Bürgerinformationssystem
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Zusätzlich zu den bisher bereit gestellten Mittel werden zur Verfügung gestellt: in 2022: weitere 1.884.063,04 EUR
Die zusätzlich bereit gestellten Mittel sind durch Erträge aus Fördermitteln des Bundes und des Landes NRW sowie durch Anteile der betreffenden kreisangehörigen Städte und Gemeinden in voller Höhe gedeckt.
Zusammenfassung
Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 23.06.2016 die Verwaltung beauftragt, das Vergabeverfahren hinsichtlich der Dienstleistungskonzession für den Ausbau und den Betrieb eines Breitbandnetzes im Rahmen des 3. Aufrufs zur Förderung von Infrastrukturprojekten des Bundesförderverfahrens im Kreis Soest gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland des Bundes für Kommunen“ durchzuführen. Die Ausschreibung erbrachte im Ergebnis eine Wirtschaftlichkeitslücke i.H.v. 20.632.006,00 EUR. Diese Wirtschaftlichkeitslücke wird vollständig aus Fördermitteln des Bundes, des Landes sowie über die Eigenanteile der betreffenden kreisangehörigen Kommunen refinanziert.
Der zusätzliche Mittelbedarf ist auf Grund von der Hinzunahme von 229 zusätzlichen Adressen sowie der Wegfall von 30 Adressen im Rahmen des 3. Calls des Breitbandausbaus erforderlich. In Abstimmung mit der Zentralen Vergabestelle, ist die Hinzunahme der 229 zusätzlichen Adressen im Rahmen des Vergaberechts als Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit einzuordnen und ist auf Grund § 132 Absatz 3 GWB ohne erneutes förmliches Vergabeverfahren zu beauftragen.
Dieser zusätzliche Mittelbedarf wird vollständig über eine Aufstockung der Fördermittel des Bundes, des Landes sowie über die Eigenanteile der betreffenden kreisangehörigen Städte und Gemeinden refinanziert. Daher ergibt sich keine Ergebnisveränderung für den Kreishaushalt. Insofern wird die zum Beschluss stehende Anpassung der Mittel als nicht erhebliche Veränderung im Sinne des § 81 Abs. 2 Nr. 2 GO betrachtet. Demnach ist der Erlass einer Nachtragssatzung gemäß § 81 GO nicht erforderlich.
Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 23.06.2016 die Verwaltung beauftragt, das Vergabeverfahren hinsichtlich der Dienstleistungskonzession für den Ausbau und den Betrieb eines Breitbandnetzes im Rahmen des 3. Aufrufs zur Förderung von Infrastrukturprojekten des Bundesförderverfahrens im Kreis Soest gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland des Bundes für Kommunen“ durchzuführen. Als Gewinner der Ausschreibung ging die Westenergie Breitband GmbH (ehm. Innogy TelNet) hervor.
Im Rahmen des Ausbaus im 3. Call der Bundesförderung wurden während der Projektumsetzung Abweichungen von den in der Ausschreibung aus dem Jahr 2017 zu Grunde gelegten Adressdaten festgestellt. Diese Abweichung umfasst insgesamt 229 Adressen, welche zusätzlich aufzunehmen sind und 30 Adressen, bei denen der geförderte Ausbau entfällt. Die Hinzunahme und der Wegfall dieser Adressen rufen Mehr- und Minderkosten hervor und beeinflussen die mit den Zuwendungsbescheiden von Bund und Land genehmigten Wirtschaftlichkeitslücke.
Diese Abweichungen lassen sich auf folgende Sachverhalte zurückführen: Zusätzlich hinzugenommen Adressen:
Entfallene Adressen: Privatwirtschaftlicher Ausbau: Im Zuge der Ausbauarbeiten hat sich der freie Markt der Telekommunikation auch in Teilen der genehmigten Förderflächen weiterentwickelt und es kam zu privatwirtschaftlichen FTTB Ausbau einiger Förderflächen aus dem 3. Call der Bundesförderung. In Absprache mit dem Gewinner der Ausschreibung der Förderung, der Westenergie Breitband, wird der geförderte Ausbau dieser Bereiche nicht mehr durchgeführt, da ein Marktversagen hier nicht mehr vorliegt. Diese Adressen fallen aus der Förderung heraus.
Der Bund als Fördermittelgeber wie auch das Land NRW als Kofinanzierer teilen die Erkenntnisse. Der Antrag für die Erhöhung der Finanzmittel für den Kreis Soest ist bei den Fördergebern gestellt und es wird mit einer Bewilligung in 2022 ausgegangen. Die Bürgermeister aus dem Kreis Soest werden jetzt informiert und bekommen nach der Bewilligung die ihrerseits zusätzlich notwendigen Eigenanteile für die Mehraufwendungen genannt. Insofern kann festgestellt werden, dass die zusätzlich bereitzustellenden Haushaltsmittel allesamt durch entsprechende Erträge gedeckt sind und nicht zu einer Mehrbelastung für den Kreishaushalt führen werden.
Unverändert zur ursprünglichen Vorlage übernimmt also der Bund 50 % der Fördermittel, das Land NRW 40 % und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden 10 %, soweit sich diese nicht in der Haushaltssicherung oder im Stärkungspakt befinden. In diesem Fall übernimmt das Land NRW weitere 10 %.
Aufgrund der zusätzlich bereitzustellenden Summe der Aufwendungen ist gemäß § 83 Abs. 2 GO NW in Verbindung mit § 53 KrO ein Beschluss des Kreistages erforderlich.
Zusätzlich zu den bisher bereit gestellten Mitteln werden zur Verfügung gestellt: in 2022: weitere 1.884.063,04 EUR
Durch die vollständige Deckung der Mehrkosten werden die zusätzlichen Aufwendungen und Auszahlungen als nicht erheblich angesehen. Eine Nachtragssatzung ist somit gemäß § 81 Abs. 2 GO nicht erforderlich.
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