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Vorlage - 021/2019  

 
 
Betreff: Wahlvorschläge zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Arnsberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage - öffentlich
  Aktenzeichen:10.24.01
Federführend:01 - Büro der Landrätin   
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
21.03.2019 
21. Sitzung des Kreisausschusses verwiesen   
Kreistag Entscheidung
27.03.2019 
22. Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlagen:
Anschreiben VG Arnsberg  
Merkblatt über die Aufstellung der Vorschlagslisten  

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Der Kreistag beschließt den einheitlichen Wahlvorschlag der Fraktionen des Kreistags (Anlage 4 zur Beschlussvorlage) zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht in Arnsberg (Wahlperiode 1. April 2020 bis 31. März 2025).

 

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Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

 

x

Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

 

Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

 

Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

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Zusammenfassung

 

Die Amtszeit der durch Beschluss des Wahlausschusses vom 12. Dezember 2014 gewählten ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Arnsberg endet am 31. März 2020. Für eine rechtzeitige Neuwahl der ehrenamtlichen Richter für die kommende Wahlperiode vom 1. April 2020 bis zum 31. März 2025 ist daher frühzeitig Sorge zu tragen. Die Kreise und kreisfreien Städte im Verwaltungsgerichtsbezirk wirken bei der Wahl gemäß § 28 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Weise mit, dass sie eine Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richterinnen und Richter aufstellen. Nach § 28 Satz 2 VwGO bestimmt der Wahlausschuss beim Verwaltungsgericht Arnsberg die Zahl der in die Vorschlagslisten aufzunehmenden Personen. Für den Kreis Soest hat der Wahlausschuss eine Zahl von 36 Personen festgesetzt.


Sachdarstellung

 

Nach § 28 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hat der Kreistag alle fünf Jahre eine Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Arnsberg aufzustellen. Die Amtszeit 2015 bis 2020 läuft am 31. März 2020 ab. Für die kommende Wahlperiode vom 1. April 2020 bis 31. März 2025 benötigt der Präsident des Verwaltungsgerichts eine Vorschlagsliste, die 36 Personen aus der kreisansässigen Bevölkerung umfassen soll und bis zum 38. Juni 2019 vorzulegen ist. Aus dieser Vorschlagsliste und aus den Listen der anderen Kreise im Verwaltungsgerichtsbezirk wählt anschließend der Wahlausschuss beim Verwaltungsgericht Arnsberg die erforderliche Anzahl von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern.

Beschlussverfahren:

  • Bei der Vorschlagsliste handelt es sich um die Ausübung eines dem Kreistag gesetzlich eingeräumten Vorschlagrechtes.
  • Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Kreistages, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.
  • Praktikabel sind ein einheitlicher Wahlvorschlag der Fraktionen des Kreistags mit Mandatsverteilung auf der Grundlage Hare-Niemeyer und dessen einstimmige Annahme im Kreistag.

Nach Hare-Niemeyer ergeben sich folgende Zahlen für die Wahlvorschläge:

CDU16

SPD10

Bündnis 90 / Die Grünen 3

BG2

FDP2

DIE LINKE und DIE SO! im Kreistag2

AfD1

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Anlagen:

  • Anschreiben des Verwaltungsgerichtes Arnsberg
  • Merkblatt über die Aufstellung der Vorschlagsliste
  • Übersicht der Personen aus dem Kreis Soest, die zurzeit als ehrenamtliche Richter beim Verwaltungsgericht Arnsberg tätig sind
  • Vorschlagsliste