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Der Kreistag nimmt die Gebührenkalkulation für das Jahr 2022 zur Kenntnis und beschließt die Satzung des Kreises Soest über den Rettungsdienst vom 17.12.2021.
Zusammenfassung:
Der Kreis Soest ist als Träger des Rettungsdienstes für die Gebührenkalkulation und Betriebskostenabrechnung zuständig. Die Gebührenkalkulation wurde auf der Basis des aktuellen Rettungsdienstbedarfsplanes aufgestellt. Zur Ermittlung der Plankosten wurde der Haushaltsplan 2020/2021 und die Kostenplanung für 2022 herangezogen. Die zu erwartenden Einsatzzahlen wurden anhand der Entwicklung der tatsächlichen Einsatzzahlen der Vorjahre berechnet.
Damit ergeben sich folgende Gebührentarife für 2022:
Die Abteilung Rechnungsprüfung und Datenschutz hat am 11.10.2021 mitgeteilt, dass gegen die Gebührenkalkulation 2022 keine Einwendungen erhoben werden.
Eine abschließende Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen für den Kreis Soest liegt derzeit noch nicht vor. Sachdarstellung
Der Kreis Soest ist Träger des Rettungsdienstes. Zur Finanzierung dieser Kosten kann er Benutzungsgebühren nach § 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) erheben. Die Höhe der Gebühren ist dabei regelmäßig durch eine entsprechende Kalkulation zu ermitteln. Der Kalkulationszeitraum darf maximal drei Jahre betragen. Im Regelfall werden die Gebühren für jeweils ein Kalenderjahr kalkuliert.
Die Gebührenkalkulation basiert gem. § 14 Abs. 1 des Rettungsgesetzes NRW (RettG NRW) auf dem aktuellen Rettungsdienstbedarfsplan.
Insgesamt sind für das Jahr 2022 Kosten in Höhe von 25.820.391,47 Euro kalkuliert worden.
Die Plankosten 2022 wurden auf der Grundlage des Haushaltsplans für 2020/2021 und der Planung für 2022 ermittelt. Genauere Informationen zu den einzelnen Ansätzen können der "Satzung und Gebührenkalkulation 2022" entnommen werden.
Besonderheiten Auf tragende Besonderheiten soll an dieser Stelle hingewiesen werden:
- Auf Grundlage des aktuell gültigen Rettungsdienstbedarfsplanes. - stabile KTW-Grundgebühr. - Ein zeitnaher Abbau von Überschüssen aus den Jahren 2018 bis 2020 (1.710.023,37 Euro). - Ein zeitnaher Abbau von Defiziten aus dem Jahr 2018 und 2019 (718.023,37 Euro). - Weiterhin hohe Einsatzzahlen in allen Bereichen. - Notfallsanitäter-Ausbildung: Zum Zeitpunkt der Gebührenkalkulation sind für die Notfallsanitäter-Ausbildung (beginnend im vierten Quartal 2019) sechs Auszubildende aus 2019, sieben Auszubildende in 2020 (beginnend im vierten Quartal 2020), neun Auszubildende in 2021 (beginnend im vierten Quartal 2021) und acht weitere Auszubildende in 2022 (beginnend im vierten Quartal 2022) vorgesehen.
Zum Zeitpunkt der Gebührenkalkulation 2022 sind unberücksichtigt:
Leitstelle: Die Erneuerung des Einsatzleitrechners (LOS II PPP) in Höhe von 3.300.000,00 Euro wird in der Gebührenkalkulation 2020/2021 nicht berücksichtigt. Nach Einschätzung der Abteilung 38 wird die Aktivierung nicht vor 2023 erfolgen.
Gutachten Rettungsdienst: Das Gutachten „Rettungsdienst“ wird zum Zeitpunkt der Gebührenkalkulation 2022 von den Kostenträgern dem Grunde nach bestätigt. In der Folge ist nun der Rettungsdienstbedarfsplan anzupassen. Auf der Grundlage eines dann gültigen Rettungsdienstbedarfsplanes kann mit notwendigen Umsetzungen aus dem Gutachten begonnen werden. Entstehende Kosten können – auf Grundlage des dann gültigen Rettungsdienstbedarfsplanes – in der Betriebskostenabrechnung 2022 berücksichtigt werden und führen dort zu einem Defizit, das in den vier Folgejahren auszugleichen ist.
Notarztverträge Zum 31.12.2021 haben alle Krankenhäuser die Notarztverträge gekündigt. Die Verhandlungen mit den Krankenhäusern und den Verbänden der Krankenkassen sind noch nicht endgültig abgeschlossen. Entsprechend höhere Kosten führen dann zu einem Defizit beim Kostenträger „Notarztpauschale“ in der Betriebskostenabrechnung 2022, das in den vier Folgejahren auszugleichen ist.
Die für das Jahr 2022 zu erwartenden Einsatzzahlen wurden anhand der Entwicklung der tatsächlichen Einsatzzahlen der Vorjahre berechnet.
Gebührentarife 2022 Damit ergeben sich folgende Gebührentarife für 2020/2021:
Ausgleich von Überdeckungen/Unterdeckungen aus Vorjahren Im Jahr 2022 werden Überdeckungen in Höhe von 1.710.023,37 Euro und Unterdeckungen in Höhe von 718.023,37 Euro ausgeglichen.
Die Gebühren-Veränderungen resultieren im Wesentlichen aus:
RTW: Einsatzzahlen weiterhin auf hohem Niveau, rechtskonformer Ausgleich von Überschüssen und Defiziten binnen der Vierjahres-Frist nach KAG.
KTW: Moderate Steigerung der Gebühr aufgrund weiterhin steigenden Einsatzzahlen, abgefedert durch einen sehr hohen Ausgleich der Betriebsergebnisse aus Vorjahren.
KTW km: Steigende Kraftstoffkosten und steigende Einsatzzahlen.
Notarztpauschale: Ausgleich von Defiziten aus 2019 bei sinkenden Einsatzzahlen in 2022.
NEF: Geringfügige Senkung trotz sinkender Einsatzzahlen durch einen hohen Ausgleich der Betriebsergebnisse aus den Vorjahren.
Gegen die Gebührenkalkulation 2022 hat die Abteilung Rechnungsprüfung und Datenschutz keine Einwendungen erhoben.
Die Änderung der Gebührensatzung, die Gebührenkalkulation für das Jahr 2022 sowie die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2020 wurde den Verbänden der Krankenkassen (Kostenträger) am 01.09.2021 zugesandt. Eine abschließende Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen für den Kreis Soest liegt derzeit noch nicht vor. |
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