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Der Stellenplan des Kreises Soest für das Haushaltsjahr 2022 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen und in der vorgeschriebenen Form dem Haushaltsplan als Anlage beigefügt.
Soweit im Stellenplan der Vermerk „künftig wegfallend (kw)“ angebracht ist, dürfen freiwerdende Stellen dieser Besoldungs-/Entgeltgruppe nicht mehr besetzt werden. Die mit dem Vermerk „künftig umzuwandeln (ku)“ ausgewiesenen und freiwerdenden Stellen dieser Besoldungs-/Entgeltgruppe sollen in Stellen niedrigerer Gruppen umgewandelt werden.
Zusammenfassung
Auf die Kernverwaltung ohne Rettungsdienst und ohne die Stellen, die der Jugendamtsumlage zuzurechnen sind, entfallen 746,5 Planstellen. Für den Stellenplan 2022 sind für die Kernverwaltung somit gegenüber dem letzten Stellenplan keine Mehrstellen eingeplant.
Für den Rettungsdienst ergibt sich ebenfalls ein unveränderter Stellenanteil von 275,5 Stellen.
Die Entwicklung der Planstellen für die Kernverwaltung (ohne Rettungsdienst und ohne die Stellen, die der Jugendamtsumlage zuzurechnen sind) stellt sich demnach seit 2018 wie folgt dar:
Für den Rettungsdienst verbleibt es unverändert bei 275,5 Stellen.
Für das Jugendamt ergibt sich im Stellenplan 2022 eine Erhöhung um insgesamt 11,5 Stellen. Die unter „Personal Jugendamt – Allgemeine Umlage“ in blauer Farbe ausgeweisenen 29 Stellen sind bereits in den 746,5 Stellen der Kernverwaltung enthalten.
Die Änderung bezüglich der allgemeinen Umlage und der Jugendamtsumlage stellt sich seit 2018 wie folgt dar:
Der Stellenplan 2020/2021 weist insgesamt 1.108,5 Planstellen, der Entwurf des Stellenplanes 2022 somit nunmehr 1.120,0 Planstellen für die Kernverwaltung, den Rettungsdienst sowie das Jugendamt insgesamt aus.
Dieser Stellenplan entspricht hinsichtlich des Verfahrensstandes dem am 25.10.2021 eingebrachten Haushaltplan für das Jahr 2022. Mögliche weitere Stellenveränderungen, wie sie sich beispielsweise aus der Umsetzung des Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst oder des aktuellen Gutachtens für den Rettungsdienst des Kreises Soest ergeben können, werden über die Änderungsliste des Haushaltsentwurfs 2022 in den Stellenplan aufgenommen.
Anmerkung zu den Planstellen der AHA:
Der Stellenplan für die Arbeit Hellweg Aktiv (AHA) wird nachrichtlich als Anlage im Stellenplan gesondert ausgewiesen. Im Vergleich zu den Jahren seit 2018 mit 91,0 Stellen ergibt sich auch für 2022 keine Veränderung. Die 91,0 Stellen sind in der Gesamtzahl von 1.120,0 Stellen bzw. 746,5 Stellen für die Kernverwaltung für 2022 nicht enthalten. Die Personalaufwendungen und die entsprechenden Erstattungen sind im Budget der Abteilung Soziales veranschlagt.
Die Gesamtstellenzahl stellt sich im Vergleich des Stellenplanes 2020/2021 mit der Stellenplanung 2022 wie folgt dar:
2020/2021 2022 Differenz
Kernverwaltung: 746,5 746,5 +/-0,0 Rettungsdienst: 275,5 275,5 +/-0,0 Jugendamtsumlage: 86,5 98,0 +11,5 Gesamt: 1.108,5 1.120,0 +11,5 Nachrichtlich Außerhalb des Stellenplans:
Arbeit Hellweg Aktiv (AHA) 91,0 91,0 +/-0,0
Seit Beschluss über den Stellenplan 2020/2021 am 12.12.2019 wurde eine Vielzahl von organisatorischen Änderungen vorgenommen.
Dies betrifft einerseits die Verlagerung von Stellen oder Stellenanteilen innerhalb einer Abteilung. Diese bleiben jedoch ohne Auswirkung auf die Stellenanzahl oder die organisatorische Zuordnung der Abteilung(en) zu Dezernaten.
Die Vielzahl von organisatorischen Änderungen im Laufe der fast zwei Jahre bezieht sich darüber hinaus auf folgende Aspekte:
- Folgende Abteilungen wurden ganz oder teilweise in andere Dezernate verlagert:
- Neustrukturierung von Abteilungen mit Verlagerung von einzelnen Sachgebieten auf andere Abteilungen und Neugründung von Abteilungen:
Daraus folgt, dass eine vergleichende Darstellung der Stellenanzahl der sechs Dezernate vom (am 12.12.2019 beschlossenen) Stellenplan 2020/2021 zur Stellenplanung 2022 hinsichtlich der steuerungsrelevanten Entwicklung von Stellen bezogen auf ein Dezernat keine Aussagekraft besitzen kann, weshalb in diesem Jahr darauf verzichtet wird.
Somit erfolgt mit dieser Vorlage ein Vergleich der Stellenentwicklungen bezogen auf die Abteilungen, in denen sich Veränderungen vom Stellenplan 2020/2021 zum Stellenplan 2022 ergeben.
- Abteilung 30 – Recht und Kommunalaufsicht
Innerhalb der Abteilung 30 ist in den vergangenen Jahren bereits erkennbar gewesen, dass der Bereich des Rechtsamtes als eine Kernaufgabe der Abteilung dringend weitere juristische Expertise und Ressourcen benötigt, um den vielfältigen Aufgaben und Anforderungen in diesem Bereich Rechnung tragen zu können. Dies ist auch deshalb erforderlich, um rechtliche Risiken für die Verwaltung weiter zu minimieren. Nicht zuletzt durch die Sars-Cov-2 Pandemie ist dies aufgrund der hohen zeitlichen sowie inhaltlichen Anforderungen nochmals sehr deutlich geworden. Auf Basis eines entsprechenden (und fortzuschreibenden) Konzeptes der Abteilung ist hier die Einrichtung einer Stelle für eine Juristin/einen Juristen bereits 2022 erforderlich.
Stellenplan 2020/2021: 4,5 VZÄ Stellenplan 2022: 5,5 VZÄ Differenz: +1,0 VZÄ
- Abteilung 31 – Kreispolizeibehörde – Direktion Zentrale Aufgaben
Aufgrund einer bereits im Jahr 2020 durchgeführten Organisationsuntersuchung wurde ein Mehrbedarf von insgesamt 2,5 VZÄ (Vollzeitäquivalent) festgestellt. Die Umsetzung ist zur pflichtgemäßen Erfüllung der übertragenden Aufgaben erforderlich.
Stellenplan 2020/2021: 17,5 VZÄ Stellenplan 2022: 20,0 VZÄ Differenz: +2,5 VZÄ
- Abteilung 36 – Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse
Gemäß der EU-Richtlinie 2006/126/EG müssen im Ergebnis Führerscheine umgetauscht werden, neu auszustellende Dokumente sind dann mit einer Gültigkeit von 15 Jahren auszustellen. Der Umtausch erfolgt sukzessive entsprechend der Vorgaben des Gesetzgebers. So sind insgesamt ca. 178.000 Führerscheine umzutauschen, in den Jahren 2022 bis 2025 verlieren bereits mehr als 80.000 Führerscheine ihre Gültigkeit und müssen entsprechend umgetauscht werden. Dies ist auch angesichts der weiterhin hohen Fallzahlen und Anforderungen im Zulassungsbereich mit vorhandenem Personal nicht zu bewältigen. Da es sich – wie dargestellt aufgrund der nunmehr generellen Befristung der Gültigkeit von Führerscheinen – um eine Daueraufgabe handelt, kann diese Aufgabe nur dann unter Einhaltung der rechtlichen Anforderungen bei gleichzeitiger Sicherung der Ansprüche der Kunden (rechtzeitig ein gültiges Dokument zu erhalten) wenn die dafür notwendigen berechneten 4,0 VZÄ zur Verfügung stehen.
Stellenplan 2020/2021: wegen Neuorganisation nicht mehr vergleichbar Stellenplan 2022: 52,5 VZÄ Differenz: +4,0 VZÄ, wegen Neuorganisation in 2020 mit Stellenplan 2020/2021 nicht mehr vergleichbar
- Abteilung 51 – Jugend und Familie
Hierzu wird auf die dazu bereits erfolgten Informationen und politischen Beratungen verwiesen. Die externe Organisationsuntersuchung durch das Institut für Sozialplanung und Organisationsentwicklung e.G. (IN/S/O e.G.) hat einen Stellenmehrbedarf in Höhe von insgesamt 12,5 VZÄ ergeben. Aufgrund der zeitnah möglichen internen Kompensation von 1,0 VZÄ ist die Einrichtung von 11,5 VZÄ für 2022 erforderlich.
Stellenplan 2020/2021: 115,5 VZÄ Stellenplan 2022: 127,0 VZÄ Differenz: +11,5 VZÄ
- Abteilung 65 – Immobilienmanagement
Bereits 2019 war aufgrund der in Umsetzung befindlichen Baumaßnahmen erkennbar, dass die Hausmeisterdienste im bisherigen Umfang (3 Hausmeister) bei Bezug und Nutzung von weiteren Dienstgebäuden mit den vorhandenen Ressourcen nicht mehr erbracht werden können. Dies betrifft u.a. auch die Vielzahl an notwendigen Umzügen aufgrund dieser und zukünftiger Baumaßnahmen, aber auch den Regelbetrieb. Eine zusätzliche Stelle wurde jedoch für die Stellenplanung 2020/2021 zunächst nicht mit aufgenommen, weil die genauen Auswirkungen aufgrund der laufenden Maßnahmen abgewartet werden sollten. Zwischenzeitlich wurde die Notwendigkeit für eine entsprechende personelle Unterstützung jedoch sehr deutlich und dringend, sodass eine entsprechende Stelle zunächst außerplanmäßig besetzt wurde und nunmehr dauerhaft eingerichtet werden soll.
Stellenplan 2020/2021: wegen Neuorganisation nicht mehr vergleichbar Stellenplan 2022: 42,0 VZÄ Differenz: +1,0 VZÄ, wegen Neuorganisation in 2020 mit Stellenplan 2020/2021 nicht mehr vergleichbar
- Abteilung 80 – Digitales, Klimaschutz, Mobilität und Innovation
Die Abteilung 80 arbeitet sehr stark projektbezogen. Dies ist regelmäßig mit umfangreichen Förderprogrammen und -möglichkeiten verbunden, die einer intensiven und rechtskonformen Bearbeitung bedürfen. Nur so können sowohl die möglichen Förderungen und mithin die Refinanzierung der Maßnahmen und Projekte sichergestellt werden. Dies ist als zusätzliche Aufgabe mit der Einrichtung der Stelle eines Fördermittelmanagers zu gewährleisten.
Stellenplan 2020/2021: 19,0 VZÄ Stellenplan 2022: 20,0 VZÄ Differenz: +1,0 VZÄ
- 99 – Personalrat
Die Anzahl der freigestellten Mitglieder des Personalrates richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten in der Dienststelle. Bei mehr als 900 Beschäftigten stehen dem Personalrat nach den Regelungen des § 42 Abs. 4 des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) drei Freistellungen (also 3 freigestellte Mitarbeiter*innen) zu. Die Anzahl der zu berücksichtigenden Beschäftigen lag und liegt nur geringfügig unter der Schwelle für eine weitere, also vierte Freistellung von 1.501 Beschäftigten. Aufgrund dieses Umstandes, aber insbesondere aufgrund der vielfältigen, grundlegenden und z.T. tiefgreifenden Veränderungsprozesse, die auf die Kreisverwaltung bereits jetzt und in der Zukunft zukommen werden, erfolgte die Zusage zur Einrichtung einer weiteren, vierten Freistellung für den Personalrat.
Stellenplan 2020/2021: 4,0 VZÄ (inklusive 1,0 VZÄ Verwaltungskraft) Stellenplan 2022: 5,0 VZÄ Differenz: +1,0 VZÄ
Somit werden für den Stellenplan 2022 insgesamt 22,0 Stellen ab dem Stellenplan 2022 neu eingerichtet.
- Abteilung 11 – Personal und Lohnstelle
Aufgrund der sukzessiven Beendigung der Dienstleistung „Lohnstelle“ können für den Stellenplan 2022 insgesamt 7,5 VZÄ abgebaut werden.
Stellenplan 2020/2021: 25,0 VZÄ Stellenplan 2022: 17,5 VZÄ Differenz: -7,5 VZÄ
- Abteilung 20 – Finanzwirtschaft
Aufgrund der Einführung diverser neuer digitaler Prozesse (u.a. Rechnungsworkflow) ist die Einsparung einer Stelle (durch Nichtwiederbesetzung nach Renteneintritt) möglich.
Stellenplan 2020/2021: 31,0 VZÄ Stellenplan 2022: 30,0 VZÄ Differenz: -1,0 VZÄ
- Abteilung 50 – Soziales
In der Abteilung 50, Sachgebiet 50.01 (Sicherung des Lebensunterhaltes) kann aufgrund von Aufgaben- und Prozessanalyse eine Stelle abgebaut werden. Auch hier wird eine durch ein altersbedingtes Ausscheiden freiwerdende Stelle nicht erneut besetzt. Die nicht weggefallenen Aufgaben werden auf andere Mitarbeiter*innen verteilt.
Stellenplan 2020/2021: 59,0 VZÄ Stellenplan 2022: 58,0 VZÄ Differenz: -1,0 VZÄ
- Abteilung 62 – Liegenschaftskataster und Vermessung
Durch die in den vergangenen Jahren kontinuierlich durchgeführten Analysen der Aufgaben und Prozesse der Abteilung ist es möglich, für den Stellenplan 2022 insgesamt 1,0 VZÄ einzusparen. Dies beruht insbesondere auf der weiteren Implementierung interner und externer digitaler Prozesse und Lösungen.
Stellenplan 2020/2021: 54,0 VZÄ Stellenplan 2022: 53,0 VZÄ Differenz: -1,0 VZÄ
Somit können insgesamt 10,5 Stellen ab dem Stellenplan 2022 eingespart werden.
Der Neueinrichtung von insgesamt 22,0 Stellen (VZÄ) stehen Stelleneinsparungen von insgesamt 10,5 Stellen (VZÄ) gegenüber. Dies bedeutet, dass im Kernhaushalt kein Stellenaufbau in der allgemeinen Umlage erfolgt. Netto erhöht sich die Stellenzahl somit um die 11,5 Stellen (VZÄ) im Bereich des Jugendamtes, die bei der Jugendamtsumlage zu verorten sind.
Neben den festgestellten und dargestellten Mehrbedarfen haben weitere Abteilungen zusätzliche Personalbedarfe angemeldet. Diese wurden jedoch für den Stellenplan 2022 nicht berücksichtigt. Wie bereits zum Stellenplan 2020/2021 ausgeführt, kommt es bei der Beurteilung dieser angemeldeten zusätzlichen Personalbedarfe auf weitere, wesentliche Aspekte an. Im Rahmen der strategischen Personal- und Personalentwicklungsplanung, die als kontinuierlicher Prozess durch die Abteilung Personal und Lohnstelle sowie die Abteilung Personalentwicklung verantwortet werden, werden hierzu umfangreiche Analysen vorgenommen und Lösungen erarbeitet. Dazu gehört auch, mögliche Prozessverbesserungen anzusprechen bzw. anzustoßen sowie insbesondere auch die konkreten Potentiale digitaler Lösungen in den Blick zu nehmen. Schließlich sind auch strukturelle Aspekte von Bedeutung. Diese Themen werden zusammengefasst und in den vorhandenen Werkstattbericht eingearbeitet und in der Regel jährlich aktualisiert im Fachausschuss vorgestellt werden. Mit einem aktualisierten Bericht wird – pandemiebedingt – im Laufe des Jahres 2022 gerechnet.
Daraus ergibt sich eine deutliche Transparenz in der Personalplanung, die als Basis für weitere Maßnahmen der Personalwirtschaft und -entwicklung dienen wird.
Keine
Die Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen incl. der o.g. Stellenveränderungen stellt sich insgesamt wie folgt dar (in Mio. €):
Die Bruttopersonalaufwendungen steigen von 2021 auf 2022 um insgesamt 1,9 Mio. €, die Nettopersonalaufwendungen nach Abzug der Personalkostenerstattungen um 3,2 Mio. €.
Zu den Bruttopersonalaufwendungen sind insbesondere die Pensions- und Beihilferückstellungen für die aktiven Beamten zu rechnen, die um 2,4 Mio. € ansteigen.
Aufgrund des letzten Tarifabschlusses vom 25.10.2020 ergibt sich für die Tarifbeschäftigten ab April 2022 eine Steigerung von 1,8%. Für die Beamtinnen und Beamten wurde für 2022 eine Besoldungserhöhung von 1,8 % ab Januar als Kalkulationsgrundlage eingerechnet. Die geplanten Tarif- und Besoldungserhöhungen machen (incl. Sozialversicherung und Zusatzversorgung bei den Beschäftigten) zusammen eine Steigerung von rd. 1,3 Mio. € aus. Für die Beschäftigten im Tarifvertrag Sozial- und Erziehungsdienst kommt es bis 2022 zu keiner zusätzlichen Tarifsteigerung.
Die Kostensteigerung im Jahr 2022 für die Mehrstellen umfasst abzüglich der Kompensation/Umwandlung rd. 0,5 Mio. €.
Weitere Steigerungen in Höhe von insgesamt 0,5 Mio. € ergeben sich durch Höhergruppierungen, Beförderungen, Stufensteigerungen, Rufbereitschaften, Überstunden, Fachkräftezulagen, Steigerungen bei der leistungsorientierten Bezahlung (Gesamtvolumen weiterhin 2% der ständigen Monatsentgelte) sowie Altersteilzeit.
Durch die Schließung des Impfzentrums zum 30.09.2021, die Reduzierung pandemiebedingter Rücklagen für Urlaub etc. sowie diverser einzelner Effekte reduzieren sich die Personalkosten gegenüber 2021 in Summe um ca. 2,8 Mio. €.
Gemäß KomHVO NRW besteht die Möglichkeit, Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen, die sich durch allgemeine Besoldungsanpassungen ergeben, ratierlich über drei Haushaltsjahre zu verteilen. Von dieser Möglichkeit wurde erstmals in 2020 Gebrauch gemacht. Die Entlastung des Kreishaushalts als Effekt der Verschiebung der Dynamisierung ist fast gänzlich aufgehoben. Die Kosten, die zusätzlich zu den Dienstaufwendungen bei den Beamten anfallen, machen mittlerweile mehr als 100% der eigentlichen Dienstbezüge aus. Diese Kosten sind jedoch durch den Kreis Soest kaum steuerbar.
Der Entwicklung bei den Versorgungsaufwendungen liegt zugrunde, dass die Aufwendungen für die Pensionäre auf der Grundlage des aktuellen Heubeck-Gutachtens sowie die Beihilfen und die Versorgungskassenbeiträge für die Beamten im Gegensatz zur Planung 2021 um insgesamt 1,0 Mio. € sinken.
Die Personalkostenerstattungen sinken insgesamt um 2,3 Mio. € (aufgrund der Schließung des Impfzentrums), sodass die Nettopersonalaufwendungen im Jahr 2022 um insgesamt 3,2 Mio. € steigen.
Die Stellungnahmen des Personalrates und der Gleichstellungsbeauftragten werden zur Befassung der Vorlage im Ausschuss für Personal, Organisation und Effizienz beigefügt.
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