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Vorlage - 344/2021  

 
 
Betreff: Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage - öffentlich
  Aktenzeichen:20.21.30
Federführend:20 Finanzwirtschaft   
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Kenntnisnahme
10.02.2022 
7. Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
Kreistag Kenntnisnahme
16.02.2022 
7. Sitzung des Kreistages zur Kenntnis genommen   

Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlagen:
ÜPL_APL_investiv  
ÜPL_APL_konsumtiv  

 

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

x

Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

 

Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

 

Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 


Zusammenfassung

 

Siehe Sachdarstellung

 

Sachdarstellung

 

Gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 83 Abs. 2 und 3 GO NRW sowie

der Haushaltssatzung 2020 des Kreises Soest entscheidet der Kämmerer über nicht

vermeidbare über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, wenn sie

die in der Haushaltssatzung genannten Grenzen nicht überschreiten.

 

Erhebliche Aufwendungen und Auszahlungen innerhalb dieses Rahmens sind dem

Kreistag zur Kenntnis zu geben.

 

Deshalb werden hiermit dem Kreistag für den Zeitraum des Haushaltsjahres 2020

über- und außerplanmäßige

 

 

1.  Aufwendungen und

 Auszahlungen -  konsumtiv -  von   30.059.399,54 EUR

 

2. Auszahlungen -  investiv - von         890.741,83 EUR

 

zur Kenntnis gegeben.

 

 

Zur Finanzierung der Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen standen in 2020

entsprechende Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen und Aufwandseinsparungen

bzw. Minderauszahlungen zur Verfügung.

 

Art und Umfang, die Begründungen und die Deckung der nach § 83 GO NRW

erheblichen Aufwendungen und Auszahlungen sind in der Anlage dargestellt.