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Vorlage - 322/2021  

 
 
Betreff: Behandlung des Jahresüberschusses 2020


Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage - öffentlich
  Aktenzeichen:20.25.31
Federführend:20 Finanzwirtschaft   
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
10.02.2022 
7. Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
16.02.2022 
7. Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt

Der Kreistag beschließt gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW, dass der Jahresüberschuss 2020 in Höhe von 12.200.342,28 EUR der Ausgleichsrücklage zugeführt wird.

 

Wie in den vorangegangenen Jahresabschlüssen erfolgt die Endabrechnung der Jugendamtsumlage gesondert anhand der Schlüsselung nach den Umlagegrundlagen des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) des entsprechenden Jahres. Diese Regelung gilt auch für die kommenden Jahre. Die Endabrechnung der Jugendamtsumlage 2020 erfolgt demnach anhand der Schlüsselung nach den Umlagegrundlagen des GFG 2020.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

x

Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

 

Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

 

Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 


Zusammenfassung

 

Siehe Sachdarstellung

 

 

Sachdarstellung

 

Mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2020 und der Entlastung der Landrätin hat der Kreistag gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages zu beschließen.

 

Der Jahresabschluss 2020 schloss mit einem Jahresüberschuss von 12.200.342,28 EUR ab. Der Überschuss soll der Ausgleichsrücklage zugeführt werden.

 

Bezüglich der Jugendamtsumlage ergibt sich folgender Jahresfehlbetrag 2020:

 

gezahlte Jugendamtsumlage 2020   51.922.627,00 EUR

Ergebnis Jugendamtsumlage 2020   53.998.034,97.EUR

   

Fehlbetrag        2.075.407,97 EUR

 

Der Fehlbetrag ist im Rahmen des Jahresabschlusses als Forderung bilanziert und wird in 2022 mit den betroffenen Städten und Gemeinden abgerechnet.