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Vorlage - 339/2021  

 
 
Betreff: Abstimmungsvereinbarung mit den dualen Systemen 2021-2024
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage - öffentlich
Im Auftrag / In Vertretung:In VertretungAktenzeichen:70.00.0634-70.11.30
Federführend:70 Umwelt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft Vorberatung
22.11.2021 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
10.02.2022 
7. Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
16.02.2022 
7. Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt

Der Kreistag nimmt den Abschluss der gemeinsamen Abstimmungsvereinbarung zusammen mit den Städten und Gemeinden gegenüber den dualen Systemen für den Zeitraum 2021 bis 2024 zustimmend zur Kenntnis.


Bei der öffentlichen Abfallentsorgung des Kreises Soest handelt es sich um eine Einrichtung, deren Kosten aus öffentlich-rechtlichen Gebühren des Kreises bzw. aus privaten Entgelten der ESG finanziert werden.

 

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

x

Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

 

Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

 

Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 


Zusammenfassung:

 

Im Umweltausschuss wurde in der Sitzung am 09.06.2021 über den geplanten Abschluss der Abstimmungsvereinbarung und die diesbezüglichen Regelungen des Verpackungsgesetzes ausführlich berichtet. Die dualen Systeme haben dann Ende Juli mit der erforderlichen Mehrheit (9 von 11) der Vereinbarung einschließlich der vorgelegten Berechnungen zur PPK-Mitbenutzung zugestimmt. Anschließend musste über die Sommerpause das Unterzeichnungsverfahren auf Seiten der örE vorgenommen werden. Nachdem die gesetzliche Übergangsfrist zum Abschluss der Abstimmungsvereinbarungen bereits zum 31.12.2020 abgelaufen war, hatte das Landesumweltamt vor dem Hintergrund der komplizierten örE-Strukturen in NRW für die Unterzeichnung noch eine Fristverlängerung bis zum 31.08.2021 eingeräumt. Noch innerhalb dieser Frist haben alle Städte und Gemeinden gemeinsam mit dem Kreis die Vereinbarung gegengezeichnet.

 

Die so angepasste Abstimmungsvereinbarung sieht vor, dass die Abstimmungsangelegenheiten und die Entgeltabrechnungen wie bisher gebündelt über die ESG abgewickelt werden. Ansonsten müsste jede Kommune mit 11 oder mehr Systemen nach den quartalsweise veränderten Marktanteilen abrechnen und Nachweise über die in der Papiertonne miterfassten Verpackungen in 11 oder mehr Meldeportalen der Systeme eingeben.

 

Die Systemfestlegung für die Glas- und LVP-Sammlung (Gelber Sack) war in der Abstimmungsvereinbarung vorerst in der Form zu übernehmen, wie sie zuletzt von den dualen Systemen ausgeschrieben wurde und aktuell praktiziert wird. Änderungswünsche können hier erst wieder bei den nächsten Ausschreibungen (Glas 2022 und LVP 2024) in die Abstimmung mit den dualen Systemen eingebracht werden.

 

Die aus der neuen Vereinbarung zu erwartenden Mehrerlöse wurden in der Gebührenberechnung für 2022 bereits berücksichtigt und konnten dazu beitragen, dass die Gebühren 2022 noch nicht erhöht werden müssen.

 

 

 

Sachdarstellung:

 

Die dualen Systeme sind gemäß den Regelungen in § 22 Verpackungsgesetz verpflichtet, die Sammelsysteme für Verpackungen mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger abzustimmen und dies spätestens ab 01.01.2021 in Form einer schriftlichen Abstimmungsvereinbarung festzuhalten.

 

Hauptgegenstand der Abstimmung sind zum einen die Systemfestlegungen für die von den dualen Systemen organisierten Sammlungen (Glascontainer, Gelber Sack). Zum anderen werden die Mitbenutzung der kommunalen Sammelstrukturen für PPK-Verpackungen (Papiertonne, Wertstoffhöfe) und die dafür von den Systemen zu zahlenden Mitbenutzungsentgelte geregelt.

 

In die Abstimmung für das Gebiet des Kreises Soest sind auf Seiten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) sowohl der Kreis Soest als auch die 14 Städte und Gemeinden sowie auf Seiten der dualen Systeme aktuell 11 genehmigte Systeme einzubeziehen. Insgesamt sind es also 25 Vertragsparteien, wobei es gemäß der gesetzlichen Regelung ausreicht, wenn zwei Drittel der Systeme der Abstimmungsvereinbarung zustimmen.

 

Da die Abstimmung zwischen den Systemen und den örE bundesweit einheitlich durch das Verpackungsgesetz geregelt ist, wurde von den Kommunalen Spitzenverbänden eine Mustervereinbarung mit den Systemen verhandelt, die die wesentlichen Regelungsinhalte abdeckt. Dieses Vereinbarungsmuster ist für nur einen insgesamt zuständigen örE ausgestaltet und musste in der dafür eingerichteten Arbeitsgruppe unter juristischer Begleitung für die notwendige Einbeziehung aller teil-zuständigen örE im Kreis Soest angepasst werden.

 

r die Entlastung der kommunalen Gebühren wichtigster Teil der schriftlichen Abstimmung sind die Regelungen zur Mitbenutzung der kommunalen Papier-Sammelstrukturen. Für die von den Systemen zu leistende Kostenbeteiligung wurden die auf Ebene der Kommunen und auf Ebene des Kreises / der ESG einzubeziehenden Kosten in einer Berechnung gemäß den Vorgaben des Verpackungsgesetzes nach aktuellem Stand zusammengestellt und in der Arbeitsgruppe intern abgestimmt. Die Abrechnung des Mitbenutzungsentgeltes ist an die in Verkehr gebrachte und bei den Systemen lizensierte PPK-Verpackungsmenge gekoppelt (damit tendenziell steigende Kostenbeteiligung der Systeme).

 

Die von den Systemen in einem Jahr erzielten Mitbenutzungsentgelte sollen dann gemäß der zugrundeliegenden kreisweiten Berechnung wie bisher auf Basis der Spitzabrechnung im Innenverhältnis örE aufgeteilt und weiterhin über eine Einwohnerpauschale für PPK-Verpackungen an die Kommunen weitergeleitet werden. Die Spitzabrechnung und die daraus abgeleitete Festlegung der Einwohnerpauschale sollen wie bisher in der aus Kommunen und Kreis / ESG gebildeten Arbeitsgruppe abgestimmt werden.

 

Entscheidend für die Gesamtgebührenrechnung ist, dass die Systeme künftig nicht mehr an den Verwertungserlösen für den Verpackungsanteil beteiligt werden und diese Erlöse somit vollständig dem Kreisgebührenhaushalt zufließen. Das führt je nach Marktpreis des Altpapiers zu einer nicht unerheblichen Entlastung der Gebührenberechnung des Kreises Soest und damit indirekt zu einer zusätzlichen Entlastung der Kommunen über die Grundgebühr.

 

Die Abstimmungsvereinbarung giltckwirkend zum 01.01.2021 und läuft zunächst bis 31.12.2024. Sie verlängert sich um jeweils drei weitere Jahre, wenn von Seiten der örE nicht gekündigt wird und für den Verlängerungszeitraum eine Abstimmung zu den Systemfestlegungen sowie insbesondere zu den Mitbenutzungskonditionen für die PPK-Sammelstrukturen zustande kommt.