Bürgerinformationssystem

Vorlage - 281/2021  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung des Kreises Soest für das Haushaltsjahr 2022
- Einbringung in den Kreistag am 25.10.2021
- Beratung in den Fachausschüssen und im Kreisausschuss
- Beschlussfassung im Kreistag am 16.12.2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage - öffentlich
  Aktenzeichen:20.21.30
Federführend:20 Finanzwirtschaft   
Beratungsfolge:
Kreistag Kenntnisnahme
25.10.2021 
6. Sitzung des Kreistages zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Bildung und Integration Vorberatung
09.11.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration verwiesen   
Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft Vorberatung
22.11.2021 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung
11.11.2021 
Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität verwiesen   
Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten und Rettungswesen Vorberatung
16.11.2021 
Sitzung des Ausschusses für Ordnungsangelegenheiten und Rettungswesen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bau-, Straßenwesen und Immobilien Vorberatung
17.11.2021 
Sitzung des Ausschusses für Bau-, Straßenwesen und Immobilien ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Soziales Vorberatung
18.11.2021 
Sitzung des Ausschusses für Soziales (offen)   
Ausschuss für Gesundheit, Demografie und Daseinsvorsorge Vorberatung
23.11.2021 
Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Demografie und Daseinsvorsorge ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Digitales und Innovation Vorberatung
24.11.2021 
Sitzung des Ausschusses für Digitales und Innovation zur Kenntnis genommen   
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
25.11.2021 
5. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Energie und Klimaschutz Vorberatung
01.02.2022 
Sitzung des Ausschusses für Energie und Klimaschutz geändert beschlossen   
Ausschuss für Regionalentwicklung Vorberatung
02.02.2022 
Sitzung des Ausschusses für Regionalentwicklung verwiesen   
Ausschuss für Personal, Organisation und Effizienz Vorberatung
07.02.2022 
Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Effizienz verwiesen   
Kreisausschuss Vorberatung
10.02.2022 
7. Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
16.02.2022 
7. Sitzung des Kreistages geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlagen:
Anlage 1 Entwurf HH 2022  
Anlage 2 Haushaltsrede 2022  
Anlage 3 Stellungnahme der Kommunen  
Anlage 4 zum KA: Änderungsliste zum HH 2022  
Anlage 5 zum KA: Ergaenzung zur Vorlage 281_2021  
Anlage 6 zum KT: Ergaenzung zur Vorlage 281_2021_KT geanderter Beschluss  
Anlage 7 zum KT: Aenderungsliste zum HH 2022  
Anlage 8 zum KT: Beantwortung Stellungnahme Staedte und Gemeinden  

Der Kreistag beschließt

 

1.  die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit folgenden Hebesätzen

 

 

 

2022

 

 

 

allgemeine Kreisumlage

Hebesatz

35,16 %

 

 

 

Jugendamtsumlage

Hebesatz

24,51 %

 

2.  die Zielvereinbarung zwischen dem Kreistag und der Landrätin des Kreises Soest für das Haushaltsjahr 2022.

 

 

 


 

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

x

Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

 

Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

 

Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 


Zusammenfassung

 

In dieser Vorlage werden die Eckdaten zum Haushaltsentwurf für den Haushalt 2022 zusammengefasst.

 

Der Haushaltsentwurf basiert auf den vom Landeskabinett am 29.06.2021 beschlossenen Eckpunkten des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2022 sowie der Arbeitskreisrechnung zum GFG 2022 vom 29.07.2021. Für die Folgejahre werden die Steigerungsraten entsprechend den per Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 17.08.2021 und 19.08.2021 veröffentlichten Orientierungsdaten angesetzt.

 

Die Beratung des Haushalts 2022 für die Budgets der Dezernate erfolgt in den zuständigen Fachausschüssen. Die Zuordnung der Produkte und jeweiligen Budgets zu den Fachausschüssen erfolgt nach der Zuständigkeitsrichtlinie vom 24.06.2021.

 

Die sich nach Einbringung des Haushaltsentwurfs sowie der Beratung in den Fachausschüssen und Fraktionen ergebenen Änderungen zum Haushaltsentwurf werden seitens der Verwaltung bis zum 6. Dezember 2021 in einer Änderungsliste zusammengestellt und spätestens zur Sitzung des Kreisausschusses am 9. Dezember 2021 als Tischvorlage vorgelegt.

 

 


Sachdarstellung

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung sieht für das Haushaltsjahr 2022

 

 

2022

im Ergebnisplan

 

den Gesamtbetrag der Erträge mit

den Gesamtbetrag der Aufwendungen mit

483.123.247 EUR

493.461.718 EUR

 

 

im Finanzplan

 

den Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit mit

den Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit mit

474.044.121 EUR

 

471.588.019 EUR

 

 

den Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit mit

den Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit mit

9.413.750 EUR

 

50.024.742 EUR

 

 

den Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit mit

den Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit mit

52.293.217 EUR

 

22.552.785 EUR

 

vor.

 

Der Ergebnisplan ist damit mit 10.338.471 EUR nicht ausgeglichen. Der Haushalt soll fiktiv durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage in Höhe des ausgewiesenen Fehlbetrags ausgeglichen werden.

 

Allgemeine Kreisumlage

 

r den Haushalt 2022 ist beabsichtigt, die Kreisumlage auf den Zahlbetrag von 176,7 Mio. EUR anzuheben. Dies entspricht der Mittelfristplanung 2022 aus dem Nachtragshaushalt 2021. Damit ergeben sich auf Basis der zugrunde liegenden Umlagegrundlagen folgende Hebesätze und Zahlbeträge für die allgemeine Kreisumlage:

 

 

2022

 

 

Umlagegrundlagen

502,5 Mio. EUR

Hebesatz

35,16 %

Zahlbetrag der allgemeinen Kreisumlage

176,7 Mio. EUR

Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage

10,3 Mio. EUR

 

 

 

 

 

 

Jugendamtsumlage

 

r den Haushalt 2022 ist beabsichtigt, die Jugendamtsumlage auf den Zahlbetrag von

61,2 Mio. EUR anzuheben. Dies entspricht der Mittelfristplanung aus dem Nachtrags-

haushalt 2021.

 

Auf Basis der zugrunde liegenden Umlagegrundlagen ergeben sich folgende Hebesätze und Zahlbeträge für die Jugendamtsumlage:

 

 

2022

 

 

Umlagegrundlagen

249,6 Mio. EUR

Hebesatz

24,51 %

Zahlbetrag der Jugendamtsumlage

61,2 Mio. EUR

 

Der vorliegende Haushaltsentwurf enthält die vorläufigen Ergebnisse aus dem Jahresabschluss 2020.

 

Die wesentlichen Entwicklungen und Veränderungen zum Haushalt 2022 sind dem Vorbericht zum Haushaltsentwurf zu entnehmen.

 

Weitergehende Informationen zum Thema Personal sind in der Vorlage zum Stellenplan 2022 dargestellt.