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Vorlage - 101/2021  

 
 
Betreff: Zusammensetzung der Konferenz Alter und Pflege
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage - öffentlich
  Aktenzeichen:50
Federführend:50 Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales Vorberatung
25.02.2021 
Sitzung des Ausschusses für Soziales (offen)   
Kreisausschuss Entscheidung
18.03.2021 
2. Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Jede im Kreistag vertretene Fraktion benennt eine*n Vertreter*in für die KAP

 

 

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Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

 

Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

 

Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

 

Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

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Zusammenfassung

 

Im Sinne des § 8, Absatz 1 des Alten- und Pflegegesetzes NRW (APG NRW) vom 02.10.2014 hat der Kreis Soest die örtliche „Konferenz Alter und Pflege“ eingerichtet.

Die KAP setzt nahtlos die Arbeit der vor dem Inkrafttreten des APG tätigen Pflegekonferenz fort.

 

In der Geschäftsordnung der Konferenz Alter und Pflege des Kreises Soest vom 12.02.1997 zuletzt geändert durch Beschluss vom 14.01.2015 wird u.a. festgehalten:

 

§ 2 – Mitgliedschaft

Die vom Kreisausschuss bestimmten entsendenden Bereiche benennen schriftlich gegenüber der Geschäftsstelle der Konferenz Alter und Pflege ihr Mitglied und dessen Vertreterin/Vertreter.

 

Durch den Beschluss wird bestimmt, dass grundsätzlich alle im Kreistag vertretenen Fraktionen als entsendender Bereich in diesem Sinne gelten und damit berechtigt sind, eine*n Vertreter*in als Mitglied in die KAP entsenden können.

 

 

 

 

Sachdarstellung

 

Siehe Erläuterungen in der Zusammenfassung.