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Der Kreistag stimmt dem Verkauf und der Übertragung der Anteile an der KFE in Höhe von 4,34 % von der DZM Digitales Zentrum Mittelstand GmbH auf die WFL Wirtschaftsförderung Lippstadt GmbH zu einem Kaufpreis von 93.310 Euro zu.
Die Vertreter des Kreises in der Gesellschafterversammlung der DZM GmbH werden angewiesen eine entsprechende Erklärung abzugeben.
Zusammenfassung
Der Kreis Soest ist mit 34,37 % an der Digitales Zentrum Mittelstand GmbH (DZM) beteiligt.
Die DZM-Ausrichtung macht es sinnvoll, die aus der ehemaligen Automotive-Fokussierung der CARTEC GmbH resultierende Beteiligung an der KFE GmbH in Höhe von 4,34 % zu veräußern.
Die WFL Wirtschaftsförderung Lippstadt GmbH, die auch das CARTEC-Vermietungsgeschäft übernommen hat, würde den KFE-Anteil zu einem Kaufpreis von 93.310 Euro übernehmen.
Die kommunalen DZM-Gesellschafter haben dem geplantem Vorgehen im Vorfeld grundsätzlich zugestimmt wie auch die Stadt Lippstadt und die Gremien der Wirtschaftsförderung Lippstadt und des KFE.
Finanzielle Folgen für den Kreishaushalt ergeben sich nicht.
Im Zusammenhang mit der Rückübertragung des CARTEC-Vermietungsgeschäftes auf die WFL Wirtschaftsförderung Lippstadt GmbH und dem Aufbau des DZM Digitales Zentrum Mittelstand GmbH wurde angesprochen, dass konsequenterweise auch die Übertragung der 4,34 % Anteile am KFE Kompetenzzentrum Fahrzeug Elektronik erfolgen soll.
Es gehört nicht zum Gesellschaftszweck der DZM GmbH, derartige Beteiligungen zu halten.
Seinerzeit erfolgten zur Anschubfinanzierung der KFE GmbH durch die CARTEC GmbH (heute: DZM GmbH) Zahlungen in die Kapitalrücklage in Höhe von 82.460 Euro, die der CARTEC GmbH hälftig durch den Kreis Soest und die Stadt Lippstadt zur Verfügung gestellt wurden. Die Zahlung in Höhe von 10.850 Euro in das Stammkapital der KFE GmbH hat die CARTEC GmbH selbst aufgebracht.
Die Wirtschaftsförderung Lippstadt GmbH ist bereit die KFE-Anteile zu übernehmen.
Der Kaufpreis in Höhe von 93.310 Euro soll in zwei Raten an die DZM GmbH entrichtet werden: die Zahlung einer ersten Rate in Höhe von 40.000 Euro erfolgt im Jahr 2019, die zweite Rate in Höhe von 53.310 Euro soll im Jahr 2020 geleistet werden.
Vorbehaltlich der Zustimmung der übrigen Gesellschafter der DZM GmbH wird die Stadt Lippstadt von der Verpflichtung, in den Jahren 2019 und 2020 Einzahlungen in die Rücklage der DZM GmbH von je 40.000 Euro zu leisten, befreit. Sollte der Rat der Stadt Lippstadt beschließen, über diesen Zeitraum hinaus weitere Einzahlungen in die Rücklage der DZM GmbH zu tätigen, so wird sie im Falle einer Zustimmung der übrigen Gesellschafter der DZM GmbH bis zu einer Größenordnung von 13.310 Euro von dieser Verpflichtung befreit.
Die zuständigen Gremien der WFL Wirtschaftsförderung Lippstadt GmbH, der KFE Kompetenzzentrum Fahrzeug Elektronik GmbH und der DZM GmbH werden die Veräußerung der Geschäftsanteile ebenfalls beraten und entsprechend zu beschließen haben.
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