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Vorlage - 099/2021  

 
 
Betreff: Corona - Bericht zur aktuellen Situation in der Abteilung Soziales
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage - öffentlich
Im Auftrag / In Vertretung:Im AuftragAktenzeichen:50
Federführend:50 Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales Kenntnisnahme
25.02.2021 
Sitzung des Ausschusses für Soziales (offen)   

Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

 

Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

 

Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

 

Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Zusammenfassung

 

Auswirkungen auf das „normale“ Tagesgeschäft

 

Seit Mitte März 2020 werden alle Dienstleistungen der Kreisverwaltung – soweit möglich – telefonisch, schriftlich, per Mail oder online beantragt und bearbeitet.

Kundenbesuche sind grundsätzlich nur aus dringend notwendigen persönlichen Gründen und nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.

 

Die Bearbeitung von Hilfeanträgen in der Eingliederungshilfe, der Hilfe zur Pflege, in Schwerbehindertenangelegenheiten oder die Bearbeitung von Widersprüchen und Klagen lässt sich nicht verschieben.

 

Die Umstellung der Prozesse und die Vertretung der (teil-)abgeordneten Kolleginnen und Kollegen hat in der Abteilung Soziales, dank des flexiblen Einsatzes aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, bisher weitgehend reibungslos funktioniert.

 

Insgesamt hat es nur wenige Beschwerden gegeben.

 

Die zukünftigen Auswirkungen einer weiterhin andauernden Pandemie-Lage lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt nur unvollständig prognostizieren. Sicher ist – je länger die Situation andauert, umso schwieriger wird es, die Ausfälle zu kompensieren.

 


Sachdarstellung

 

Einführung

 

Am 27.02.2020 informierte der Landkreistag NRW die Kreise in NRW „nach China und Italien breitet sich SARS-CoV-2 (sog. Corona-Virus) nach ersten Fällen in Bayern nun auch zunehmend in weiteren Bundesländern Deutschlands aus. In Nordrhein-Westfalen gibt es nach aktuellem Stand (26.02.2020, 23.09 Uhr) sechs Fälle von Infektionen mit der Krankheit Corona Virus Disease 2019 (COVID-19)“.

 

Am 05.03.2020 tagte der Ausschuss für Soziales, als eines der letzten Gremien, in der bis dahin noch übliche Form der Präsenz-Sitzung im Sitzungsraum 1 des Kreishauses.

 

Seitdem hat das Corona-Virus das öffentliche, beruflich und private Leben in kürzester Zeit massiv verändert.

 

Die Form der Arbeit hat sich grundsätzlich gewandelt, Einrichtungen wurden geschlossen, unzählige rechtliche Fragen waren zu beantworten, Menschen waren zu informieren und zu beraten, Finanzflüsse und Ausgaben zu gewährleisten, Technik zu beschaffen, einzurichten und zur Verfügung zu stellen und Vieles mehr. All das galt es neben der Aufrechterhaltung des „normalen“ Tagesgeschäfts sicherzustellen.

 

Dieser Bericht fasst die zusätzlichen Aufgaben, die wesentlichen Auswirkungen auf das „normale“ Tagesgeschäft und die personelle Situation für die Abteilung Soziales seit Anfang März 2020 zusammen.

 

 

Entwicklung in den Aufgabenfeldern der Abteilung Soziales

 

  • Flexibler Einsatz der bewilligten Hilfen – seit April 2020

 

Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe bekommen treffen die Auswirkungen der Corona-Pandemie besonders hart, wenn diese Hilfen nur noch eingeschränkt angeboten werden oder schlimmstenfalls ganz ausgesetzt werden müssen.

 

Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten und der Vorgaben des Infektionsschutzes wurden / werden in vielen Fällen individuelle Lösungen zur Unterstützung der Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen gefunden, z.B. durch den Einsatz der systemischen Schulassistenten bei der Not-Betreuung in den Schulen und den Einsatz von Schulbegleitern (Integrationshelfern) in den Familien.

 

  • Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) – seit April 2020, aktuell befristet bis zum 31.03.2021

 

Zur langfristigen Aufrechterhaltung der Trägervielfalt für Dienstleistungen im schulischen, jugendhilferechtlichen und sozialen Sektor können Anbieter, die ihre Leistungen nicht mehr, oder nur noch eingeschränkt anbieten können, einen Zuschuss in Höhe von bis zu 75 Prozent der bisherigen Einnahmen beantragen.

Im Gegenzug verpflichten sich die Anbieter, ihre Arbeitskräfte, Räume und Sachmittel zur Bekämpfung der Pandemie zur Verfügung zu stellen.

 

Seit März 2020 fördert die Abteilung 50 insgesamt 19 Anbieter mit durchschnittlich ca. 65.000 € pro Monat.

 

 

 

 

  • Kompensation der Mindereinnahmen für Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen im Bereich der Investitionskostenförderung

 

Seit dem 17.03.2020 galt in NRW ein Betretungsverbot für Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege, das nur noch in wenigen Ausnahmefällen Notbetreuungen für die Nutzer*innen zuließ.

Das Betretungsverbot konnte mit Ablauf des 08.06.2020 wieder aufgehoben werden. Wegen der weiterhin geltenden Infektionsschutzvorschriften und der daraus folgenden reduzierten Gruppengrößen war vorerst jedoch weiterhin mit Mindereinnahmen zu rechnen.

Das Land NRW hat daraufhin insgesamt 10,23 Mio. € zum Ausgleich entstandener Mindereinnahmen an Investitionskosten im Zeitraum vom 01.03. – 30.09.2020 bereitgestellt.

 

Für den Kreis Soest wurden Anträge von 22 Anbietern mit einem Volumen von insgesamt 270.000 € bearbeitet.

 

  • Intensive Beratung der Anbieter in der Pflege und Eingliederungshilfe bei allen Fragen zur Umsetzung der Corona-Regelungen - seit März 2020.

 

Zur Entlastung der Abteilung Gesundheit hat die WTG-Behörde (ehem. Heimaufsicht) die Rolle des telefonischen Ansprechpartners in diesem Themenbereich übernommen.

 

  • Organisation zus. Pflege-Kapazitäten – von April bis September 2020

 

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) hat mit der CoronaAVPflege vom 29.04.2020 die Kreise und kreisfreien Städte mit der Schaffung zusätzlicher Kapazitäten zur Versorgung von Pflegebedürftigen, wenn

  1. eine Versorgung in der Einrichtung,
  2. in Kooperation mit anderen Einrichtungen,
  3. in einer Rehaklinik und
  4. in einem Krankenhaus

nicht mehr möglich ist, beauftragt.

 

 

Der Kreis Soest hat daraufhin Vereinbarungen für

 

  • zusätzliche Kurzzeitpflege-Kapazitäten mit je einem Anbieter in Lippstadt und in  Soest,
  • einer zus. Quarantäne- und Isolierstation in den Räumen einer ehemaligen Pflegeeinrichtung, und
  • mit dem LWL zur Nutzung freier Kapazitäten für die Betreuung von Menschen mit Behinderung (Eingliederungshilfe) in Warstein und Lippstadt

      geschlossen.

 

Seit August 2020 gibt es keine Vorgaben zur Schaffung zusätzlicher Kapazitäten mehr.

 

Das MAGS geht davon aus, dass eine Versorgung in den Pflege-Einrichtungen und durch die ambulanten Pflegedienste sichergestellt ist.

Sollte dies dort nicht mehr möglich sein, muss die Versorgung in den Krankenhäusern erfolgen.

Deshalb sind die Vereinbarungen am 30.09.2020 ersatzlos ausgelaufen.

 

 

 

  • Versorgung der Anbieter in der Pflege und Eingliederungshilfe mit PSA (persönlicher Schutzausrüstung) - Materialien in Zusammenarbeit mit der Abteilung Rettungsdienst und den Feuerwehren – seit April 2020.

 

 

Insbesondere in der Anfangsphase der Corona-Pandemie war es für viele Anbieter in der Pflege schwierig bis unmöglich die erforderlichen PSA-Materialien (Schutzmasken, Handschuhe, Schutzkittel, Schutzbrillen, Desinfektionsmittel) am Markt zu erwerben.

 

Für die stationären und ambulanten Anbieter in der Pflege wurde deshalb ein System aufgebaut, um sie mit PSA aus Spenden, aus Beständen des Landes und aus vom Kreis Soest vor-finanzierten Beständen zu versorgen.
Die Verteilung der PSA erfolgte zunächst wöchentlich, zurzeit noch monatlich. 

 

 

  • Prüfung der Besuchs- und Testkonzepte – seit September 2020.

    Um den Eintrag und die Ausbreitung eine Corona-Infektion zu verhindern oder zumindest einzugrenzen, sind die Anbieter der stationären und ambulanten Pflege verpflichtet, Bewohner*innen, Mitarbeiter*innen und Besucher*innen regelmäßig zu testen.
    Art und Umfang der Testungen ist in einem Testkonzept zu dokumentieren.
    Bei sich verändernden (i.d.R. zusätzliche) Anforderungen, sind die Testkonzepte anzupassen.
     

Diese Testkonzepte werden, zur Entlastung der Abteilung Gesundheit, von der WTG-Behörde geprüft und genehmigt. Gleichzeitig berät die WTG-Behörde zu allen Fragen im Zusammenhang mit den Testkonzepten.

 

 

  • Unterstützung der Pflegeeinrichtungen bei der Durchführung von Schnelltests.

 

Zum Schutz der Bewohner*innen hat das MAGS NRW die Regelungen zum Tragen einer Schutzmaske und zur Durchführung von Tests in stat. Einrichtungen angepasst.

Mitarbeiter*innen und Besucher*innen sind mindestens an jedem dritten Tag (mindestens mittels PoCAntigen-Schnelltest), Bewohner*innen mindestens einmal in der Woche zu testen. Bei einer 7-Tage-Inzidenz über einem Wert von 200 gelten noch einmal höhere Anforderungen.

 

Ziel des MAGS ist es die stationären Pflegeeinrichtungen für Besuche offen zu halten.

 

Diese Regelungen stellen so hohe Anforderungen an das Personal in den Einrichtungen, dass Minister Laumann die Unterstützung durch die Hilfsorganisationen – allerdings nur für den Zeitraum vom 23.12.2020 bis 02.01.2021 – angeboten hat.

Gleichzeitig haben sich viele Pflege-Anbieter mit der dringenden Bitte an die WTG-Behörde gewandt, sie bei der Umsetzung dieser personalintensiven Anforderungen zu unterstützen.

 

Der Kreis Soest hat deshalb den Aufruf der Bundesregierung zur Gewinnung von Freiwilligen für die Durchführung der Schnelltests vom 15.01.2021 und das damit verbundene Angebot, vorübergehend Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr zur Unterstützung einzusetzen, genutzt.

 

 

Seit dem 26.01.2021 sind 20 Soldatinnen und Soldaten in 15 Pflegeeinrichtungen im Kreis Soest im Einsatz.

Der Einsatz ist zunächst bis zum 16.02.2021 befristet.

 

 

Anschließend sollen die Soldatinnen und Soldaten durch Freiwillige, die sich auf den Aufruf der Bundesregierung hin bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet haben, abgelöst werden.

 

 

  • Beteiligung am Aufbau und Betrieb des Impfzentrums für den Kreis Soest – seit November 2020

    Aufgabe der WTG-Behörde ist die Priorisierung der stationären Pflegeeinrichtungen für den Einsatz der mobilen Impfteams und die regelmäßige Beratung und Information der Pflege-Anbieter in allen Fragen im Zusammenhang mit der Impf-Kampagne.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Personal zur Unterstützung der Abt. Gesundheit (53)

 

Von den 59 Stellen der Abteilung Soziales sind im Rahmen der Pandemie zum Teil

bis zu 13 Stellen unterstützend im Einsatz.

 

 

Der personelle Aufwand (bei der WTG-Behörde) für die intensive Beratung der

Anbieter in der Pflege und Eingliederungshilfe und die Prüfung der Besuchs- und

Testkonzepte zur Entlastung der Abteilung Gesundheit (53) ist hierbei noch nicht

berücksichtigt.

 

 

Auswirkungen auf das „normale“ Tagesgeschäft

 

Seit Mitte März 2020 werden alle Dienstleistungen der Kreisverwaltung – soweit

möglich – telefonisch, schriftlich, per Mail oder online beantragt und bearbeitet.

Kundenbesuche sind grundsätzlich nur aus dringend notwendigen persönlichen

Gründen und nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.

 

Die Bearbeitung von Hilfeanträgen in der Eingliederungshilfe, der Hilfe zur Pflege, in

Schwerbehindertenangelegenheiten oder die Bearbeitung von Widersprüchen und

Klagen lässt sich nicht verschieben.

 

Die Umstellung der Prozesse und die Vertretung der (teil-)abgeordneten Kolleginnen

und Kollegen hat in der Abteilung Soziales, dank des flexiblen Einsatzes aller

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, bisher weitgehend reibungslos funktioniert.

 

Insgesamt hat es nur wenige Beschwerden gegeben.

 

Die zukünftigen Auswirkungen einer weiterhin andauernden Pandemie-Lage lassen

sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht nur unvollständig prognostizieren. Sicher ist – je

länger die Situation andauert, umso schwieriger wird es, die Ausfälle zu

kompensieren.