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Vorlage - 316/2021  

 
 
Betreff: Zusätzliche Haushaltsmittel für den Breitbandausbau im Kreis Soest im Rahmen des 3. Aufrufs zur Förderung von Infrastrukturprojekten des Bundesförderungsverfahrens
Status:öffentlichVorlage-Art:Dringlichkeitsvorlage
  Aktenzeichen:80.26.10
Federführend:01 - Büro der Landrätin Beteiligt:80 Digitales, Klimaschutz, Mobilität und Innovation
Beratungsfolge:
Ausschuss für Digitales und Innovation Vorberatung
24.11.2021 
Sitzung des Ausschusses für Digitales und Innovation zur Kenntnis genommen   
Kreisausschuss Entscheidung
09.12.2021 
6. Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Genehmigung
16.02.2022 
7. Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt

 

  1. Der Kreistag stimmt den notwendigen außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für den Breitbandausbau im Kreis Soest gemäß § 83 Abs. 2 GO in Verbindung mit § 53 KrO wie folgt zu.

 

Zusätzlich zu den bisher bereit gestellten Mittel werden zur Verfügung gestellt:

in 2022: weitere 1.884.063,04 EUR

 

Die zusätzlich bereit gestellten Mittel sind durch Erträge aus Fördermitteln des Bundes und des Landes NRW sowie durch Anteile der betreffenden kreisangehörigen Städte und Gemeinden in voller Höhe gedeckt.

 

  1. Da sich aus Punkt 1 keine Ergebnisänderung für den Kreishaushalt ergibt, stellt der Kreistag fest, dass die zusätzlich bereit gestellten Mittel nicht erheblich im Sinne des § 81 Abs. 2 Nr. 2 GO sind und insofern nach den gesetzlichen Bestimmungen kein Nachtragshaushalt nach § 81 GO erforderlich ist.

 

 


 

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

1.884.063,04 EUR

Produkt:

15.20.01 Beteiligungen

 

Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

 

Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

x

Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

Die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 1.884.063,04 EUR in 2022 sind durch Fördermittel des Bundes und des Landes NRW sowie durch Anteile der betroffenen Städte und Gemeinden gedeckt.

 


Zusammenfassung

 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 23.06.2016 die Verwaltung beauftragt, das Vergabeverfahren hinsichtlich der Dienstleistungskonzession für den Ausbau und den Betrieb eines Breitbandnetzes im Rahmen des 3. Aufrufs zur Förderung von Infrastrukturprojekten des Bundesförderverfahrens im Kreis Soest gemäß der Richtlinie „rderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland des Bundes für Kommunen“ durchzuführen. Die Ausschreibung erbrachte im Ergebnis eine Wirtschaftlichkeitslücke i.H.v. 20.632.006,00 EUR. Diese Wirtschaftlichkeitslücke wird vollständig aus Fördermitteln des Bundes, des Landes sowie über die Eigenanteile der betreffenden kreisangehörigen Kommunen refinanziert.

 

Der zusätzliche Mittelbedarf ist auf Grund von der Hinzunahme von 229 zusätzlichen Adressen sowie der Wegfall von 30 Adressen im Rahmen des 3. Calls des Breitbandausbaus erforderlich. In Abstimmung mit der Zentralen Vergabestelle, ist die Hinzunahme der 229 zusätzlichen Adressen im Rahmen des Vergaberechts als Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit einzuordnen und ist auf Grund § 132 Absatz 3 GWB ohne erneutes förmliches Vergabeverfahren zu beauftragen.

 

Dieser zusätzliche Mittelbedarf wird vollständig über eine Aufstockung der Fördermittel des Bundes, des Landes sowie über die Eigenanteile der betreffenden kreisangehörigen Städte und Gemeinden refinanziert. Daher ergibt sich keine Ergebnisveränderung für den Kreishaushalt. Insofern wird die zum Beschluss stehende Anpassung der Mittel als nicht erhebliche Veränderung im Sinne des § 81 Abs. 2 Nr. 2 GO betrachtet. Demnach ist der Erlass einer Nachtragssatzung gemäß § 81 GO nicht erforderlich.

 


Sachdarstellung

 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 23.06.2016 die Verwaltung beauftragt, das Vergabeverfahren hinsichtlich der Dienstleistungskonzession für den Ausbau und den Betrieb eines Breitbandnetzes im Rahmen des 3. Aufrufs zur Förderung von Infrastrukturprojekten des Bundesförderverfahrens im Kreis Soest gemäß der Richtlinie „rderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland des Bundes für Kommunen“ durchzuführen. Als Gewinner der Ausschreibung ging die Westenergie Breitband GmbH (ehm. Innogy TelNet) hervor.

 

Im Rahmen des Ausbaus im 3. Call der Bundesförderung wurden während der Projektumsetzung Abweichungen von den in der Ausschreibung aus dem Jahr 2017 zu Grunde gelegten Adressdaten festgestellt. Diese Abweichung umfasst insgesamt 229 Adressen, welche zusätzlich aufzunehmen sind und 30 Adressen, bei denen der geförderte Ausbau entfällt. Die Hinzunahme und der Wegfall dieser Adressen rufen Mehr- und Minderkosten hervor und beeinflussen die mit den Zuwendungsbescheiden von Bund und Land genehmigten Wirtschaftlichkeitslücke.

 

Diese Abweichungen lassen sich auf folgende Sachverhalte zurückführen:

Zusätzlich hinzugenommen Adressen:

  • Baulücken: Neubauten sind in unterversorgten Bereichen entstanden, die im selben Anschlussbereich wie die geförderten Adressen liegen und somit dort auch eine Unterversorgung von < 30 Mbit/s vorliegt. Diese zusätzlichen Gebäude wurden in der Förderung mit aufgenommen.
  • Gebäudeteile ohne Hausnummer: Da die Hausnummernvergabe eine Aufgabe der einzelnen Kommune ist, ist der Umgang damit nicht einheitlich. Wenn es sich beispielsweise um einen Gebäudeteil ohne Hausnummer aber als abgeschlossene Wohneinheiten mit separatem Eingang handelt (Altenteil, Arbeiterwohnung) wurde diese mit einer Hausnummer versehen und in die Förderung mit aufgenommen. Weiterhin sind im Zuge der Ausbauarbeiten auch Gebäude im Außenbereich ohne Adresse und Hausnummer (Pumpstation, Kläranlage, Sportplatz, Forsthaus, Stallanlagen mit Hofladen) aufgefallen. Auch diese zusätzlichen Gebäude wurden durch die jeweilige Kommune nun mit einer Hausnummer versehen und in der Förderung berücksichtig. Alle hinzugenommenen Adressen sind im Vorfeld auf Förderfähigkeit durch den Kreis Soest (<30 Mbit/s) geprüft worden.
  • Falsche Angaben in der Markterkundung: Im Zuge der Ausbauarbeiten hat sich an manchen Stellen herausgestellt, dass die Angaben in der Markterkundung der Telekommunikatiuonsunternehmen nicht dem angegebenen Versorgungswert entspricht. Bei diesem zusätzlichen Gebäude wurden die Versorgungswerte überprüft und bei einer Unterversorgung von < 30 Mbit/s in der Förderung mit aufgenommen.

 

Entfallene Adressen:

Privatwirtschaftlicher Ausbau: Im Zuge der Ausbauarbeiten hat sich der freie Markt der Telekommunikation auch in Teilen der genehmigten Förderflächen weiterentwickelt und es kam zu privatwirtschaftlichen FTTB Ausbau einiger rderflächen aus dem 3. Call der Bundesförderung. In Absprache mit dem Gewinner der Ausschreibung der Förderung, der Westenergie Breitband, wird der geförderte Ausbau dieser Bereiche nicht mehr durchgeführt, da ein Marktversagen hier nicht mehr vorliegt. Diese Adressen fallen aus der Förderung heraus.

 

Der Bund als Fördermittelgeber wie auch das Land NRW als Kofinanzierer teilen die Erkenntnisse. Der Antrag für die Erhöhung der Finanzmittel für den Kreis Soest ist bei den Fördergebern gestellt und es wird mit einer Bewilligung in 2022 ausgegangen. Die Bürgermeister aus dem Kreis Soest werden jetzt informiert und bekommen nach der Bewilligung die ihrerseits zusätzlich notwendigen Eigenanteile für die Mehraufwendungen genannt. Insofern kann festgestellt werden, dass die zusätzlich bereitzustellenden Haushaltsmittel allesamt durch entsprechende Erträge gedeckt sind und nicht zu einer Mehrbelastung für den Kreishaushalt führen werden.

 

Unverändert zur ursprünglichen Vorlage übernimmt also der Bund 50 % der rdermittel, das Land NRW 40 % und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden 10 %, soweit sich diese nicht in der Haushaltssicherung oder im Stärkungspakt befinden. In diesem Fall übernimmt das Land NRW weitere 10 %.

 

Aufgrund der zusätzlich bereitzustellenden Summe der Aufwendungen ist gemäß § 83 Abs. 2 GO NW in Verbindung mit § 53 KrO ein Beschluss des Kreistages erforderlich.

 

Zusätzlich zu den bisher bereit gestellten Mitteln werden zur Verfügung gestellt:

in 2022: weitere 1.884.063,04 EUR

 

Durch die vollständige Deckung der Mehrkosten werden die zusätzlichen Aufwendungen und Auszahlungen als nicht erheblich angesehen. Eine Nachtragssatzung ist somit gemäß § 81 Abs. 2 GO nicht erforderlich.