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Vorlage - 343/2021  

 
 
Betreff: Handlungskonzept Mobilstationen: Aufbau eines kreisweiten Fahrradverleihsystems
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage - öffentlich
Im Auftrag / In Vertretung:Im Auftrag
Federführend:80 Digitales, Klimaschutz, Mobilität und Innovation   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verkehr und Mobilität Kenntnisnahme
11.11.2021 
Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität zur Kenntnis genommen   

Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt

 

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

260.000 € / Jahr (Schätzung)

Produkt:

 

 

Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

 

Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

x

Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen: Betriebskosten wären ab 2023 einzuplanen, genaue Höhe im Rahmen eines Vergabeverfahrens zu ermitteln.

 


Zusammenfassung

 

Im Frühjahr 2021 wurde durch den Gutachter team red das Handlungskonzept Mobilstationen vorgestellt und am 25.03.2021 vom Kreistag einstimmig beschlossen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt.

 

Im Rahmen des Handlungskonzepts hat der Gutachter auch den Aufbau eines kreisweiten Fahrradverleihsystems angeregt. Ziel ist der Aufbau eines Verleihsystems, das im gesamten Kreisgebiet funktioniert und einen einheitlichen Zugang für alle Nutzer bietet. Das Handlungskonzept Mobilstationen bietet bereits einen Vorschlag zur Stationsdichte mit 47 Stationen und 377 Fahrrädern. Dies entspricht durchschnittlich 3-4 Stationen pro kreisangehörige Kommune. Im Rahmen einer Verkehrsplanung, die auf Wegeverlagerung hin zum Umweltverbund abzielt, kann dies nach Einschätzung der Verwaltung nur ein Grundnetz darstellen, das durch die kreisangehörigen Kommunen durch weitere Angebote an wichtigen Standorten wie Wohnquartieren, Arbeitsplatzschwerpunkten oder touristischen Anlaufpunkten ergänzt werden sollte.

 

Mit Kostenschätzungen auf Basis des bereits etablierten Systems in Lippstadt ergäbe sich perspektivisch für den Kreis Soest für ein kreisweites Fahrradverleihsystem ein jährlicher Zuschussbedarf von ca. 260.000 €.

 


Sachdarstellung

 

Sachdarstellung

 

Im Frühjahr 2021 wurde durch den Gutachter team red das Handlungskonzept Mobilstationen vorgestellt und am 25.03.2021 vom Kreistag einstimmig beschlossen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt.

Im Rahmen des Handlungskonzepts hat der Gutachter auch den Aufbau eines kreisweiten Fahrradverleihsystems angeregt. Auf Seite 95 des Handlungskonzepts wird ausgeführt:

Ein wichtiger Bestandteil des Konzeptes ist der Aufbau eines kreisweiten Fahrradverleihsystems. Sowohl im Berufs- und Alltagsverkehr wie auch im touristischen Be-reich stellen Leihräder und Leih-Pedelecs heute eine wichtige Komponente bei der Veränderung des Mobilitätsverhaltens dar. Um ein solches Verleihsystem erfolgreich implementieren zu können, müssen überall im Kreisgebiet automatisierte Verleihstationen, die über die App bedient werden, vorhanden sein.“

 

Grobkonzeption

 

Ziel ist der Aufbau eines Verleihsystems, das im gesamten Kreisgebiet funktioniert und einen einheitlichen Zugang für alle Nutzer bietet. Moderne Fahrradverleihsysteme ermöglichen die automatisierte Ausleihe, ohne dass hierfür Personal erforderlich ist. Die Ausleihe erfolgt spontan per Anruf bei einem Callcenter, über ein Smartphone oder über ein Bedienterminal. Sinnvoll ist die mittelfristige Einbindung des Fahrradverleihsystems in eine „Single Sign-On-Lösung“, mit der Information, Buchung und Bezahlung auf einer digitalen Plattform (App mobil info) ermöglicht wird und so Zugangsbarrieren zu den Mobilitätsangeboten abgebaut werden.

Der Gutachter empfiehlt zudem, dass der Kreis mit den Kommunen eine entsprechende Vereinbarung über die gemeinsame Beschaffung, den Betrieb und die Finanzierung unter Beachtung kartellrechtlicher Vorschriften schließt. Anschließend kann dann eine Ausschreibung erfolgen, um einen Betreiber für das Gesamtgebiet zu ermitteln.

 

Im Vorfeld zur Ausschreibung sind jedoch noch verschiedene Komponenten zu klären, die wesentliche Bestandteile eines Leistungsverzeichnisses sind. Hierzu zählen:

  • Strategie
    • Stationsbasiert oder Free-Floating
    • Normalräder/Pedelecs/Lastenräder
    • Zusammenarbeit mit Partnern/Sponsoren (Hochschulen, Unternehmen, Verkehrsbetriebe)
    • Vermarktung
  • Finanzierung
    • Anteil Beteiligte und Abonnenten (Tarife)
    • Sponsoren
    • rdermittel
  • Technische Komponenten
    • Art der Fahrräder
    • Ausstattung
    • Wartung
    • Versicherung
  • Information und Zugänglichkeit
    • App
    • Zahlungsmöglichkeit
    • Schließsystem

 

  • Verfügbarkeit
    • Stationsdichte
    • Anzahl der Räder
    • Geschäftsgebiet
  • Tarife
    • Freiminuten
    • Strafzahlungen

 

Zudem ist sicherzustellen, dass das in Lippstadt bereits erfolgreich etablierte Fahrradverleihsystem des Anbieters nextbike in ein neues kreisweites System integriert wird. Aktuell betreibt nextbike 30 Leihräder an drei Stationen (Bahnhof, Markt und Campus). Die Stadt Lippstadt hat zudem eine erhebliche Ausweitung des Fahrradverleihsystems in den nächsten Jahren bereits beschlossen. Der Gutachter betont zudem, dass ein entsprechender zeitlicher Vorlauf für Planung, Ausschreibung und Realisierung vorgesehen werden muss (je nach Konstellation zwischen 12 und 24 Monaten).

 

Netzvorschlag des Gutachters

 

Das Handlungskonzept Mobilstationen bietet bereits einen Vorschlag zur Stationsdichte und zur Anzahl der dort zu Verfügung zu stellenden Fahrräder. Im Wesentlichen empfiehlt der Gutachter Fahrradverleih an allen Stationen der Größen L, M und S sowie an ausgewählten Stationen des Typs XS anzubieten. Eine Besonderheit stellen Satellitenstationen dar, die speziell mit Leihrädern zur Überwindung der letzten Meile an eine größere Mobilstationen ausgestattet werden sollen.

 

 

Insgesamt sollen gemäß Handlungskonzept 47 Stationen zum Fahrradverleih mit 377 Rädern eingerichtet werden. Dies entspricht durchschnittlich 3-4 Stationen pro kreisangehörige Kommune. Im Rahmen einer Verkehrsplanung, die auf Wegeverlagerung hin zum Umweltverbund abzielt, kann dies nach Einschätzung der Verwaltung nur ein Grundnetz darstellen, das durch weitere Angebote an wichtigen Standorten wie Wohnquartieren, Arbeitsplatzschwerpunkten oder touristischen Anlaufpunkten ergänzt werden sollte. Dies könnte dann eine vertiefende Aufgabe der kreisangehörigen Kommunen sein. So sind im Handlungskonzept für den Bereich der Stadt Lippstadt vier Ausleihstationen vorgesehen, die Stadt Lippstadt selbst plant aber mit bis zu 25 Stationen.

 

gliche Kosten

 

Eine erste grobe Kostenschätzung basiert auf folgenden Annahmen: Die wesentlichen Kosten ergeben sich durch Bereitstellung, Wartung und Umverteilung der Fahrräder durch einen Fahrradverleihanbieter. Dem gegenüber werden Einnahmen durch die Ausleihen gegengerechnet. Diese sind jedoch nicht kostendeckend. Öffentliche Fahrradverleihsysteme sind damit anderen Angeboten des ÖPNV vergleichbar und sollten daher, auch funktionell, als Baustein des ÖPNV verstanden werden.

 

In ihrer Beschlussvorlage (Nr. 126/2021) zum Ausbau des Nextbike-Verleihsystems geht die Stadt Lippstadt von folgendem Zuschussbedarf aus:

 

  • 5er Radstation mit konventionellen Rädern, optional mit Radständern und A3 Verkehrsschild: 3.588 € pro Jahr
  • 10er Radstation mit konventionellen Rädern, optional mit Radständern und A3 Verkehrsschild: 6.588 € pro Jahr

Mit diesen Angaben ergäbe sich für den Kreis Soest für ein kreisweites Fahrradverleihsystem in der oben beschriebenen Größenordnung („Grundnetz“) ein jährlicher Zuschussbedarf von ca. 260.000 €.

 

Betriebskosten sind im Allgemeinen nicht förderfähig (allenfalls als Anschubfinanzierung), zu reduzieren wäre dies allenfalls über eine Beteiligung von Sponsoren. Eventuelle Kosten für die Infrastruktur sind nicht einberechnet, da diese bei einfachen Verleihsystemen mit konventionellen Rädern in der Regel selten anfallen bzw. bereits im Posten Wartung und Bereitstellung enthalten sind. Sollten jedoch auch höherwertige Räder wie Pedelecs oder E-Lastenräder in das Verleihsystem aufgenommen werden, wären entsprechende Maßnahmen zur Sicherung der Räder notwendig. Im Gegensatz zu Betriebskosten wären die Infrastrukturkosten allerdings förderfähig.