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Vorlage - 188/2020  

 
 
Betreff: Neuwahl des Beirats bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Soest (Naturschutzbeirat)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage - öffentlich
Federführend:70 Umwelt   
Beratungsfolge:
Kreistag Entscheidung
11.02.2021 
3. Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Aufgrund der Wahlvorschläge der vorschlagsberechtigten Vereinigungen wählt der Kreistag jeweils folgende 16 BewerberInnen zum Mitglied bzw. stellvertretenden Mitglied im Naturschutzbeirat:

 

… (1. - 16. Mitglied)

 

… (1. - 16. stellvertr. Mitglied)

 

 

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Durch Wahl des Naturschutzbeirats ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

x

Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

 

Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

 

Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

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Zusammenfassung

 

Nach der erfolgten Kreistagswahl ist auch der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (Naturschutzbeirat) mit 16 ordentlichen Mitgliedern + 16 StellvertreterInnen aus den Wahlvorschlägen der vorschlagsberechtigten Vereinigungen durch den Kreistag neu zu wählen.

 

 

 


Sachdarstellung

 

Anlass:

Mit der Neuwahl des Kreistags endete kraft Gesetzes auch die Amtsdauer des Beirats bei der Unteren Naturschutzbehörde. Dieses jeweils 16 Mitglieder und stellvertretende Mitglieder umfassende Gremium ist deshalb durch den Kreistag für die Wahlzeit des Kreistages neu zu wählen.

Für jedes Mitglied ist in einem besonderen Wahlgang ein Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin zu wählen. Die Mitgliedschaft im Naturschutzbeirat ist eine ehrenamtliche Tätigkeit. Der Naturschutzbeirat setzt sich aus den Vertretern von verschiedenen sogenannten Naturschützer- und Naturnutzergruppen zusammen. Der Beirat wählt aus seiner Mitte die bzw. den Vorsitzende(n) und die/den StellvertreterIn.

 

Aufgaben des Naturschutzbeirats:

Nach § 70 Landesnaturschutzgesetz wird der Naturschutzbeirat zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft und zur Mitwirkung beim Schutz, der Pflege und der Entwicklung der Landschaft gebildet. Eine ganz wichtige gesetzliche Zuständigkeit des Naturschutzbeirats ist das Widerspruchsrecht nach § 75 Landesnaturschutzgesetz bei beabsichtigten naturschutzrechtlichen Befreiungen.

 

Wahlverfahren:

Entsprechend den Vorgaben des § 1 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes haben die vorschlagsberechtigten Verbände -  bis auf den BUND und Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e. V. - fristgerecht für die ihnen jeweils zustehenden Mitglieder im Naturschutzbeirat mindestens die doppelte Anzahl von Bewerbern vorgeschlagen [s. Vorschlagsliste unten].

 

Der BUND hat aber jeweils nur eine Kandidatin bzw. einen Kandidaten, statt der erforderlichen zwei Personen, für jedes Amt zur Wahl vorgeschlagen, weil weitere Personen leider nicht zur Verfügung ständen. Der Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e. V. hat trotz Erinnerung erst lang nach Fristende Wahlvorschläge abgegeben.

Rechtsfolgen: Soweit die vorschlagsberechtigten Vereinigungen in einer von der Naturschutzbehörde gesetzten Frist von ihrem Vorschlagsrecht keinen oder nicht ausreichend Gebrauch machen, können Beiratsmitglieder auch ohne Vorschlag eines Verbandes vom Kreistag gewählt werden. Auch nicht fristgerecht eingegangene Vorschläge dürfen bei der Wahl unberücksichtigt bleiben.

 

Die BewerberInnen sind in der Liste entsprechend der von den Verbänden gewünschten Präferenzen in der Reihenfolge aufgeführt. Das Auswahlrecht des Kreistages wird durch diese Prioritätensetzung aber nicht eingeschränkt.

 

Bei der Wahl des Naturschutzbeirats durch den Kreistag gibt es zwei mögliche Wahlverfahren:

 

a) Einheitlicher Wahlvorschlag

Haben sich die Mitglieder des Kreistages auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt,

so ist der einstimmige Beschluss über die Annahme dieses Wahlvorschlags ausreichend.

 

b) Mehrheitswahl

Sofern sich die Mitglieder des Kreistages nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen, findet eine Mehrheitswahl nach den Vorschriften der Kreisordnung statt.

Bei der Mehrheitswahl ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist dann der, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

 

Eingegangene Wahlvorschläge der vorschlagsberechtigten Verbände:

 

 

 

Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrein-Westfalen e. V. (LNU) - 3 Sitze

 

Mitglied (Sitz 1)

 

Dr. Margret Bunzel-Drüke

Mester-Godert-Weg 8

59494 Soest

oder

Andreas Rödel

Rosenstraße 43

59556 Lippstadt

 

StellvertreterIn

 

Die nicht gewählte Person in der 1. Spalte

 

 

oder

Roland Loerbroks

Rotdornweg 14

59494 Soest

Mitglied (Sitz 2)

 

Bernhard Schladör

Am Mühlenberg 1a

59519 Möhnesee

oder

Joachim Fischer

Am Salzhörnchen 60

59581 Warstein

 

Stellvertreter

 

Die nicht gewählte Person in der 1. Spalte

 

 

 

oder

Norbert Kienz

Am Humpertspfad 19

59457 Werl-Westönnen

Mitglied (Sitz 3)

 

Johannes Josef Kleine

Jungferngasse 11a

59590 Geseke

oder

Olaf Zimball

Kleppingweg 7

59494 Soest

 

Stellvertreter

 

Die nicht gewählte Person in der 1. Spalte

 

 

oder

Dr. Ralf Joest

Am Haullenbach 72a

59505 Bad Sassendorf

 

 

 

 

Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Landesverband NRW e. V. – 2 Sitze

 

Mitglied (Sitz 1)

 

Karl Dietz

Jägerpfad 31

59597 Erwitte

 

Kein weiterer Vorschlag

 

StellvertreterIn

 

Diana Vollmer

Am Wannenberg 44

59581 Warstein

 

Kein weiterer Vorschlag

Mitglied (Sitz 2)

 

Klaus-Peter Lange

Vor`m Stein 10

59581 Warstein-Suttrop

 

Kein weiterer Vorschlag

 

StellvertreterIn

 

Anna-Maria Schuermann

Hiddingser Weg 26

59494 Soest

 

 

Kein weiterer Vorschlag

 

 

 

 

 

 

 

Naturschutzbund Deutschland (NABU) Landesverband NRW e. V. – 2 Sitze

 

Mitglied (Sitz 1)

 

Paul Köhler

Steinrücken 10

59581 Warstein

oder

Elisabeth Wewel

Virchowstraße 4c

59555 Lippstadt

 

StellvertreterIn

 

Die nicht gewählte Person in der 1. Spalte

 

 

oder

Stefan Wieneke

Jakobistraße 27

59494 Soest

Mitglied (Sitz 2)

 

Peter Hoffmann

Ostlandstraße 29b

59558 Lippstadt

oder

Karl Rusche

Soester Straße 18

59505 Bad Sassendorf

Stellvertreter

 

Die nicht gewählte Person in der 1. Spalte

 

 

 

oder

Christian Härting

Thomästraße 31

59494 Soest

h

 

Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband NRW e. V. – 1 Sitz

 

Mitglied

 

Friedrich August von Plettenberg

Schloßstraße 1

59510 Lippetal-Hovestadt

oder

Dr. Gerhard Haumann

Thomä-Grandweger-Wallstraße 10

59494 Soest

 

Stellvertreter

 

Hubert Schümmer

Heroldstraße 8

59602 Rüthen

oder

Dr. Gerhard Haumann

Thomä-Grandweger-Wallstraße 10

59494 Soest

 

 

 

Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e. V. – 2 Sitze

 

Mitglied (Sitz 1)

 

Dirk Schulze Gabrechten

Rennweg 23

59505 Bad Sassendorf

oder

Andreas König

Zum Kämpchen 3

59505 Bad Sassendorf

 

Stellvertreter

 

Die nicht gewählte Person in der 1. Spalte

 

 

oder

Friedrich-Wilhelm Kind

Liebfrauenweg 2

59494 Soest

Mitglied (Sitz 2)

 

Dr. Gerhard Haumann

Thomä-Grandweger-Wallstraße 10

59494 Soest

oder

Burkhard Schröer

Nottebohmweg 13

59494 Soest

 

Stellvertreter

 

Die nicht gewählte Person in der 1. Spalte

 

 

 

oder

Bernd Löer

Effelner Straße 1a

59609 Anröchte

 

 

 

 

Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. – 1 Sitz

 

 

Mitglied

 

Friedrich Freiherr von Schorlemer

Schorlemerallee 1

595556 Lippstadt

oder

Franz-Thomas Kersting

Hellweg 200

59597 Erwitte

 

Stellvertreter

 

Die nicht gewählte Person in der 1. Spalte

 

 

oder

Constantin Freiherr von Fürstenberg

Körtlinghausen 4

59602 Rüthen

 

 

 

Landesverband Gartenbau Westfalen Lippe e. V. – 1 Sitz

 

 

Mitglied

 

Jürgen Schwegmann

Waterlappe 3

59469 Ense

oder

Uwe Müller

Meiningser Weg 89

59494 Soest

 

Stellvertreter

 

Die nicht gewählte Person in der 1. Spalte

 

 

oder

Wolfgang Stöcker

Soester Str. 400

59597 Erwitte

 

 

 

Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e. V. – 1 Sitz

 

 

Mitglied

 

Jürgen Schulte-Derne

Baumfeldweg 20

59494 Soest

oder

Friedrich-August Eickholt

Am Stahlberg 4

59510 Lippetal

 

Stellvertreter

 

Die nicht gewählte Person in der 1. Spalte

 

 

oder

Heinz Nühse

Hultroper Dorfstr. 24a

59510 Lippetal

 

 

 

Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e. V. – 1 Sitz

 

 

Mitglied

 

(Vorschlag nach Fristende eingereicht)

 

Andreas Vetter

Lanner 6

59469 Ense-Volbringen

oder

Werner Barnhusen

Teinenkamp 51

59494 Soest

 

Stellvertreter

 

(Vorschlag nach Fristende eingereicht)

 

Werner Barnhusen

Teinenkamp 51

59494 Soest

oder

Michael Eisenbrecher

Hellinghäuser Weg 24

59557 Lippstadt

 

 

 

 

 

 

 

Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e. V. – 1 Sitz

 

 

Mitglied

 

Dr. Andreas Vogel

Ünninghauser Str. 94

59556 Lippetal-Benninghausen

oder

Siegfried Lau

Große Kirmes 32

59556 Lippstadt

 

StellvertreterIn

 

Die nicht gewählte Person in der 1. Spalte

 

 

oder

Beate Stallmeister

Hardtweg 10

59581 Warstein

 

 

Landessportbund Nordrhein-Westfalen e. V. – 1 Sitz

 

 

Mitglied

 

Martin Kutscher

Obere Bohle 34

59581 Warstein

oder

Barbara Neumann

Hepper Weg 21a

59494 Soest

 

StellvertreterIn

 

Die nicht gewählte Person in der 1. Spalte

 

 

oder

Sabine Homann

Reinfridusstraße 1

59556 Lippstadt