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Vorlage - 311/2021  

 
 
Betreff: Wahl des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten und seiner Stellvertretung
Status:öffentlichVorlage-Art:Dringlichkeitsvorlage
Im Auftrag / In Vertretung:In VertretungAktenzeichen:53.00.0021
Federführend:53 Gesundheit   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gesundheit, Demografie und Daseinsvorsorge Vorberatung
23.11.2021 
Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Demografie und Daseinsvorsorge ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Entscheidung
09.12.2021 
6. Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Genehmigung
16.02.2022 
7. Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt

Der Kreistag bestellt Dr. Wilhelm Günter zum ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten des Kreises Soest. Zu seiner Stellvertreterin bestellt der Kreistag Filomena Muraca-Schwarzer. Die Bestellung erfolgt für die Dauer von fünf Jahren (01.01.2022-31.12.2026).

 

Der Behindertenbeauftragte ist beratendes Mitglied im Ausschuss für Gesundheit, Demografie und Daseinsvorsorge und ordentliches Mitglied in der kommunalen Gesundheitskonferenz und in der Konferenz Alter und Pflege.

 

Der Kreis Soest erstattet Kosten für Assistenzleistungen, die im Rahmen der Funktion als Behindertenbeauftragter anfallen.


 

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

7.000 Euro

Produkt:

01.10.24 und 05.53.54

x

Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

 

Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

 

Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 


Zusammenfassung

 

Dr. Wilhelm Günther ist seit dem 30.10.2014 der Behindertenbeauftrage des Kreises Soest. Filomena Muraca-Schwarzer wurde im Februar 2021 Stellvertretende Behindertenbeauftragte. Die Amtszeit endet für beide am 31.12.2021.

 

Dr. Wilhlem Günther hat in seiner Amtszeit viele Maßnahmen begleitet:

 

In dieser Zeit wurde das Büro des Behindertenbeauftragten eingerichtet und mit einer ganzen Stelle besetzt.

 

Die Richtlinie zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung im Kreis Soest trat am 09.09.2016 in Kraft.

 

Es startete eine Aktion mit Getränkeuntersetzern und die Heftreihe Hefte Behinderungen im Fokus. Die Hefte Sinnesbehinderungen und Körperbehinderungen wurden 2017 und 2018 erstellt.

 

Das Referat Inklusion als Beratungsgremium des Behindertenbeauftragten wurde im Juni 2018 gegründet.

 

Die Lenkungsgruppe zur Erstellung und Begleitung des Aktionsplans Inklusion des Kreises Soest tagte erstmals am 17.04.2018. Der Aktionsplan Inklusion Kreis Soest wurde dann vom Kreistag in der Sitzung am 31.10.2019 auf den Weg gebracht.

 

Dr. Wilhelm Günther und Filomena Muraca-Schwarzer sollen für die Ämter des Behindertenbeauftragten und der Stellvertretung für weitere 5 Jahre bestellt werden. Kosten für Assistenzleistungen im Rahmen dieser ehrenamtlichen Tätigkeit sollen erstattet werden.


Sachdarstellung

 

Allgemeine Rahmenbedingungen

Im Jahre 1994 wurde der Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ in Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz aufgenommen. Die Aufnahme des Benachteiligungsverbots in das Grundgesetz wird als großer Erfolg der Gleichstellungsbewegung behinderter Menschen angesehen.

 

Der Bundestag und der Bundesrat haben das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ der Vereinten Nationen im Februar 2009 ratifiziert. Mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) werden erstmals die Menschenrechte für die Lebenssituationen behinderter Menschen in einem völkerrechtlichen Vertrag konkretisiert. Die Politik und die Verwaltung in Deutschland sind aufgefordert, die künftigen Entwicklungen anhand des Vertrages zu überprüfen. Dies gilt auch für das Handeln und Wirken auf kommunaler Ebene.

 

Das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungs-gesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW) ist seit dem 01.01.2004 in Kraft. Nach § 13 des BGG NRW ist die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen auf örtlicher Ebene eine Aufgabe von wichtiger Bedeutung für die Verwirklichung der Gleichstellung behinderter Menschen.

 

Entwicklung im Kreis Soest

Gem. § 5 der Hauptsatzung des Kreises Soest soll im Kreisgebiet die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung beseitigt und verhindert werden. Ihnen soll die gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft gewährleistet und eine selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht werden. Zur Erreichung dieser Ziele hat der Kreis Soest erstmals im Dezember 2005 einen ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten bestellt. Dieser berät den Kreistag, die Ausschüsse und Gremien sowie die Verwaltung in allen Fragen, die die Belange von Menschen mit Behinderung berühren. Der Behindertenbeauftragte ist beratendes Mitglied im Ausschuss für Gesundheit, Demografie und Daseinsvorsorge sowie ordentliches Mitglied in der kommunalen Gesundheitskonferenz und in der Konferenz Alter und Pflege.

 

Der Behindertenbeauftragte des Kreises Soest

Dr. Wilhelm Günther, Leiter des Jugendhauses Sönnern vom Pädagogischen Zentrum vita communis e. V. in Werl, ist seit dem 30.10.2014 der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte des Kreises Soest.

 

Im März 2015 wurde das Büro des Behindertenbeauftragten mit einer halben Stelle eingerichtet und mit Daniela Heimann besetzt. Seit April 2020 arbeitet auch Ina Klöer-Jäker im Büro des Behindertenbeauftragten und das Büro ist mit einer ganzen Stelle besetzt.

 

Am 09.09.2016 trat die Richtlinie Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung im Kreis Soest in Kraft.

 

2017 startete eine Aktion mit Getränkeuntersetzern. Diese tragen dazu bei, das Thema Menschen mit Behinderung stärker in den Alltag der Menschen zu bringen und regen zum Nachdenken und Diskutieren an. Die Untersetzer können im Büro in kleinen Mengen kostenlos bestellt werden.

 

Die Hefte Behinderungen im Fokus zum Thema Sinnesbehinderungen (16.02.2017) und Körperbehinderungen (29.05.2018) wurden erstellt. Das Heft „Psychische“ Behinderungen wird voraussichtlich im 1 Quartal 2022 erscheinen.

 

Am 18.06.2018 wurde das Referat Inklusion gegründet. Das Referat unterstützt den Behindertenbeauftragten und sein Büro. Seine wesentliche Aufgabe ist die Vernetzung und Einbindung von Betroffenen.

 

Zur Erstellung und Begleitung des Aktionsplans Inklusion des Kreises Soest wurde eine Lenkungsgruppe eingerichtet, diese tagte erstmals am 17.04.2018.

 

Der Aktionsplan Inklusion Kreis Soest wurde dann vom Kreistag in der Sitzung am 31.10.2019 auf den Weg gebracht. Der Aktionsplan ist Teil des „Zukunftskonzepts“ des Kreises Soest.

 

Am 11.02.2021 bestellte der Kreistag Filomena Muraca-Schwarzer als Stellvertretende Behindertenbeauftragte (bis zum 31.12.2021).

 

Dr. Wilhelm Günther soll weitere fünf Jahre zum ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten bestellt werden. Als seine Stellvertreterin soll weiterhin Filomena Muraca-Schwarzer bestellt werden. Sie hat an den oben aufgelisteten Projekten und Schriftstücken mitgewirkt und ist Mitglied in der Lenkungsgruppe und Vorsitzende des Referats Inklusion. Filomena Muraca-Schwarzer ist bei dieser ehrenamtlichen Tätigkeit teilweise auf Assistenzleistungen angewiesen. Die Kosten für diese sollen erstattet werden.

 

Die Finanzierung der monatliche Aufwandspauschale für den Behindertenbeauftragten und seiner Stellvertretung (zuzüglich Reisekosten) erfolgt aus dem Produkt 01.10.24 (Ansatz 5.000 Euro), die Finanzierung der Assistenzleistungen erfolgt aus dem Produkt 05.53.54  (Ansatz 2.000 Euro).