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Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zu den bisher erreichten Ergebnissen
a) des Projektes zur Weiterentwicklung des fachlichen Angebotes zu einer systemischen Schulassistenz und b) zur gezielten Steuerung des Einsatzes von 1:1 Schulbegleitungen zustimmend zur Kenntnis.
Der Jugendhilfeausschuss fordert eine kurzfristige Entscheidung des Ministeriums für Schule und Bildung NRW zu einer Übergangslösung ein.
Vorbehaltlich der Zuweisung von Mitteln des Landes NRW aus der Inklusionspauschale für das Schuljahr 2020/21 in der bisherigen Höhe von ca. 550.000 € bis zum 01.04.2020 wird die Verwaltung beauftragt, erneut ein Vergabeverfahren für die Fortführung des Projektes “Systemische Schulassistenz im Kreis Soest“ im Schuljahr 2020/21 durchzuführen.
Die Entwicklung des Antrags-/Gesamtplanverfahrens zur gezielten Steuerung des Einsatzes von Integrationshelfern wird fortgesetzt.
Über den Verlauf und den Erfolg der Maßnahme wird weiterhin regelmäßig im Jugendhilfeausschuss berichtet. .
Zusammenfassung
Im Rahmen der zweckentsprechenden Verwendung der Mittel aus der Inklusionspauschale des Landes NRW für den Kreis Soest als Träger der Jugendhilfe hat der Kreis Soest
a) seit dem Schuljahr 2018/19 ein Projekt zur Weiterentwicklung des fachlichen Angebotes zu einer systemischen Schulassistenz mit fünf Grundschulen durchgeführt.
Der Ansatz, Schulassistenzen für Kinder mit Unterstützungsbedarfen einzusetzen, zeigt auf vielfältige Art und Weise Wirkung.
Die Fortführung des Projektes ist in Frage gestellt, weil das Ministerium für Schule und Bildung NRW voraussichtlich erst Mitte 2020 über die Höhe und die zukünftige Verteilung der Mittel entscheiden will. Die rechtzeitige Ausschreibung und Vergabe des Auftrages ist dann nicht mehr möglich.
Alle Versuche, eine kommunalfreundliche Übergangslösung zu bewirken, waren bisher erfolglos.
Um alle Interventions-Möglichkeiten auszuschöpfen, wird vorgeschlagen, das Ministerium für Schule und Bildung NRW noch einmal auf die Problematik hinzuweisen und gleichzeitig aufzufordern, eine Übergangslösung zu finden.
b) erste Effekte durch den Aufbau eines Gesamtplanverfahrens und die gezielte Steuerung des Einsatzes von 1:1 - Schulbegleitungen erreicht.
Die Maßnahme soll deshalb fortgesetzt werden. Sachdarstellung
Rahmenbedingungen
Die Schulbegleitung durch Integrationshelfer ist seit Jahren ein wichtiger Baustein des integrativen Unterrichts und eines inklusiven Schulsystems. Durch das Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2008, aber insbesondere die gesetzliche Verankerung des inklusiven Schulsystems auf Landesebene zum Jahresende 2013 haben die Fallzahlen und die Aufwendungen für Integrationshelfer deutlich zugenommen.
Vielerorts fehlt es (noch) an durchgehenden Strukturen und an einem inklusiv-pädagogischen Gesamtsystem. Um die während des Entwicklungsprozesses zu einem inklusiven Bildungssystem noch existierenden Defizite auszugleichen, wird bisher überwiegend auf die von der Eingliederungshilfe finanzierten Schulbegleitungen/ Integrationshelfer zurückgegriffen.
Dies führte in den vergangenen Jahren zu einem deutlichen Anstieg der Zahl der Schulbegleitungen / Integrationshelfer in der Jugendhilfe (SGB VIII).
Eine vergleichbare Entwicklung ist in der Sozialhilfe (SGB IX) festzustellen.
Zum Ausgleich für die finanzielle Belastung gewährt das Land NRW auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion (InklFöG) vom 03. Juli 2014 den Städten, Gemeinden und Kreisen seit dem Schuljahr 2014/2015 eine jährliche Inklusionspauschale.
Diese dient der Mitfinanzierung der Unterstützung des Gemeinsamen Lernens durch nichtlehrendes Personal der Kommunen, soweit diese Kosten nicht der Finanzierung individueller Ansprüche nach § 35 a SGB VIII und § 54 SGB XII (jetzt § 112 SGB IX) dienen (§ 2 Abs. 2 InklFöG). Die Mittel sind für den Einsatz zum Beispiel von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen oder Erzieherinnen und Erziehern gedacht (Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, Erlass vom 22.12.2016).
Der Anteil des Kreises Soest an der Inklusionspauschale betrug für die Schuljahre 2014/2015 und 2015/2016 jeweils ca. 142.000 €. Davon entfielen ca. 51.000 € auf den Kreis Soest als Jugendhilfeträger und ca. 91.000 € auf den Kreis Soest als Sozialhilfeträger. Der Anteil richtet sich nach der Wohnbevölkerung im Alter von 6 bis 18 Jahren am 31.Dezember des jeweils vorvorletzten Jahres.
Für das Schuljahr 2016/17 wurden die Mittel der Inklusionspauschale von 10 Mio. € p.a. auf 20 Mio. € p.a. angehoben. Der Anteil des Kreises Soest an der Inklusionspauschale betrug ca. 280.000 €. Davon entfielen ca. 100.000 € auf den Jugendhilfeträger und ca. 180.000 € auf den Sozialhilfeträger.
Für die Schuljahre 2017/18, 2018/2019 und 2019/2020 wurden die Mittel der Inklusionspauschale erneut von 20 Mio. € p.a. auf 40 Mio. € p.a. angehoben. Der Anteil des Kreises Soest an der Inklusionspauschale für das Schuljahr 2018/2019 betrug ca. 553.000 €. Hiervon entfielen ca. 197.000 € auf den Jugendhilfeträger und ca. 356.000 € auf den Sozialhilfeträger.
Für das Schuljahr 2019/2020 beträgt der Anteil des Kreises Soest an der Inklusionspausschale ca. 548.000 €, davon ca. 195.000 € für den Jugendhilfeträger und ca. 353.000 € für den Sozialhilfeträger.
Maßnahmen
Mit dem Ziel, der unter dem Punkt Rahmenbedingungen dargestellten Entwicklung aktiv entgegenzuwirken, hat der Kreistag am 30.03.2017 beschlossen, mit den Mitteln der Inklusionspauschale eine mit zwei Stellen besetzte Koordinationsstelle einzurichten.
Aufgabe der Koordinationsstelle ist es, a) die Weiterentwicklung des „Angebots der Integrationshelfer“ zu einem „System der Schulassistenz“ voranzutreiben und b) den Prozess der Feststellung des erforderlichen Bedarfs und der Leistungsgewährung nach den Vorgaben des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) sowie die Eingliederung von jungen Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft zu verbessern.
Zu a) Schulassistenz
Um Eltern, Schulen und Anbieter gemeinsam mit auf den Weg einer Veränderung bei schulischen Eingliederungshilfen zu nehmen, wurde seit dem Schuljahr 2018/2019 im Rahmen des Projekts „Systemische Schulassistenz“ an fünf Grundschulen im Kreis Soest
• Sälzer-Gemeinschaftsgrundschule, Bad Sassendorf • Norbertschule, Werl • Grundschulverbund Möhnesee, Standort Körbecke • St. Ida Grundschule, Herzfeld • Jacob-Grimm-Schule, Soest
jeweils eine Kraft als Schulassistenz eingesetzt.
Im Schuljahr 2019/20 wurde das Angebot mit einer zweiten Schulassistenz (0,5 Stelle) erweitert.
Der Leitgedanke des Projektes ist ein schrittweiser Wechsel von der 1:1 - Schulbegleitung zu einer in der Schule verankerten systemischen Unterstützung.
Ziele des Projektes
1. Fähigkeiten und Ressourcen der Kinder in den Blick nehmen 2. Bildung multiprofessioneller Teams aller Beteiligten im System Schule 3. Schule auf ihrem Weg zu inklusiver Bildung unterstützen und die 4. mittel- bis langfristige Umsteuerung der Einzelfallhilfen hin zu einer systemischen Schulassistenz
Die Schulassistenzen • arbeiten klassenübergreifend und systemisch in der Schuleingangsphase • zeigen Handlungsalternativen zu den bisherigen Einzelfallhilfen auf • verhindern die Stigmatisierung von Kindern und • unterstützen das Gesamtsystem Schule dabei, allen Kindern eine gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen.
Das Projekt ist bisher vollständig aus den Mitteln der Inklusionspauschale refinanziert worden.
Bewertung / Evaluation
Durch den Einsatz der Schulassistenzen in den Klassen 1 und 2 konnten Anfragen für 1:1-Schulbegleitungen zurückgestellt werden, bzw. war eine Antragsstellung nicht mehr erforderlich. Dies wurde durch den Ressourceneinsatz der multiprofessionellen Teams an den Schulen möglich, hier speziell durch den Einsatz der Schulassistenzen im Klassenverbund.
Der Einsatz einer zweiten Schulassistenz an jeder Schule und der damit verbundene Anstieg der Einsatzzeiten zeigten deutlich, dass die beabsichtigten Effekte im Sinne der Projektziele erreicht werden.
Von den 35 Bedarfsanfragen im ersten Halbjahr 2019/2020 entfallen 31 Anfragen auf Kinder mit erhöhtem sozial-emotionalen Förderbedarf (Jugendhilfe gemäß SGB VIII). In der Sozialhilfe (SGB IX) ergeben sich 4 Bedarfsanfragen für Kinder mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen. Es lässt sich also feststellen, dass sich der Einsatz der Schulassistenzen überwiegend auf den Bereich der Jugendhilfe gemäß SGB VIII auswirkt.
Auch von den beteiligten Kindern und Eltern wird der Einsatz der Schulassistenzen im Rahmen des Projektes begrüßt.
Mit den Schulleitungen, den Schulassistentinnen und Schulassistenten und dem Anbieter wurde das Projekt zum Ende des Schuljahres 2018/19 gemeinsam ausgewertet. Das Fazit fällt grundsätzlich bei allen Beteiligten positiv aus.
Kritisiert wird die jährliche Vergabe der Leistung und die damit verbundene Unsicherheit für Fachkräfte und Träger.
Es ist festzustellen, dass die Zahl der 1:1 – Schulbegleitungen an den Projektschulen, entgegen der Entwicklung von Schulassistenzen insgesamt, stagniert.
Fazit
Es zeigt sich, dass der Einsatz von Schulassistenzen in multiprofessionellen Teams an Grundschulen einen Mehrwert im Rahmen der Umsetzung von Inklusion an Schulen sowie für die Teilhabe an Bildung für alle Kinder in der Schuleingangsphase mit sich bringt.
Durch ein entsprechend inklusiv arbeitendes „Schul-System“ kann mittel- bis langfristig die Beantragung von 1:1-Schulbegleitungen reduziert werden. Wegen der Besonderheit einzelner Fälle wird es aber immer auch den Bedarf für 1:1-Schulbegleitungen geben.
Ausblick
Die Fortsetzung des Projektes ist von der Bewilligung der Mittel des Landes NRW aus der Inklusionspauschale abhängig. Die Vergabeverfahren für die Schuljahre 2018/19 und 2019/20 wurden unter der Prämisse durchgeführt, dass das Projekt vollständig aus den Mitteln der Inklusionspauschale refinanziert wird.
Bisher hat das Land NRW die Höhe der Mittel aus der Inklusionspauschale für das folgende Schuljahr immer bis spätestens Ende Januar festgelegt. Unmittelbar anschließend haben die politischen Gremien des Kreises Soest über die Fortsetzung des Projektes entschieden und der Auftrag konnte, rechtzeitig vor dem Beginn des neuen Schuljahres, ausgeschrieben werden.
Soweit bisher bekannt ist, wird das Ministerium für Schule und Bildung NRW im ersten Halbjahr 2020 zunächst die Evaluation des bisherigen Verfahrens durchführen. Die Inklusionspauschale für das Schuljahr 2020/21 wird voraussichtlich erst Mitte 2020 festgelegt.
Bis dahin können die Kommunen lediglich von der gesetzlich vorgesehenen Höhe der Inklusionspauschale von 10 Mio. € ausgehen (§ 2 Abs. 3 InklFöG). Der Anteil des Kreises Soest daran betrug im Schuljahr 2015/16 ca. 142.000 €. Durch diesen Umstand kann die Ausschreibung nicht rechtzeitig durchgeführt werden und das Projekt müsste zumindest für ein Jahr unterbrochen werden.
Die Problematik wurde im Januar 2020 an das Ministerium für Schule und Bildung NRW und den Landkreistag NRW herangetragen. Der Landkreistag NRW hat seinerseits bereits im September 2019 die Schulrechtsabteilung angeschrieben und eine Übergangslösung vorgeschlagen, die vor Ort die notwendige Planungssicherheit gegeben hätte. Dieses Ansinnen wurde leider unumwunden zurückgewiesen.
Aufgrund der Anfrage aus dem Kreis Soest hat der LKT die Schulrechtsabteilung im Januar 2020 erneut angeschrieben und eine kommunalfreundliche Übergangslösung vorgeschlagen. Bisher hat es vom Ministerium für Schule und Bildung NRW dazu keine Rückmeldung gegeben.
Um alle Interventions-Möglichkeiten auszuschöpfen, wird vorgeschlagen, das Ministerium für Schule und Bildung NRW noch einmal auf das Problem hinzuweisen und gleichzeitig aufzufordern, eine Übergangslösung zu finden.
Sollten die Eingaben erfolgreich sein und das Ministerium für Schule und Bildung NRW bewilligt bis zum 01.04.2020 Mittel aus der Inklusionspauschale für das Schuljahr 2020/21 in der bisherigen Höhe von ca. 550.000 €, kann das Vergabeverfahren für die Fortführung des Projektes “Systemische Schulassistenz im Kreis Soest“ rechtzeitig durchgeführt werden. Ein entsprechender Beschluss wird unter TOP 7 dieser Sitzung vorgelegt.
Bei einem späteren Beginn des Vergabeverfahrens verbleibt dem Vergabegewinner nicht mehr genügend Zeit, das erforderliche Personal auszuwählen und einzustellen. Dies wurde von potentiellen Anbietern bereits bei den Ausschreibungen für die Schuljahre 2018/19 und 2019/20 kritisiert.
Zu b) Weiterentwicklung des Antrags- / Gesamtplanverfahrens
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) schreibt ab dem 01.01.2020 u.a. für Eingliederungshilfen im Bereich der Teilhabe an Bildung die Durchführung eines Gesamtplanverfahrens nach festgelegten Kriterien vor, z.B. • umfassende Bedarfsermittlung mit ICF-Orientierung (ICF – internationale Klassifikation von Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit), • Entwicklung und Nutzung standardisierter Bedarfsermittlungsinstrumente, • Festschreibung von Zielvereinbarungen, die in regelmäßigen Abständen überprüft werden.
Bewertung / Evaluation
Das Antrags- bzw. Gesamtplanverfahren wurde an die Vorgaben des BTHG angepasst:
Schaffung einheitlicher Qualitätsstandards in der Evaluation und Hilfegewährung der Fallverläufe durch:
Diese – vom Gesetzgeber gewollte – Veränderung des viele Jahre praktizierten Antrags- und Bewilligungsverfahrens hat bei Eltern, Anbietern und Schulen einen Entwicklungsprozess in Gang gesetzt, der erste Erfolge zeigt.
Fazit
Die Kinder erhalten alle Leistungen zur Teilhabe an Bildung, die ihrem aktuellen Bedarf entsprechen.
Die durchschnittlichen Kosten der 1:1 Schulbegleitungen sind von 2018 auf 2019 gestiegen.
Durch die Umsetzung der oben genannten Punkte wurden Faktoren geschaffen, dieser Entwicklung entgegen zu wirken. Das Ziel besteht darin, die Hilfen noch passgenauer umzusetzen und damit nach Möglichkeit einen weiteren Kostenanstieg abzuschwächen.
Ausblick
Die Weiterentwicklung des Antrags-/Gesamtplanverfahrens zur gezielten Steuerung des Einsatzes von 1:1-Schulbegleitungen wird fortgesetzt.
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