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Aufgrund der Wahlvorschläge der vorschlagsberechtigten Vereinigungen wählt der Kreistag jeweils folgende 16 BewerberInnen zum Mitglied bzw. stellvertretenden Mitglied im Naturschutzbeirat:
… (1. - 16. Mitglied)
… (1. - 16. stellvertr. Mitglied)
Durch Wahl des Naturschutzbeirats ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Zusammenfassung
Nach der erfolgten Kreistagswahl ist auch der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (Naturschutzbeirat) mit 16 ordentlichen Mitgliedern + 16 StellvertreterInnen aus den Wahlvorschlägen der vorschlagsberechtigten Vereinigungen durch den Kreistag neu zu wählen.
Anlass: Mit der Neuwahl des Kreistags endete kraft Gesetzes auch die Amtsdauer des Beirats bei der Unteren Naturschutzbehörde. Dieses jeweils 16 Mitglieder und stellvertretende Mitglieder umfassende Gremium ist deshalb durch den Kreistag für die Wahlzeit des Kreistages neu zu wählen. Für jedes Mitglied ist in einem besonderen Wahlgang ein Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin zu wählen. Die Mitgliedschaft im Naturschutzbeirat ist eine ehrenamtliche Tätigkeit. Der Naturschutzbeirat setzt sich aus den Vertretern von verschiedenen sogenannten Naturschützer- und Naturnutzergruppen zusammen. Der Beirat wählt aus seiner Mitte die bzw. den Vorsitzende(n) und die/den StellvertreterIn.
Aufgaben des Naturschutzbeirats: Nach § 70 Landesnaturschutzgesetz wird der Naturschutzbeirat zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft und zur Mitwirkung beim Schutz, der Pflege und der Entwicklung der Landschaft gebildet. Eine ganz wichtige gesetzliche Zuständigkeit des Naturschutzbeirats ist das Widerspruchsrecht nach § 75 Landesnaturschutzgesetz bei beabsichtigten naturschutzrechtlichen Befreiungen.
Wahlverfahren: Entsprechend den Vorgaben des § 1 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes haben die vorschlagsberechtigten Verbände - bis auf den BUND und Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e. V. - fristgerecht für die ihnen jeweils zustehenden Mitglieder im Naturschutzbeirat mindestens die doppelte Anzahl von Bewerbern vorgeschlagen [s. Vorschlagsliste unten].
Der BUND hat aber jeweils nur eine Kandidatin bzw. einen Kandidaten, statt der erforderlichen zwei Personen, für jedes Amt zur Wahl vorgeschlagen, weil weitere Personen leider nicht zur Verfügung ständen. Der Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e. V. hat trotz Erinnerung erst lang nach Fristende Wahlvorschläge abgegeben. Rechtsfolgen: Soweit die vorschlagsberechtigten Vereinigungen in einer von der Naturschutzbehörde gesetzten Frist von ihrem Vorschlagsrecht keinen oder nicht ausreichend Gebrauch machen, können Beiratsmitglieder auch ohne Vorschlag eines Verbandes vom Kreistag gewählt werden. Auch nicht fristgerecht eingegangene Vorschläge dürfen bei der Wahl unberücksichtigt bleiben.
Die BewerberInnen sind in der Liste entsprechend der von den Verbänden gewünschten Präferenzen in der Reihenfolge aufgeführt. Das Auswahlrecht des Kreistages wird durch diese Prioritätensetzung aber nicht eingeschränkt.
Bei der Wahl des Naturschutzbeirats durch den Kreistag gibt es zwei mögliche Wahlverfahren:
a) Einheitlicher Wahlvorschlag Haben sich die Mitglieder des Kreistages auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, so ist der einstimmige Beschluss über die Annahme dieses Wahlvorschlags ausreichend.
b) Mehrheitswahl Sofern sich die Mitglieder des Kreistages nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen, findet eine Mehrheitswahl nach den Vorschriften der Kreisordnung statt. Bei der Mehrheitswahl ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist dann der, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Eingegangene Wahlvorschläge der vorschlagsberechtigten Verbände:
Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrein-Westfalen e. V. (LNU) - 3 Sitze
Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Landesverband NRW e. V. – 2 Sitze
Naturschutzbund Deutschland (NABU) Landesverband NRW e. V. – 2 Sitze
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband NRW e. V. – 1 Sitz
Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e. V. – 2 Sitze
Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e. V. – 1 Sitz
Landesverband Gartenbau Westfalen Lippe e. V. – 1 Sitz
Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e. V. – 1 Sitz
Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e. V. – 1 Sitz
Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e. V. – 1 Sitz
Landessportbund Nordrhein-Westfalen e. V. – 1 Sitz
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