte „energiepolitische Arbeitsprogramm“ liegt der Beschlussvorlage als Anlage bei; ebenso der EEA-Bericht zum externen Re-Audit 2021.
Sachdarstellung
Hintergrund:
Im Jahr 2012 beschloss der Kreistag des Kreises Soest das „integrierte Klimaschutzkonzept für den Kreis Soest unter Einbeziehung der Kommunen“. Die Kreisverwaltung setzte das Klimaschutzkonzept unter Koordination durch einen Klimaschutzmanager um.
Seit dem Jahr 2014 nimmt der Kreis Soest am Zertifizierungsverfahren zum European Energy Award (EEA) teil und wurde im Jahr 2018 mit 56,7% der im Verfahren maximal erreichbaren Punkte mit dem European European Energy Award® zertifiziert.
Der European Energy Award® ist ein europäisches Qualitätsmanagementsystem und Zertifizierungsverfahren für Kommunalverwaltungen. Er bietet eine optimale Möglichkeit, abteilungs- und akteursübergreifend einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess in Gang zu setzen, um weiterhin erfolgreich an Energiewende, Energieeinsparung und Energiekostenreduktion im Sinne einer Steigerung der regionalen Wertschöpfung sowie der Weiterführung des Klimaschutzkonzeptes zu arbeiten.
Der Managementprozess des EEA hilft dabei sowohl bei der transparenten Darstellung als auch bei der Bewertung bereits erfolgter Klimaschutzmaßnahmen und fungiert darüber hinaus als hilfreiches Werkzeug zur Umsetzung zukünftiger energierelevanter Maßnahmen bzw. klimapolitischer Themen. Aus Klimaschutzkonzepten resultierende Maßnahmen können in den Maßnahmenplan des EEA integriert werden.
Der EEA-Prozess dient im Rahmen der Umsetzung des Klimaschutzkonzepts als ein Controlling- und Fortschreibungsinstrument. Der Managementprozess gliedert sich dabei in folgende Arbeitsschritte:
Ist-Analyse: Anhand eines Katalogs effizienzsteigernder Maßnahmen werden alle bisherigen und geplanten Aktivitäten des Kreises recherchiert, erfasst und durch einen externen EEA-Berater bewertet.
Erarbeitung eines energiepolitischen Arbeitsprogramms (Maßnahmenplan): Basierend auf der Ist-Analyse wird ein energiepolitisches Arbeitsprogramm für die jeweiligen Umsetzungsjahre erarbeitet.
Umsetzung der Maßnahmen: Nach Beschluss des energiepolitischen Arbeitsprogramms werden die Maßnahmen nach Prioritäten realisiert.
Jährliches internes Audit: Innerhalb eines internen Controllings erfolgt jährlich ein Abgleich der Ist-Analyse und eine Anpassung des energiepolitischen Arbeitsprogramms. Hierdurch werden bisherige Erfolge dokumentiert und neue Ziele vereinbart.
Externes Audit / Zertifizierung: Sobald der Kreis die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt (s.u.), kann dieser die Zertifizierung durch einen externen Auditor beantragen.
Bewertet der externe EEA-Berater das Ergebnis mit mindestens 50% der Maximalpunktzahl, wird ein externer Auditor zur Durchführung der Zertifizierung beauftragt. Der externe unabhängige Auditor überprüft und kontrolliert den bis dahin abgelaufenen Managementprozess und gibt in seinem Auditbericht eine Empfehlung zur offiziellen Zertifizierung. Werden sogar 75% der Maximalpunktzahl erreicht, erfolgt eine Zertifizierung bzw. Auszeichnung mit dem EEA-Gold.
Auszeichnung: Ist die Zertifizierung erfolgreich, folgt (je nach erreichter Punktzahl) die Auszeichnung mit dem „European Energy Award® “ oder dem „European Energy Award®GOLD“.
Die Arbeitsschritte im EEA-Prozess fokussieren sich auf sechs so genannte klimapolitische Handlungsfelder, auf die der Kreis Soest im Rahmen seiner Zuständigkeiten Einfluss hat.
Diese Handlungsfelder sind:
1. Entwicklungsplanung, Raumordnung
2. Kommunale Gebäude und Anlagen
3. Ver- und Entsorgung
4. Mobilität
5. Interne Organisation
6. Kommunikation, Kooperation
In jedem dieser sechs Handlungsfelder können unterschiedlich viele, in Summe maximal 500 Punkte, in insgesamt 57 Unterkategorien erreicht werden. Die Maximalpunktzahl wird nach unten korrigiert, sollte der Kreis Soest in Teilen der Handlungsfelder keine originären Kompetenzen/Zuständigkeiten besitzen („Anpassung an lokale Verhältnisse“).
Bisherige Schritte zur Erarbeitung des „energiepolitischen Arbeitsprogramms“ im EEA-Prozess:
Das Energieteam der Kreisverwaltung erstellte unter Leitung des Klimaschutzmanagers eine IST-Analyse als Grundlage für die Erarbeitung des „energiepolitischen Arbeitsprogramms“ (EPAP). Die Umsetzung und Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes ist in das Arbeitsprogramm integriert.
Die Erstzertifizierung mit dem European Energy Award erfolgte im Januar 2018.
Am 22.03.2018 beschloss der Kreistag die Folgeteilnahme am EEA-Prozess.
Laut EEA-Berater Andreas Hübner (Gertec GmbH Ingenieurgesellschaft) ist es für die externe Auditierung notwendig, das Energiepolitische Arbeitsprogramm 2019 – 2022 durch den Kreistag beschließen zu lassen. Darüber hinaus ist für die neue Prozessphase ab dem Jahr 2022 ein erneuter politischer Beschluss zur Umsetzung des „energiepolitischen Arbeitsprogramms“ im Folgezertifikatszeitraum bis zum Jahr 2025 unabdingbare Voraussetzung für eine Zertifizierung und Auszeichnung mit dem EEA. Es ist als ein im EEA-Prozess dynamisch anpassbares Arbeitsprogramm zu verstehen.
Das von der Verwaltung um aktuelle Maßnahmen ergänzte „energiepolitische Arbeitsprogramm“ liegt der Beschlussvorlage als Anlage bei; ebenso der EEA-Bericht zum externen Re-Audit 2021.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |