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Vorlage - 318/2021  

 
 
Betreff: Finanzierung der sozialen Arbeit an Schulen durch die Landesregierung NRW
Status:öffentlichVorlage-Art:Dringlichkeitsvorlage
Federführend:50 Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales Vorberatung
18.11.2021 
Sitzung des Ausschusses für Soziales (offen)   
Kreisausschuss Entscheidung
09.12.2021 
6. Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Genehmigung
16.02.2022 
7. Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt

Die Landesmittel zur Förderung der sozialen Arbeit an Schulen werden zur eigenverantwortlichen Verwendung an die Städte und Gemeinden sowie den Kreis Soest (als Schulträger) weitergeleitet.

Der Schlüssel für die Verteilung der Mittel ist die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die von den Kommunen sozialarbeiterisch zu betreuen sind (wie bisher einschließlich der Schulen in privater Trägerschaft, aber ohne die Schulen in Trägerschaft des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe).

 

Die jeweilige Kommune erbringt den Eigenanteil in Höhe von 20%.

 

Für die Beantragung der Mittel gelten die Förderrichtlinien des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW(MSB) vom 22.09.2021.

 

Zur Wahrung der vom MSB für die Beantragung der Mittel gesetzten Frist am 30.11.2021, werden die Mittel vorbehaltlich der endgültigen Zustimmung des Kreisausschusses am 09.12.2021 und des Kreistages am 16.12.2021 beantragt.

 


 

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

70.851,00

Produkt:

 

x

Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

 

Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

 

Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 


Zusammenfassung

 

Nachdem die Zuständigkeit für die Schulsozialarbeit in NRW auf das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) übertragen wurde, wurde das Jahr 2021 genutzt, um in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden eine tragfähige Lösung für die Absicherung und Neuausrichtung der Schulsozialarbeit zu finden.

 

Das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) hat daraufhin am 22.09.2021 eine aktualisierte Richtlinie über die Förderung von Schulsozialarbeit in NRW erlassen.

Für den Kreis Soest werden, für den Durchführungszeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.07.2023, Landesmittel in Höhe von 580.049,81 € für das Kalenderjahr 2022 bewilligt.

 

Mindestens 20% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sind von den Kommunen im Kreis Soest als Eigenanteil zu erbringen.

 

Wegen der vom MSB vorgegebenen kurzen Antragfrist bis zum 30.11.2021 erfolgt die Verteilung – wie bisher – anhand der Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die von den Kommunen sozialarbeiterisch zu betreuen sind (wie bisher einschließlich der Schulen in freier Trägerschaft, aber ohne die Schulen in Trägerschaft des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe).

 

Das Verfahren zur Verteilung der Mittel wurde mit den Städten und Gemeinden im Kreis Soest abgestimmt.

 

Zur Wahrung der vom MSB für die Beantragung der Mittel gesetzten Frist (30.11.2021), werden die Mittel vorbehaltlich der endgültigen Zustimmung des Kreisausschusses am 09.12.2021 und des Kreistages am 16.12.2021 beantragt.

 


Sachdarstellung

 

Nach dem Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelungen im Jahr 2011 wurde der Kreis Soest zuständiger Träger der Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche.

 

Die durch den Bund bereitgestellten Mittel zur Finanzierung der Schulsozialarbeit sind in 2013 ausgelaufen. Seit dem 01.01.2014 kommt der Bund – trotz der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zur Sicherstellung des Existenzminimums für Kinder und Jugendliche – einer weitergehenden Verpflichtung zur Finanzierung dieser Schulsozialarbeit nicht nach. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat deshalb, zunächst für die Jahre 2015 bis 2017, Mittel zur Förderung der sozialen Arbeit an Schulen bereitgestellt.

Diese Mittel zur Förderung der sozialen Arbeit an Schulen hat die Landesregierung mehrmals, zuletzt bis zum 31.12.2021 verlängert (s. a. Vorlage-Nr. 282/2019).

 

Nachdem die Zuständigkeit für die Schulsozialarbeit in NRW auf das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) übertragen wurde, wurde das Jahr 2021 genutzt, um in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden eine tragfähige Lösung für die Absicherung und Neuausrichtung der Schulsozialarbeit zu finden.

 

Das MSB hat am 22.09.2021 eine aktualisierte Richtlinie über die Förderung von Schulsozialarbeit in NRW erlassen.

 

Wesentliche Inhalte der Richtlinie:

 

  • Fachliche Stärkung der Schulsozialarbeit,

durch die Benennung von Aufgabenfeldern und Zielgruppen und tätigkeitsbezogene

Qualifikationsvoraussetzungen der Fachkräfte.

 

  • Eine neue Berechnungsgrundlage der Landesmittel mithilfe eines Schulsozialindexes.

 

  • Eine Erhöhung der jährlichen Landesmittel um 20% von 47,7 Mio. € auf 57,7 Mio. €.

Damit wird sichergestellt, dass kein Kreis, keine kreisfreie Stadt wegen der veränderten Berechnungsgrundlage schlechter gestellt wird.

Auf den Kreis Soest entfielen bisher pro Jahr 549.824,41 € (Altbetrag der Fördersumme 2015-2021).

Ab 2022 beträgt die Fördersumme des Landes jährlich 580.049,81 €.

 

  • Mindestens 20% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sind von den Kommunen im Kreis Soest als Eigenanteil zu erbringen.

 

  • Eine Laufzeit der Richtlinie bis zum 31.07.2025, zur Sicherung einer mehrjährigen Planbarkeit für die Kommunen und freien Träger.

 

Wie in der Vergangenheit werden die Mittel den Städten und Gemeinden im Kreis Soest und dem Kreis Soest als Schulträger zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt.

Wegen der vom MSB vorgegebenen kurzen Antragfrist bis zum 30.11.2021 erfolgt die Verteilung – wie bisher – anhand der Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die von den Kommunen sozialarbeiterisch zu betreuen sind (wie bisher einschließlich der Schulen in freier Trägerschaft, aber ohne die Schulen in Trägerschaft des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe).

 

Die Mittelberechnung auf der Basis des vom MSB entwickelten Sozialindexes stellt lt. MSB ausdrücklich kein Instrumentarium für eine Mittelzuweisung auf kreisangehörige Städte und Gemeinden dar (s. Schreiben des MSB an die kommunalen Spitzenverbände vom 24.09.2021).

Mit dem Index können kommunalübergreifende Schulteilstandorte, die Förderung von koordinierenden Fachkräften auf Kreisebene und die Schulen in Trägerschaft der Kreise nicht abgebildet werden.

 

Das Verfahren zur Verteilung der Mittel wurde mit den Städten und Gemeinden im Kreis Soest abgestimmt.

 

Für die Beantragung der Mittel gelten die Förderrichtlinien des MSB vom 22.09.2021.

 

Zur Wahrung der vom MSB für die Beantragung der Mittel gesetzten Frist am 30.11.2021, werden die Mittel vorbehaltlich der endgültigen Zustimmung des Kreisausschusses am 09.12.2021 und des Kreistages am 16.12.2021 beantragt.