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Vorlage - 087/2021  

 
 
Betreff: Aktionsplan Inklusion Kreis Soest
Besetzung der Lenkungsgruppe
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage - öffentlich
  Aktenzeichen:53.06.1434
Federführend:53 Gesundheit   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gesundheit, Demografie und Daseinsvorsorge Vorberatung
09.02.2021 
Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Demografie und Daseinsvorsorge ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
11.02.2021 
1. Sitzung des Kreisausschusses ungeändert beschlossen   
Kreistag Entscheidung
11.02.2021 
3. Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt

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  1. Die Sitzverteilung in der Lenkungsgruppe wird wie folgt festgelegt.

CDU

2

SPD

2

Bündnis 90 / Die Grünen

1

BG

1

FDP

1

DIE LINKE und DIE SO!

1

AfD

1

 

  1. Die Politik benennt bis zum 15.02.2021 die Mitglieder für die Lenkungsgruppe.

 

  1. Die Entschädigung der Lenkungsgruppenmitglieder erfolgt auf Basis der geltenden Entschädigungsverordnung.

 

 

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Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

x

Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

 

Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

 

Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

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Zusammenfassung

 

Die Lenkungsgruppe unterstützt die Weiterentwicklung des „Aktionsplans Inklusion Kreis Soest“ und besteht aus fest benannten Teilnehmenden der Selbsthilfe, der Politik, der Kommunen und der Verwaltung. Die Lenkungsgruppe ist aufgrund der neuen Wahlperiode neu zu besetzen.

 


Sachdarstellung

 

In der letzten Wahlperiode hat der Kreistag zur Unterstützung der Erstellung des „Aktionsplans Inklusion Kreis Soest“ die Lenkungsgruppe eingerichtet. Die Lenkungsgruppe besteht aus Teilnehmenden der Selbsthilfe, der Politik, der Kommunen und der Verwaltung.

 

Der Behindertenbeauftragte und seine Stellvertretung sind in dem Gremium ebenso vertreten, wie die von Behinderung Betroffenen. Hier hatten sich insgesamt 9 Vertreter bzw. Vertreterinnen zur Zusammenarbeit bereit erklärt.

 

Um alle Fraktionen zu beteiligen aber auch die Zahl Gruppe der Menschen mit Behinderung  nicht zu überschreiten, ist damals bewusst auf eine die Mehrheiten abbildende Besetzung verzichtet worden. Die Fraktionen des Kreistags haben 8 Vertreter bzw. Vertreterinnen für die Lenkungsgruppe benannt, jeweils 2 von CDU und SPD, die anderen Fraktionen haben 1 entsandt.

 

Daneben hatten die 14 Städte und Gemeinden des Kreises Soest Herrn Bürgermeister Wessel und Herrn Bürgermeister Dahlhoff entsandt. Aufgrund der unterschiedlichen Aufgaben in den Dezernaten war die Verwaltung auch mit insgesamt 8 Vertreter einbezogen.

 

Die Geschäftsführung obliegt dem Büro des Behindertenbeauftragten, die Leitung liegt bei der Verwaltung. Weiterhin nimmt an den Sitzungen nach Bedarf eine externe Moderatorin / ein externer Moderator teil.

 

Die Lenkungsgruppe ist kein gesetzlich vorgeschriebenes Gremium. Vorgaben für die Zusammensetzung der Lenkungsgruppe gibt es bislang nicht. Die Sitzverteilung muss nicht nach der Wahlordnung erfolgen.

 

Die Vertreter bzw. Vertreterinnen der Fraktionen sind aufgrund der neuen Wahlperiode neu zu besetzen.

 

Nach Beschluss des Kreistags vom 20.11.2018 waren die Sitze bisher wie folgt verteilt:

 

CDU     2

SPD     2

Bündnis 90/Die Grünen 1

BG    1

FDP    1

DIE LINKE und DIE SO! 1

 

Da nach der Wahl 7 Fraktionen dem Kreistag angehören, ist die Sitzverteilung anzupassen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Sitzverteilung im Grundsatz zu belassen und alle Fraktionen zu beteiligen.  Die Lebensbedingungen der Menschen mit Behinderung können nur gemeinsam verändert werden. Es gilt die unterschiedlichsten Blickwinkel zu ermöglichen und zu diskutieren. Für die neu hinzugekommene Fraktion AfD wird die Gesamtzahl deshalb auf 9 Sitze erhöht, so dass sie ebenfalls einen Sitz erhält.

 

Würde man in Anlehnung an Hare-Niemeyer-Verfahren die Verteilung vornehmen, ergäbe sich folgendes Bild:

 

 

 

 

 

 

Fraktion

8 Sitze

9 Sitze

CDU

3

4

SPD

2

2

Grüne

1

1

FDP

1

1

BG

1

1

LI/SO

-

-

AfD

-

-

 

Eine Vertretung in diesem Gremium ist nicht vorgesehen.

 

Für die gewählten Kreistagsmitglieder wird die aktuell geltende Entschädigungsverordnung analog angewandt. Für die ehrenamtlichen Mitglieder, die keine Mandatsträger sind, erfolgt eine Entschädigung analog zu den Regelungen für sachkundige Bürger.