Bürgerinformationssystem
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Zusammenfassung
Siehe Sachdarstellung
Sachdarstellung
Gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 83 Abs. 2 und 3 GO NRW sowie der Haushaltssatzung 2020 des Kreises Soest entscheidet der Kämmerer über nicht vermeidbare über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, wenn sie die in der Haushaltssatzung genannten Grenzen nicht überschreiten.
Erhebliche Aufwendungen und Auszahlungen innerhalb dieses Rahmens sind dem Kreistag zur Kenntnis zu geben.
Deshalb werden hiermit dem Kreistag für den Zeitraum des Haushaltsjahres 2020 über- und außerplanmäßige
1. Aufwendungen und Auszahlungen - konsumtiv - von 30.059.399,54 EUR
2. Auszahlungen - investiv - von 890.741,83 EUR
zur Kenntnis gegeben.
Zur Finanzierung der Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen standen in 2020 entsprechende Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen und Aufwandseinsparungen bzw. Minderauszahlungen zur Verfügung.
Art und Umfang, die Begründungen und die Deckung der nach § 83 GO NRW erheblichen Aufwendungen und Auszahlungen sind in der Anlage dargestellt. |
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