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Der Kreistag nimmt die durch den Ausfall der BRAM-Verwertung („Brennstoff aus Müll“) ab 2023 zur Wahrung der Entsorgungssicherheit durch die EVB und die ESG umzusetzenden Schritte zur Anpassung der Restabfallbehandlungswege und zur Ausschöpfung des vertraglichen Notfallkontingentes der EVB bei der MVA Bielefeld in Höhe von 20.000 t/a gemischten Siedlungsabfällen zustimmend zur Kenntnis.
Bei der öffentlichen Abfallentsorgung des Kreises Soest handelt es sich um eine Einrichtung, deren Kosten aus öffentlich-rechtlichen Gebühren des Kreises bzw. aus privaten Entgelten der ESG finanziert werden.
Zusammenfassung:
Die Fa. Wittekind hat in Gesprächen mit der ESG angekündigt, die vertraglichen Vereinbarungen zur BRAM-Verwertung im Verlängerungszeitraum 2023 bis 2027 nicht fortsetzen zu können.
Aus der kommunalen Restmüllsammlung werden zurzeit ca. 40.000 t/a Hausmüll zur BRAM-Sortieranlage Wittekind in Erwitte geliefert. Hier werden ca. 20.000 t/a zu BRAM („Brennstoff aus Müll“) aufbereitet und zur Befeuerung des Zement-Drehrohrofens eingesetzt. Nur die verbleibenden ca. 20.000 t/a werden derzeit als Sortierest zurückgenommen und zur Entsorgung in die MVA Bielefeld und die MVA Hamm geliefert. Bei Einstellung der BRAM-Verwertung entsteht somit ab 2023 eine Entsorgungslücke von 20.000 t/a, für die kurzfristig Entsorgungssicherheit geschaffen werden musste.
Für diesen Fall wurde bereits 2016 Vorsorge getroffen, als die MVA Bielefeld als zusätzliches Standbein in das Entsorgungskonzept des Kreises Soest aufgenommen wurde. Bei einem Ausfall der BRAM-Verwertung kann das Anlieferkontingent gemäß dem ausgeschriebenen MVA-Vertrag entsprechend erhöht werden. Diese Option wurde von der EVB, die den thermischen Entsorgungsvertrag geschlossen hat, gegenüber der MVA Bielefeld geltend gemacht. Die MVA Bielefeld hat die Berücksichtigung der Zusatzmengen in der Mengenplanung 2023 – 2027 bereits schriftlich bestätigt.
Die Gründe für die Beendigung der Aussortierung und Verwertung des BRAM- („Brennstoff aus Müll“) im Zementwerk Wittekind sind vielschichtig. Sie sind Ergebnis veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen sowie veränderter Marktbedingungen und nicht zuletzt der seit Jahren im Abfallbereich auf EU- und Bundesebene verfolgten Abfallpolitik.
Die in den letzten 10 Jahren in allen Bereichen ausgebaute Getrenntsammlung findet nur zu einem geringeren Anteil den Weg in das Recycling. Überwiegend entstehen in den Sortier- und Aufbereitungsanlagen Abfallgemische, die sich nur für eine energetische Verwertung eignen. Dies hat zu einem Überangebot solcher Sortier- und Aufbereitungsreste geführt, das einer sich gleichzeitig reduzierenden Möglichkeit zur industriellen Mitverbrennung gegenübersteht (Kraftwerksschließungen infolge Kohleausstieg).
Dem Hausmüll in der grauen Tonne wiederum werden durch den gelben Sack wesentliche brennbare und heizwertreiche Bestandteile entzogen. Der verbleibende BRAM hat einen geringeren Heizwert, was im Vergleich zu extern angebotenen hochkalorischen Sortier- und Aufbereitungsreste durch einen höheren Einsatz von Primärbrennstoff ausgeglichen werden muss.
Diese Umstände (Überangebot an externen Aufbereitungsresten und der höhere Aufwand bei der BRAM-Verwertung) führen dazu, dass die Fortführung der BRAM-Verwertung für die Fa. Wittekind unter den verschärften Wettbewerbsbedingungen ab 01.01.2023 nicht mehr möglich ist. Ohne den Einsatz des BRAM aus der grauen Tonne kann im Zementwerk Wittekind künftig der Einsatz von anderen Ersatzbrennstoffen deutlich erhöht und der Einsatz von Primärbrennstoff entsprechend reduziert werden.
Die regionale Klima- und Umweltbilanz spielt bei dieser Entscheidung keine Rolle, da die gesetzlichen Rahmenbedingungen und der globale Markt dies nicht berücksichtigen. Es bleibt daher bei der seit vielen Jahren kritisierten Situation, dass getrennt gesammelte Abfälle nach weiten Transportwegen über verschiedene Sortier- und Aufbereitungsanlagen schließlich dann doch wieder in Industrie-/ Kraftwerks- oder Müllverbrennungsanlagen energetisch verwertet werden. Die bei einer direkten energetischen Verwertung von solchen nicht recyclingfähigen Abfällen zusammen mit dem Hausmüll vermeidbaren Umweltbelastungen werden in der heutigen Abfallpolitik immer noch ausgeblendet.
Der Vertrag der ESG mit der Fa. Wittekind, der neben der BRAM-Verwertung auch die Regelungen zur Nutzung des Deponiegeländes und zur weiteren Nachsorge umfasst, soll in Bezug auf die BRAM-Verwertung ruhend gestellt werden. Eine Wiederaufnahme der BRAM-Verwertung ist bei veränderten Rahmenbedingungen und eventuellen technischen Weiterentwicklungen im Zementwerk damit ab 2028 nicht ausgeschlossen (aber für die ESG nicht verpflichtend). Die Sortieranlage, in dem der BRAM aus dem Hausmüll z.Z. aufbereitet wird, wird von der Fa. Wittekind für eine künftig mögliche Nutzung weiter vorgehalten. Somit könnte die ESG die BRAM-Sortieranlage, die unmittelbar an das Abfallwirtschaftszentrum in Erwitte angrenzt, bei Bedarf auch für die reine Aufbereitung von Hausmüll aus der grauen Tonne nutzen (sofern es andere Abnehmer für den erzeugten BRAM-Ersatzbrennstoff gäbe).
Für den Kreis Soest bedeutet die Umstellung ab 2023, dass die nicht mehr als BRAM in Erwitte direkt verwerteten Hausmüll-Mengen (ca. 20.000 t/a) gemäß den Vorgaben des Abfallwirtschaftsplanes zu den nächstgelegenen Müllverbrennungsanlagen in der Region transportiert werden müssen. Entsprechende Kontingente wurden bereits vor Jahren zur Wahrung der Entsorgungssicherheit in einem vorsorglichen Ausfallplan gesichert (MVA Bielefeld). Auch hier erfolgt nach dem aktuellen Stand der Technik eine Energienutzung (Strom, Fernwärme) sowie eine Metall-Rückgewinnung aus der Schlacke-Aufbereitung.
Der jetzige Vertrag der EVB mit der MVA-Bielefeld ist 2016 per öffentlicher europaweiter Ausschreibung zustande gekommen und wird seit dem 01.01.2018 von der ESG überwiegend mit Resten aus der BRAM-Sortierung beliefert (12.000 t/a). Der Vertrag sieht eine weitere Options- und Zusatzmenge (Ausfallplan) von 20.000 t/a vor. Eine Neuausschreibung dieser Mengen war somit nicht erforderlich. Zudem wäre bei einer Neuausschreibung aktuell mit deutlich höheren Preisen zu rechnen, als bei der Ausschreibung des Verbrennungsvertrages im Jahr 2016.
Gleichwohl werden ab 2023 neben den im Vergleich zur BRAM-Verwertung höheren Behandlungskosten auch zusätzliche Kosten durch den notwendigen Umschlag und Transport der Mengen vom AWZ Erwitte zur MVA Bielefeld anfallen. Dies ist einer der Gründe, weshalb ab 2023 eine Gebührenanpassung unumgänglich sein wird.
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