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Der Kreistag stimmt der Gebührenkalkulation für das Jahr 2022 zu und erteilt das Einvernehmen des Kreises Soest hinsichtlich der Entgeltordnung der ESG für Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen für das Jahr 2022.
Bei der öffentlichen Abfallentsorgung des Kreises Soest handelt es sich um eine Einrichtung, deren Kosten aus öffentlich-rechtlichen Gebühren des Kreises bzw. aus privaten Entgelten der ESG finanziert werden.
Zusammenfassung
Nach der vorliegenden Gebühren- und Entgeltkalkulation für das Jahr 2022 können die Gebühren und Entgelte für die Abfallentsorgung ohne Änderung der Gebührentarife und Entgelte nunmehr im 17. Jahr stabil gehalten werden. Das erforderliche Einvernehmen des Kreistages für die Kalkulation der privatrechtlichen Entgelte (Entgeltordnung) sollte erteilt werden.
Die Grundgebühr, die Mengen- und Leistungsgebühr und die Boden- und Bauschutttarife sowie die privatrechtlichen Entgelte für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgungsanlagen können nach den Berechnungen der Entsorgungswirtschaft Soest GmbH (ESG) in 2022 - trotz insgesamt gestiegener Kosten - gegenüber 2021 unverändert bleiben.
Detailliertere Einzelheiten zur Ermittlung der Abfallgebühren des Kreises Soest sowie der Entgelte der ESG können der beiliegenden Gebühren- und Entgeltbedarfsberechnung 2022 entnommen werden.
Der Kreistag hat sich vorbehalten, das Einvernehmen zur privatrechtlichen Entgeltfestsetzung der ESG herzustellen. Da sich keine Änderungen ergeben, schlägt die Verwaltung vor, das Einvernehmen hinsichtlich der Entgeltkalkulation und Entgeltordnung 2022 für Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen herzustellen.
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