Bürgerinformationssystem
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Der Kreistag beschließt
1. die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit folgenden Hebesätzen
2. die Zielvereinbarung zwischen dem Kreistag und der Landrätin des Kreises Soest für das Haushaltsjahr 2022.
Zusammenfassung
In dieser Vorlage werden die Eckdaten zum Haushaltsentwurf für den Haushalt 2022 zusammengefasst.
Der Haushaltsentwurf basiert auf den vom Landeskabinett am 29.06.2021 beschlossenen Eckpunkten des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2022 sowie der Arbeitskreisrechnung zum GFG 2022 vom 29.07.2021. Für die Folgejahre werden die Steigerungsraten entsprechend den per Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 17.08.2021 und 19.08.2021 veröffentlichten Orientierungsdaten angesetzt.
Die Beratung des Haushalts 2022 für die Budgets der Dezernate erfolgt in den zuständigen Fachausschüssen. Die Zuordnung der Produkte und jeweiligen Budgets zu den Fachausschüssen erfolgt nach der Zuständigkeitsrichtlinie vom 24.06.2021.
Die sich nach Einbringung des Haushaltsentwurfs sowie der Beratung in den Fachausschüssen und Fraktionen ergebenen Änderungen zum Haushaltsentwurf werden seitens der Verwaltung bis zum 6. Dezember 2021 in einer Änderungsliste zusammengestellt und spätestens zur Sitzung des Kreisausschusses am 9. Dezember 2021 als Tischvorlage vorgelegt.
Der Entwurf der Haushaltssatzung sieht für das Haushaltsjahr 2022
vor.
Der Ergebnisplan ist damit mit 10.338.471 EUR nicht ausgeglichen. Der Haushalt soll fiktiv durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage in Höhe des ausgewiesenen Fehlbetrags ausgeglichen werden.
Allgemeine Kreisumlage
Für den Haushalt 2022 ist beabsichtigt, die Kreisumlage auf den Zahlbetrag von 176,7 Mio. EUR anzuheben. Dies entspricht der Mittelfristplanung 2022 aus dem Nachtragshaushalt 2021. Damit ergeben sich auf Basis der zugrunde liegenden Umlagegrundlagen folgende Hebesätze und Zahlbeträge für die allgemeine Kreisumlage:
Jugendamtsumlage
Für den Haushalt 2022 ist beabsichtigt, die Jugendamtsumlage auf den Zahlbetrag von 61,2 Mio. EUR anzuheben. Dies entspricht der Mittelfristplanung aus dem Nachtrags- haushalt 2021.
Auf Basis der zugrunde liegenden Umlagegrundlagen ergeben sich folgende Hebesätze und Zahlbeträge für die Jugendamtsumlage:
Der vorliegende Haushaltsentwurf enthält die vorläufigen Ergebnisse aus dem Jahresabschluss 2020.
Die wesentlichen Entwicklungen und Veränderungen zum Haushalt 2022 sind dem Vorbericht zum Haushaltsentwurf zu entnehmen.
Weitergehende Informationen zum Thema Personal sind in der Vorlage zum Stellenplan 2022 dargestellt. |
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