Bürgerinformationssystem
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Der ORD und POE nehmen die Berichterstattung zum aktuellen Gutachten für den Rettungsdienst im Kreis zustimmend zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, sowohl die Mehrstellen in den Stellenplan als auch die finanziellen Auswirkungen in konsumtiver und investiver Art über die Änderungsliste des Haushaltsentwurfes 2022 aufzunehmen.
Zusammenfassung
Die Basis des aktuellen Rettungsdienstbedarfsplans datiert vom 01.01.2018 in der Fassung der Fortschreibung vom 24.06.2021 (s. Vorlage 186/2021). Zuletzt wurde der Umfang der Ausbildungsstellen für die Notfallsanitäterausbildung aktualisiert.
Die dauerhaften Fallzahlensteigerungen im Bereich des Rettungsdienstes führen dazu, dass der Hilfsfristerreichungsgrad nicht eingehalten werden kann.
Um den Rettungsdienstbedarfsplan fortzuschreiben, wurde – im Einvernehmen mit den Krankenkassen als Kostenträger – die Erstellung eines Gutachtens beauftragt, um eine aktualisierte Bedarfsberechnung vorzunehmen.
Das Gutachten kommt zusammenfassend zu einer Steigerung der dienstplanmäßigen Wochenstunden in der Notfallrettung (RTW) im Kreis Soest um insgesamt 408 Wochenstunden.
Die Ergebnisse werden in der Sitzung erläutert. Sachdarstellung
Der Kreis Soest ist als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransportes sicherzustellen.
Maßgeblich hierfür ist die sogenannte Hilfsfrist, die die Zeit von der Notfallmeldung bis zum Erreichen des nächsten öffentlichen Straßenpunktes in der Nähe des Notfallortes bestimmt. Diese beträgt für ländliche geprägte Gebiete wie den Kreis Soest 12 Minuten.
Diese Frist soll in 90 % der Fälle eingehalten werden (Hilfsfristerreichungsgrad).
Für den Kreis Soest hat der Kreistag mit Beschluss vom 24.07.2003 für das gesamte Kreisgebiet einen Erreichungsgrad von 94 % in 12 Minuten festgelegt.
Zu diesem Zweck ist ein Rettungsdienstbedarfsplan aufzustellen, mit dem u.a. die Zahl und Standorte der Rettungswachen sowie der notwendigen Fahrzeuge festlegt werden und der auch Grundlage für die Gebührensatzung ist.
Dieser Rettungsdienstbedarfsplan ist mit den verschiedenen Akteuren (Krankenkassen, Gesundheitskonferenz, Hilfsorganisationen pp.) abzustimmen und bei Bedarf, spätestens alle fünf Jahre, zu aktualisieren.
Die Basis des aktuellen Rettungsdienstbedarfsplans datiert vom 01.01.2018 in der Fassung vom 24.06.2021 (s. Vorlage 186/2021). Zuletzt wurde der Umfang der Ausbildungsstellen für die Notfallsanitäterausbildung aktualisiert
Die dauerhaften Fallzahlensteigerungen im Bereich des Rettungsdienstes führen dazu, dass der Hilfsfristerreichungsgrad nicht flächendeckend eingehalten werden kann.
Um den Rettungsdienstbedarfsplan fortzuschreiben, wurde die Fa. FORPLAN – im Einvernehmen mit den Krankenkassen als Kostenträger – beauftragt, ein Gutachten zu erstellen und eine aktualisierte Bedarfsberechnung vorzunehmen. Basis des Gutachtens waren die Einsatzzahlen im Zeitraum vom 01.03.2019 bis 29.02.2020 – ein Jahreszeitraum vor Beginn der Corona-Pandemie.
Über das aktuelle Gutachten zur Ermittlung der bedarfsgerechten Rettungswachenstruktur und Vorhaltung RTW für den Kreis Soest wird die Fa. FORPLAN in der Sitzung berichten.
Die sich daraus ergebenden Handlungsbedarfe werden im Anschluss daran von der Fachabteilung erläutert.
Im Ergebnis kommt das Gutachten zu einer Steigerung der dienstplanmäßigen Wochenstunden in der Notfallrettung (RTW) im Kreis Soest um insgesamt 408 Wochenstunden, davon entfallen 60 Stunden auf die Stadt Lippstadt als Träger einer eigenen Rettungswache.
Dieses bedeutet eine Aufstockung der RTW-Vorhaltung und damit eine erforderliche Personalisierung sowie Mehrbedarfe im Bereich der Fahrzeuge und Rettungswachen-standorte.
Daraus abgeleitet ergeben sich insgesamt 23 Mehrstellen, wovon 21 Mehrstellen im Fahrpersonal Rettungsdienst und 2 Mehrstellen als Praxisanleiter für die erhöhte Anzahl an Notfallsanitäter*innen in der Ausbildung benötigt werden. Die Anzahl der Notfallsanitäter*innen in der Ausbildung muss von jährlich 8 auf 13 erhöht werden, um den erhöhten Personalbedarf im Bereich des Fahrpersonals sukzessive zu decken. In der Folge ergeben sich auch finanzielle Auswirkungen sowohl in konsumtiver als auch investiver Art (u.a. Beschaffung 5 zusätzlicher RTW, Versicherungen, Kosten für Gebäude / Miete).
Den Krankenkassen als Kostenträger wurde das Gutachten im September 2021 vorgestellt und hat deren grundsätzliche Zustimmung gefunden.
Voraussetzung für die Umsetzung der sich aus dem Gutachten ergebenden Bedarfe ist die Aktualisierung des Rettungsdienstbedarfsplans.
In Hinblick auf das rechtlich vorgeschriebene Verfahren und die Beteiligungsrechte der verschiedenen Akteure ist mit der Fertigstellung im 1. Quartal 2022 zu rechnen, so dass der finalisierte Rettungsdienstbedarfsplan durch den Kreis Soest in der ersten Sitzungsfolge der politischen Gremien im kommenden Jahr beschlossen werden kann.
In 2022 soll zeitnah mit der Umsetzung begonnen werden. Um hierfür die notwendige Handlungsfähigkeit zu gewährleisten, sollen die sich ergebenden Bedarfe in wesentlichen Teilen bereits im Haushalts- und Stellenplan 2022 abgebildet werden, unabhängig von dem Anfang 2022 politisch noch zu beschließenden Rettungsdienstbedarfsplan und der damit verbundenen Detailplanung. |
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