Bürgerinformationssystem
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Jede im Kreistag vertretene Fraktion benennt eine*n Vertreter*in für die KAP
Zusammenfassung
Im Sinne des § 8, Absatz 1 des Alten- und Pflegegesetzes NRW (APG NRW) vom 02.10.2014 hat der Kreis Soest die örtliche „Konferenz Alter und Pflege“ eingerichtet. Die KAP setzt nahtlos die Arbeit der vor dem Inkrafttreten des APG tätigen Pflegekonferenz fort.
In der Geschäftsordnung der Konferenz Alter und Pflege des Kreises Soest vom 12.02.1997 zuletzt geändert durch Beschluss vom 14.01.2015 wird u.a. festgehalten:
§ 2 – Mitgliedschaft Die vom Kreisausschuss bestimmten entsendenden Bereiche benennen schriftlich gegenüber der Geschäftsstelle der Konferenz Alter und Pflege ihr Mitglied und dessen Vertreterin/Vertreter.
Durch den Beschluss wird bestimmt, dass grundsätzlich alle im Kreistag vertretenen Fraktionen als entsendender Bereich in diesem Sinne gelten und damit berechtigt sind, eine*n Vertreter*in als Mitglied in die KAP entsenden können.
Sachdarstellung
Siehe Erläuterungen in der Zusammenfassung.
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