Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Rechnungsprüfungsausschuss fasst das Ergebnis der Gesamtabschlussprüfung gem. § 116 Abs. 9 i.V.m. § 59 Abs. 3 GO NRW in seiner schriftlichen Stellungnahme vom 28.11.2019 (Anlage) zusammen. Er erklärt gegenüber dem Kreistag, dass nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen zu erheben sind und dass er den von der Landrätin aufgestellten Gesamtabschluss zum 31.12.2017 und den Gesamtlagebericht für das Haushaltsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 billigt.
Auf dieser Grundlage beschließt der Kreistag:
a) Der Gesamtabschluss des Kreises Soest zum 31.12.2017 wird gemäß § 116 GO NRW in Verbindung mit § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.
b) Der Landrätin wird Entlastung erteilt. .
Zusammenfassung Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft gemäß § 116 Abs. 9 GO NRW in Verbindung mit § 59 Abs. 3 GO NRW den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht des Kreises 2017 unter Einbezug des Prüfungsberichtes der örtlichen Rechnungsprüfung. Die örtliche Rechnungsprüfung hat gemäß § 102 Abs. 1 und 11 GO NRW den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht des Kreises Soest für das Jahr 2017 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss gibt zum Ergebnis der Gesamtabschlussprüfung eine eigene, schriftliche Stellungnahme (Anlage) gegenüber dem Kreistag ab. Zum Schluss des Berichtes erklärt der Rechnungsprüfungsausschuss, dass keine Einwendungen zu erheben sind und dass er den Gesamtabschluss zum 31.12.2017 und den Gesamtlagebericht für das Haushaltsjahr 2017 billigt. Auf dieser Grundlage beschließt der Kreistag über die Feststellung des Gesamtabschlusses 2017 und die Entlastung der Landrätin.
Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft nach § 116 Abs. 9 GO NRW in Verbindung mit § 59 Abs. 3 GO NRW den Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2017 und den Gesamtlagebericht des Kreises für das Haushaltsjahr 2017 unter Einbezug des Prüfungsberichtes der örtlichen Rechnungsprüfung. Gemäß § 102 Abs. 1 GO NRW bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung dieser Prüfung grundsätzlich der örtlichen Rechnungsprüfung.
Mit dem Inkrafttreten des 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes zum 01.01.2019 haben sich die gesetzlichen Bestimmungen zum Gesamtabschluss geändert. Nach den Vorgaben des zuständigen Ministeriums sind für die Aufstellung der Jahres- und Gesamtabschlüsse bis zum Haushaltsjahr 2018 noch die bis zum 31.12.2018 geltenden Vorschriften anzuwenden. Für das Verfahren bei der Prüfung sind aber bereits die zum 01.01.2019 in Kraft getretenen Regelungen umzusetzen. Dementsprechend wurde der Bestätigungsvermerk der örtlichen Rechnungsprüfung, für den nunmehr die §§ 321 und 322 des Handelsgesetzbuches entsprechend anzuwenden sind, angepasst. Zudem ist vom Rechnungsprüfungsausschuss nach § 59 Abs. 3 GO NRW eine eigene Stellungnahme zum Prüfergebnis gegenüber dem Kreistag abzugeben.
Der Gesamtabschluss ist dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises vermittelt.
Die Prüfung erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen beachtet worden sind. In die Prüfung einzubeziehen sind die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände.
Der Gesamtlagebericht ist daraufhin zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss im Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises Soest vermitteln.
Über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Gesamtabschlussprüfung 2017 wurde von der örtlichen Rechnungsprüfung ein Prüfbericht erstellt, der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk abgeschlossen wurde.
Nach Abschluss der Prüfung und Beratung nimmt der Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW gegenüber dem Kreistag schriftlich Stellung zum Ergebnis der Gesamtabschlussprüfung. Die Stellungnahme des Ausschusses ist als Anlage beigefügt. Am Schluss des Berichtes erklärt der Rechnungsprüfungsausschuss, dass keine Einwendungen zu erheben sind und er den von der Landrätin aufgestellten Gesamtabschluss zum 31.12.2017 und den Gesamtlagebericht für das Haushaltsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 billigt.
Auf dieser Grundlage wird dem Kreistag empfohlen, den Gesamtabschluss 2017 festzustellen und der Landrätin Entlastung zu erteilen.
Nach § 49 Abs. 2 GemHVO wird dem Gesamtabschluss der Beteiligungsbericht 2017 beigefügt.
Anlagen:
Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichtes 2017
Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses zum Ergebnis der Prüfung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichtes 2017
Beteiligungsbericht Kreis Soest 2017
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |