Bürgerinformationssystem
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Der Jugendhilfeausschuss beschließt die in der Sitzung am 12.03.2020 vorgestellten Kindpauschalen je Kindertageseinrichtung sowie die Kindpauschalen für die Kindertagespflege für das Kindergartenjahr 2019/2020 und beauftragt die Verwaltung, diese beim Landesjugendamt zu beantragen.
Insgesamt ergibt sich damit folgende Anzahl an Kindpauschalen für das Kreisjugendamt Soest:
Zusammenfassung Der Jugendhilfeausschuss hat die Kindpauschalen je Stundenmodell und Gruppenform individuell für jeden Kindergarten zu beschließen.
Die Tabellen für die einzelnen Kindertageseinrichtungen werden in der Sitzung am 12.03.2020 vorgelegt. Dann werden auch die zu beschließenden Plätze in der Kindertagespflege pro Kommune vorgestellt.
Die Bedarfsplanung der Kindergartenplätze beginnt mit der Erhebung der Geburtenzahlen von den Einwohnermeldeämtern der 11 Städte und Gemeinden im Kreisjugendamtsbezirk jeweils zum Stichtag 31.07. des Vorjahres. Im Anschluss werden die Daten ausgewertet und zusammengestellt. Die Ergebnisse werden den Städten und Gemeinden zur Stellungnahme übermittelt. Im Oktober des Vorjahres werden die Kita-Karten für alle Kinder verschickt, die zum Stichtag 01.11. des zu planenden Kindergartenjahres 2 Jahre alt sind.
Erstmalig wurde für das Kindergartenjahr 2018/2019 die Anmeldung in der Kindertagespflege über die Kita-Karte eingeführt. Dies wurde von den Kindertagespflege-personen ausdrücklich gewünscht und über die Abstimmung in der Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII in das Anmeldeverfahren eingebracht. Das Verfahren wird analog zu den Anmeldungen in Kindertageseinrichtungen durchgeführt.
Nach den Anmeldungen der Kinder bis Ende November des Vorjahres werden die Kita-Karten in Abstimmungsgesprächen vor Ort ausgewertet. Ziel ist größtmögliche Transparenz und Berücksichtigung der individuellen Bedarfssituation von Familien vor Ort. Es werden zunächst alle angemeldeten Kinder den freien Plätzen zugeordnet, anschließend auch auf noch freie Plätze in anderen Einrichtungen bzw. bei anderen Tagespflegepersonen zugewiesen.
Familien, die in diesem Schritt noch kein Platzangebot erhalten, werden telefonisch kontaktiert. Gemeinsam werden alternative Optionen in anderen Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagespflege erörtert und besprochen. Notwendige Zusatzplätze oder neue Gruppenstrukturen werden in einem weiteren Schritt mit den Leitungen von Kindertageseinrichtungen sowie ihren Trägern abgestimmt. Zudem werden mit den Trägern Veränderungen der Stundenbuchungen besprochen. Sämtliche Änderungen werden bis zum 10.03.2020 abgestimmt und erfasst.
Es folgt die Zuordnung der KiBiz-Pauschalen zu den Gruppentypen und Stundenbuchungen bzw. die Festlegung der erforderlichen Platzpauschalen in der Kindertagespflege. Diese werden dem Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung am 12.03.2020 vorgelegt. Anschließend erfolgt die Meldung der zu belegenden Plätze an das Landesjugendamt Westfalen-Lippe zum 15.03. Von dort wird die abschließende Bewilligung der Plätze per Bescheid, in der Regel im Laufe des Monats Mai mitgeteilt.
Bereits unmittelbar nach der Beantragung der Kindpauschalen beim Landesjugendamt zum 15.03. werden die Träger informiert, so dass die Platzzusagen erfolgen können.
Die finanzielle Förderung setzt die Bedarfsfeststellung auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung voraus. Das Erfordernis eines formellen Beschlusses zur Jugendhilfeplanung bis zum 15.03. gilt sowohl für Kindertageseinrichtungen (siehe § 18 Abs. 2 KiBiz aF bzw. § 32 Abs. 1 nF) als auch für die Kindertagespflege (siehe § 22 Abs. 4 i.V.m. § 19 Abs. 4 S. 1 KiBiz aF bzw. § 24 Abs.1 KiBiz nF).
Individuell für jede Kindertageseinrichtung sind die Kindpauschalen je Stundenmodell und Gruppenform zu beschließen. Die Kindpauschalen für die einzelnen Kindertageseinrichtungen werden nach folgendem Muster in der Sitzung am 14.03.2019 vorgelegt:
Bereits zum jetzigen Zeitpunkt sind über 220 Zusatzplätze und 9 provisorische Gruppen in Planung.
Hinsichtlich der Kindpauschalen in der Kindertagespflege ist zu beachten, dass dieser Zuschuss nur für jedes Kind bis zum Schuleintritt gewährt wird, soweit nicht für dieses Kind ein Landeszuschuss für Kindertageseinrichtungen gewährt wird. Das gilt auch für Kinder, die noch im selben Kindergartenjahr eine Kindertageseinrichtung besuchen.
Die geplanten Kindpauschalen für Kinder in der Kindertagespflege werden ebenfalls in der Sitzung vorgestellt.
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