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Der Rechnungsprüfungsausschuss fasst das Ergebnis der Jahresabschlussprüfung gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW in seiner schriftlichen Stellungnahme vom 28.11.2019 (Anlage) zusammen. Er erklärt gegenüber dem Kreistag, dass nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen zu erheben sind und dass er den von der Landrätin aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2018 und den Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 billigt.
Auf dieser Grundlage beschließt der Kreistag:
a) Der Jahresabschluss des Kreises Soest zum 31.12.2018 wird gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.
b) Der Landrätin wird Entlastung erteilt.
Zusammenfassung Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW den Jahresabschluss und den Lagebericht des Kreises 2018 unter Einbezug des Prüfungsberichtes der örtlichen Rechnungsprüfung. Die örtliche Rechnungsprüfung hat gemäß § 102 Abs. 1 GO NRW den Jahresabschluss und den Lagebericht des Kreises Soest für das Jahr 2018 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss gibt zum Ergebnis der Jahresabschlussprüfung eine eigene, schriftliche Stellungnahme (Anlage) gegenüber dem Kreistag ab. Zum Schluss des Berichtes erklärt der Rechnungsprüfungsausschuss, dass keine Einwendungen zu erheben sind und dass er den Jahresabschluss zum 31.12.2018 und den Lagebericht für das Haushaltsjahr 2018 billigt. Auf dieser Grundlage beschließt der Kreistag über die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 und die Entlastung der Landrätin.
Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft nach § 59 Abs. 3 GO NRW den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 und den Lagebericht des Kreises für das Haushaltsjahr 2018 unter Einbezug des Prüfungsberichtes der örtlichen Rechnungsprüfung. Gemäß § 102 Abs. 1 GO NRW bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung dieser Prüfung grundsätzlich der örtlichen Rechnungsprüfung.
Mit dem Inkrafttreten des 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes zum 01.01.2019 haben sich die gesetzlichen Bestimmungen zum Jahresabschluss geändert. Nach den Vorgaben des zuständigen Ministeriums sind für die Aufstellung der Jahres- und Gesamtabschlüsse bis zum Haushaltsjahr 2018 noch die bis zum 31.12.2018 geltenden Vorschriften anzuwenden. Für das Verfahren bei der Prüfung sind aber bereits die zum 01.01.2019 in Kraft getretenen Regelungen umzusetzen. Dementsprechend wurde der Bestätigungsvermerk der örtlichen Rechnungsprüfung, für den nunmehr die §§ 321 und 322 des Handelsgesetzbuches entsprechend anzuwenden sind, angepasst. Zudem ist vom Rechnungsprüfungsausschuss nach § 59 Abs. 3 GO NRW eine eigene Stellungnahme zum Prüfergebnis gegenüber dem Kreistag abzugeben.
Der Jahresabschluss ist dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises vermittelt.
Die Prüfung erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen beachtet worden sind. In die Prüfung einzubeziehen sind die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände.
Der Lagebericht ist daraufhin zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Kreises Soest vermitteln.
Über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Jahresabschlussprüfung 2018 wurde von der örtlichen Rechnungsprüfung ein Prüfbericht zum NKF-Haushalt erstellt, der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk abgeschlossen wurde.
Zur Prüfung des Jahresabschlusses gehört auch die Prüfung, ob die maßgebenden rechtlichen Vorschriften eingehalten und die Mittel wirtschaftlich und zweckmäßig verwendet worden sind. Hierzu hat die örtliche Rechnungsprüfung einen Bericht zur Sach- und Ordnungsprüfung sowie eine Übersicht zu den bezifferten Prüfbemerkungen erstellt.
Nach Abschluss der Prüfung und Beratung nimmt der Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW gegenüber dem Rat schriftlich Stellung zum Ergebnis der Jahresabschlussprüfung. Die Stellungnahme des Ausschusses ist als Anlage beigefügt. Am Schluss des Berichtes erklärt der Rechnungsprüfungsausschuss, dass keine Einwendungen zu erheben sind und er den von der Landrätin aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2018 und den Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 billigt.
Auf dieser Grundlage wird dem Kreistag empfohlen, den Jahresabschluss 2018 festzustellen und der Landrätin Entlastung zu erteilen.
Anlagen:
Jahresabschluss 2018 Prüfbericht NKF-Haushalt Prüfbericht Sach- und Ordnungsprüfung
Übersicht über die bezifferten Prüfbemerkungen aus der Sach- und Ordnungsprüfung
Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses zum Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes 2018
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