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Vorlage - 100/2021  

 
 
Betreff: Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion -
Verwendung der Mittel der Inklusionspauschale
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage - öffentlich
Im Auftrag / In Vertretung:Im AuftragAktenzeichen:50
Federführend:50 Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales Entscheidung
25.02.2021 
Sitzung des Ausschusses für Soziales (offen)   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Der Ausschuss für Soziales nimmt den Bericht zu den bisher erreichten Ergebnissen

a)      des Projektes zur Weiterentwicklung des fachlichen Angebotes zu einer systemischen Schulassistenz und

b)      zur gezielten Steuerung des Einsatzes von 1:1 Schulbegleitungen

zustimmend zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt,

  1. ein Vergabeverfahren für die Fortführung des Projektes “Systemische Schulassistenz im Kreis Soest“ im Schuljahr 2021/22 durchzuführen, und
  2. ein Vergabeverfahren für eine externe wissenschaftliche Evaluation des Projektes “Systemische Schulassistenz im Kreis Soest“ durchzuführen.

 

Die Entwicklung des Antrags-/Gesamtplanverfahrens zur gezielten Steuerung des Einsatzes von Schulbegleitungen wird fortgesetzt.

 

Über den Verlauf und den Erfolg der Maßnahme wird weiterhin regelmäßig im Ausschuss für Soziales berichtet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt: 05.50.20 Sicherung des Lebensunterhalts / Erträge aus ILV (Interner Leistungsverrechnung)

Produkt: 06.51.20

 

 

Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

 

Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

x

Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

Die Deckung der Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen erfolgt aus nicht eingeplanten Mehrerträgen und Mehreinzahlungen der Inklusionspauschale für das Haushaltsjahr 2021. Das Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion wurde erst durch Verordnung vom 02.07.2020 auf das Schuljahr 2020/2021 ausgedehnt.

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zusammenfassung

 

Im Rahmen der zweckentsprechenden Verwendung der Mittel aus der Inklusionspauschale des Landes NRW für den Kreis Soest als Träger der Sozialhilfe hat der Kreis Soest

 

a)      seit dem Schuljahr 2018/19 ein Projekt zur Weiterentwicklung des fachlichen Angebotes zu einer systemischen Schulassistenz mit fünf Grundschulen durchgeführt.
Der Ansatz Schulassistenzen für Kinder mit Unterstützungsbedarfen einzusetzen zeigt auf vielfältige Art und Weise Wirkung.

b)      Die gezielte Steuerung des Einsatzes von 1:1 - Schulbegleitungen durch den Aufbau eines Gesamtplanverfahrens zeigt positive Effekte.
Die konkreten Vereinbarungen mit den Hilfeempfängern, die regelmäßigen Hospitationen in den Schulen und die differenzierte Abrechnung wirken sich aus.
Gleichzeitig werden alle Bedarfe der Kinder gedeckt.

c)      Die Maßnahme soll deshalb fortgesetzt werden.

 

Die bisherigen Erfahrungen und Ergebnisse im Projekt „Systemische Schulassistenz“ sollen im Schuljahr 2021/22 durch einen externen Anbieter wissenschaftlich bewertet werden.

 

Ziel der externen Evaluation ist es, eine unabhängige Bewertung des bisherigen Ansatzes vorzunehmen und Ansatzpunkte für die effektive Weiterentwicklung des Projektes in den kommenden Schuljahren herauszuarbeiten.

 


Sachdarstellung

 

Nachdem für das Schuljahr 2020/21 zunächst nicht bekannt war, in welcher Höhe Mittel des Landes NRW bereitgestellt werden, hat das Ministerium für Schule und Bildung NRW mit Verordnung vom 02.07.2020 entschieden, auch für das Schuljahr 2020/21 Mittel für die Inklusionspauschale in Höhe von 40 Mio. € zur Verfügung zu stellen.

 

Der Anteil des Kreises Soest an der Inklusionspauschale für das Schuljahr 2020/21 beträgt ca. 546.000 €.

Davon entfallen ca. 195.000 € auf den Kreis Soest als Jugendhilfeträger und ca. 351.000 € auf den Kreis Soest als Sozialhilfeträger.

 

Die weiteren Rahmenbedingungen des Projektes sind unverändert (s. Vorlage 048/2020 zur Sitzung des Ausschusses für Soziales am 05.03.2020).

 

Zur Verwendung der Mittel:

 

Zu a) Schulassistenz

 

Um Eltern, Schulen und Anbieter gemeinsam mit auf den Weg einer Veränderung

bei schulischen Eingliederungshilfen zu nehmen, wird seit dem Schuljahr 2018/2019 im Rahmen des Projekts „Systemische Schulassistenz“ an fünf Grundschulen im Kreis Soest

 

  • Sälzer-Gemeinschaftsgrundschule, Bad Sassendorf
  • Norbertschule, Werl
  • Grundschulverbund Möhnesee, Standort Körbecke
  • St. Ida Grundschule, Herzfeld
  • Jacob-Grimm-Schule, Soest

 

jeweils mindestens eine Kraft als Schulassistenz eingesetzt.

 

Der Leitgedanke des Projektes ist ein schrittweiser Wechsel von der 1:1 - Schulbegleitung zu einer, in der Schule verankerten systemischen Unterstützung.

 

Ziele des Projektes

 

1. Fähigkeiten und Ressourcen der Kinder in den Blick nehmen

2. Bildung multiprofessioneller Teams aller Beteiligten im System Schule

3. Schule auf ihrem Weg zu inklusiver Bildung unterstützen und die

4. mittel- bis langfristige Umsteuerung der Einzelfallhilfen zu systemischer Assistenz 

 

Die Schulassistenzen

  • arbeiten klassenübergreifend und systemisch in der Schuleingangsphase
  • zeigen Handlungsalternativen zu den bisherigen Einzelfallhilfen auf
  • verhindern die Stigmatisierung von Kindern und
  • unterstützen das Gesamtsystem Schule dabei allen Kindern die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen.

 

Das Projekt wird vollständig aus den Mitteln der Inklusionspauschale refinanziert.

 

Bewertung/Evaluation

 

Bis zum Ende des 1. Schulhalbjahres konnte anhand der internen Auswertungen nachgewiesen werden, dass durch den Einsatz der Schulassistenzen in den Klassen 1 und 2 die Anfragen für 1:1-Schulbegleitungen zurückgestellt werden konnten, bzw. eine Antragsstellung nicht mehr erforderlich war.

 

 

 

Ermittelte Kinder mit erhöhtem Unterstützungsbedarf

Bedarf konnte nur mit einer 1:1 Schulbegleitung gedeckt werden

Bedarf konnte über die Schulassistenz gedeckt werden

1. Schulhalbjahr 2018/19

10

3

7

2. Schulhalbjahr 2018/19

15

5

10

1. Schulhalbjahr 2019/20

35

5

30

 

Weiterhin ist festzustellen, dass der Anstieg der Zahl der 1:1 Schulbegleitungen an den Projektschulen, im Vergleich zu der Entwicklung insgesamt, deutlich geringer ausfällt (um 10 – 15%).

 

Die beteiligten Kinder und Eltern begrüßen den Einsatz der Schulassistenzen.

 

Mit den Schulleitungen, den Schulassistenten und dem Anbieter wurde das Projekt zum Ende des Schuljahres 2018/19 gemeinsam ausgewertet. Das Fazit fiel grundsätzlich bei allen Beteiligten positiv aus.

 

Kritisiert wurde die jährliche Vergabe und die dadurch verbundene Unsicherheit für Fachkräfte und Träger.

 

Wegen der Corona-Pandemie bedingten Schulschließungen bzw. den wechselnden Unterrichtsformaten ab März 2020 konnte das Projekt nicht wie geplant zum Ende des Schuljahres 2019/20 ausgewertet werden.

 

Der Bericht zur Auswertung des Projektes über den Zeitraum von 2018 – 2020 ist beigefügt (s. Anlage).

 

 

Ausblick

 

Für das Schuljahr 2021/22 ist geplant, das Projekt an den bisher beteiligten fünf Grundschulen im Kreis Soest fortzuführen.

 

Gleichzeitig sollen die Erfahrungen und Ergebnisse im Projekt „Systemische Schulassistenz“ im Schuljahr 2021/22 durch einen externen Anbieter wissenschaftlich bewertet werden.

 

Ziel der externen Evaluation ist es, eine unabhängige Bewertung des Ansatzes vorzunehmen und Ansatzpunkte für die effektive Weiterentwicklung des Projektes in den kommenden Schuljahren herauszuarbeiten.

 

Fragestellungen:

 

  • Werden Einzelfallhilfen im Sinne der Eingliederungshilfe obsolet, wenn ich das System Schule mit dem Einsatz von Schulassistenzen stärke?
  • Welche Gelingens- oder Nachbesserungsbedarfe werden im Projekt erkennbar?
  • Welche Chancen, Hindernisse oder Risiken können benannt werden, wenn das Projekt auf andere Schulformen bzw. höhere Jahrgangsstufen übertragen wird?
  • Überprüfung der Hypothese, dass eine Stärkung in den Schuleingangsklassen einen Mehrwert im weiteren Verlauf mit sich bringt: werden (weitere) Bedarfe bei Schüler*innen verringert oder hinfällig?

 

 

 

Die bisher i. R. d. internen Auswertung erhobenen Daten an den Projektschulen und Rückmeldungen der Beteiligten stellen immer nur eine Momentaufnahme dar.

Für fundiertere Angaben und Auswertungen bedarf es einer externen wissenschaftlichen Begleitung, ggfls. mit der Einbeziehung von Kontrollgruppen und der Durchführung von Befragungen der Eltern, Kinder etc.

 

Die Evaluation wird vollständig aus den Mitteln der Inklusionspauschale refinanziert.

 

 

Zu b) Weiterentwicklung des Antrags- / Gesamtplanverfahrens

 

Das Bundesteilhabegesetz BTHG schreibt ab dem 01.01.2020 u.a. für Eingliederungshilfen im Bereich der Teilhabe an Bildung die Durchführung eines Gesamtplanverfahrens nach festgelegten Kriterien vor, z.B.

 

  • umfassende Bedarfsermittlung mit ICF-Orientierung (ICF – internationale Klassifikation von Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit),
  • Entwicklung und Nutzung standardisierter Bedarfsermittlungsinstrumente,
  • Festschreibung von Zielvereinbarungen, die in regelmäßigen Abständen überprüft werden.

 

 

Bewertung / Evaluation

 

Das Antrags- bzw. Gesamtplanverfahren wurde nach den Vorgaben des BTHG umgestellt.

 

  • Beratung von Beteiligten (Eltern, Schulen etc.)
  • Entwicklung und Einführung von systematischen Arbeitsprozessen und standardisierten Arbeitsmitteln, wie Antrags- und Berichtsformulare mit Orientierung an der ICF für den Bereich „Schulbegleitung.“
  • Vereinbarung von Zielen in einem Gesamtplan.
  • Ermittlung des individuellen Bedarfs durch regelmäßige Hospitationen in der Schule.
  • differenzierte Abrechnung.

 

Mit den zusätzlich eingesetzten Personalressourcen ist der Kreis Soest als örtlicher Träger der Sozialhilfe im Verfahren präsenter und kann den Verlauf der Hilfe-Maßnahme im Kontakt mit allen Beteiligten steuern.

 

Diese – vom Gesetzgeber gewollte – Veränderung des viele Jahre praktizierten Antrags- und Bewilligungsverfahrens hat bei Eltern, Anbietern und Schulen einen Entwicklungs-prozess in Gang gesetzt, der positive Auswirkungen gezeigt.

 

Auch in diesem Teil-Projekt gibt es wegen den weitreichenden Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Hilfegewährung im Einzelfall seit März 2020 keine verwertbaren neuen Erkenntnisse.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Festzuhalten ist:

 

-          die Kinder erhalten alle Leistungen zur Teilhabe an Bildung, die ihrem aktuellen Bedarf entsprechen.

-          Die durchschnittlichen Kosten der 1:1 Schulbegleitungen sind von 2018 aus 2019 erstmals signifikant gesunken.
Dies kann auch eine Folge der intensiveren Begleitung i.R.d. Gesamtplanverfahrens sein.

-          Die weitere Entwicklung ist abzuwarten.

 

 

Ausblick

 

Die Weiterentwicklung des Antrags-/Gesamtplanverfahrens zur gezielten Steuerung des Einsatzes von 1:1-Schulbegleitungen wird fortgesetzt.