Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Kreistag beschließt gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW, dass der Jahresüberschuss 2020 in Höhe von 12.200.342,28 EUR der Ausgleichsrücklage zugeführt wird.
Wie in den vorangegangenen Jahresabschlüssen erfolgt die Endabrechnung der Jugendamtsumlage gesondert anhand der Schlüsselung nach den Umlagegrundlagen des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) des entsprechenden Jahres. Diese Regelung gilt auch für die kommenden Jahre. Die Endabrechnung der Jugendamtsumlage 2020 erfolgt demnach anhand der Schlüsselung nach den Umlagegrundlagen des GFG 2020.
Zusammenfassung
Siehe Sachdarstellung
Sachdarstellung
Mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2020 und der Entlastung der Landrätin hat der Kreistag gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages zu beschließen.
Der Jahresabschluss 2020 schloss mit einem Jahresüberschuss von 12.200.342,28 EUR ab. Der Überschuss soll der Ausgleichsrücklage zugeführt werden.
Bezüglich der Jugendamtsumlage ergibt sich folgender Jahresfehlbetrag 2020:
gezahlte Jugendamtsumlage 2020 51.922.627,00 EUR Ergebnis Jugendamtsumlage 2020 53.998.034,97.EUR
Fehlbetrag 2.075.407,97 EUR
Der Fehlbetrag ist im Rahmen des Jahresabschlusses als Forderung bilanziert und wird in 2022 mit den betroffenen Städten und Gemeinden abgerechnet. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |