Bürgerinformationssystem

Vorlage - 301/2021  

 
 
Betreff: Kalkulation für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen im Jahr 2022 und Herstellung des Einvernehmens zur Entgeltordnung der Entsorgungswirtschaft Soest GmbH (ESG) für das Jahr 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Dringlichkeitsvorlage
Im Auftrag / In Vertretung:In VertretungAktenzeichen:70.00.0634-70.06.15
Federführend:70 Umwelt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft Vorberatung
22.11.2021 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Entscheidung
09.12.2021 
6. Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Genehmigung
16.02.2022 
7. Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlagen:
Gebühren- und Entgeltkalkulation 2022  

 

Der Kreistag stimmt der Gebührenkalkulation für das Jahr 2022 zu und erteilt das Einvernehmen des Kreises Soest hinsichtlich der Entgeltordnung der ESG für Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen für das Jahr 2022.

 

 


 

Bei der öffentlichen Abfallentsorgung des Kreises Soest handelt es sich um eine Einrichtung, deren Kosten aus öffentlich-rechtlichen Gebühren des Kreises bzw. aus privaten Entgelten der ESG finanziert werden.

 

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

x

Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

 

Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

 

Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 


Zusammenfassung

 

Nach der vorliegenden Gebühren- und Entgeltkalkulation für das Jahr 2022nnen die Gebühren und Entgelte für die Abfallentsorgung ohne Änderung der Gebührentarife und Entgelte nunmehr im 17. Jahr stabil gehalten werden. Das erforderliche Einvernehmen des Kreistages für die Kalkulation der privatrechtlichen Entgelte (Entgeltordnung) sollte erteilt werden.

 


Sachdarstellung

 

Die Grundgebühr, die Mengen- und Leistungsgebühr und die Boden- und Bauschutttarife sowie die privatrechtlichen Entgelte für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgungsanlagen können nach den Berechnungen der Entsorgungswirtschaft Soest GmbH (ESG) in 2022 - trotz insgesamt gestiegener Kosten - gegenüber 2021 unverändert bleiben.

 

Detailliertere Einzelheiten zur Ermittlung der Abfallgebühren des Kreises Soest sowie der Entgelte der ESG können der beiliegenden Gebühren- und Entgeltbedarfsberechnung 2022 entnommen werden.

 

Der Kreistag hat sich vorbehalten, das Einvernehmen zur privatrechtlichen Entgeltfestsetzung der ESG herzustellen. Da sich keine Änderungen ergeben, schlägt die Verwaltung vor, das Einvernehmen hinsichtlich der Entgeltkalkulation und Entgeltordnung 2022 für Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen herzustellen.