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Vorlage - 310/2021  

 
 
Betreff: Anpassung der Beträge für Freifahrten für schwerbehinderte Menschen
Status:öffentlichVorlage-Art:Dringlichkeitsvorlage
Federführend:50 Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales Vorberatung
18.11.2021 
Sitzung des Ausschusses für Soziales (offen)   
Kreisausschuss Entscheidung
09.12.2021 
6. Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Genehmigung
16.02.2022 
7. Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt

Die Pauschale für Freifahrten für schwerbehinderte Menschenwird zum 01.01.2022 von bisher 917 Euro/Jahr auf 964 Euro/Jahr angehoben.


 

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

x

Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

 

Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

 

Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

Der Kreis Soest erbringt die Leistungen seit dem 01.01.2020 im Rahmen der Heranziehungssatzung für den Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Die erbrachten Leistungen werden in voller Höhe erstattet.

 


Zusammenfassung

 

Freifahrten für schwerbehinderte Menschen werden im Rahmen der Eingliederungshilfe nach den Vorschriften des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) gewährt. Seit dem 01.01.2020 führt der Kreis Soest diese Aufgabe im Rahmen der Heranziehungssatzung für den Landschaftsverband Westfalen-Lippe durch.

 

Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen, denen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel auf Grund der Art und Schwere der Behinderung nicht zumutbar ist, die soziale Teilhabe zu ermöglichen.

 

Mit Wirkung vom 01.01.2013 hat der Kreistag letztmalig die Jahresbeträge für die Freifahrten für schwerbehinderte Menschen auf 917 Euro / Jahr angepasst.

 

Wesentliches Kriterium für die Bemessung der Höhe der Pauschale ist der Taxitarif für den Kreis Soest. Dieser wurde mit Wirkung vom 01.08.2021 angehoben.
 

Zur Aufrechterhaltung der Mobilität der schwerbehinderten Menschen im bisherigen Umfang sollen die Freifahrtpauschalen ab dem 01.01.2020 dementsprechend auf 965 Euro / Jahr angehoben werden.

 

Die Aufwendungen werden über den LWL finanziert.
Sachdarstellung

 

Freifahrten für schwerbehinderte Menschen werden im Rahmen der Eingliederungshilfe nach den Vorschriften des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) gewährt. Seit dem 01.01.2020 führt der Kreis Soest diese Aufgabe im Rahmen der Heranziehungssatzung für den Landschaftsverband Westfalen-Lippe durch.

 

Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen, denen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel auf Grund der Art und Schwere der Behinderung nicht zumutbar ist, die soziale Teilhabe zu ermöglichen.

 

Voraussetzung für die Gewährung von „Freifahrten für schwerbehinderte Menschen“ sind:

 

  • das Merkmal „aG“ und ein GdB von mindestens 80 % im Schwerbehindertenausweis
  • oder der Antragsteller ist nachweislich auf die ständige Benutzung eines Rollstuhles angewiesen

 

Die Gewährung von „Freifahrten für schwerbehinderte Menschen“ ist darüber hinaus einkommens- und vermögensabhängig.

 

Für Rollstuhlfahrer, die überwiegend auf die Benutzung behindertengerechter Sonderfahrzeuge angewiesen sind, erhöht sich die Pauschale um 15 %.
Personen die in stationären Pflegeeinrichtungen oder besonderen Wohnformen leben, erhalten auf Antrag 40 v. H. der Jahrespauschale gewährt, da ein Teil des Bedarfs bereits durch die stationären Angebote gedeckt werden.

Schwerbehinderte Menschen, welche den Jahresbetrag ausschöpfen, kann der gewährte Grundbetrag auf Antrag maximal um weitere 20 v. H. erhöht werden.

 

Im Jahr 2020 wurden 78 Berechtigungsscheine, in 2021 bislang 94 Berechtigungsscheine ausgestellt.

 

Der derzeitige Taxitarif für den Kreis Soest hat der Kreistag letztmalig mit Wirkung vom 01.08.2021 geändert (Vorlage 167/2021).

Die Tarife wurden in diesem Zug um 5,1 v. H. erhöht.

 

Zur Aufrechterhaltung der Mobilität der schwerbehinderten Menschen im bisherigen Umfang sollen die Freifahrtpauschalen ab dem 01.01.2020 dementsprechend auf 965 Euro / Jahr (gerundet) angehoben werden.

 

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) wurde über die Anhebung ab dem 01.01.2022 auf 964 Euro/ Jahr vorab informiert und hat sich mit der Erhöhung einverstanden erklärt.