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Der Kreistag beschließt den einheitlichen Wahlvorschlag der Fraktionen des Kreistags (Anlage 4 zur Beschlussvorlage) zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht in Arnsberg (Wahlperiode 1. April 2020 bis 31. März 2025).
Zusammenfassung
Die Amtszeit der durch Beschluss des Wahlausschusses vom 12. Dezember 2014 gewählten ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Arnsberg endet am 31. März 2020. Für eine rechtzeitige Neuwahl der ehrenamtlichen Richter für die kommende Wahlperiode vom 1. April 2020 bis zum 31. März 2025 ist daher frühzeitig Sorge zu tragen. Die Kreise und kreisfreien Städte im Verwaltungsgerichtsbezirk wirken bei der Wahl gemäß § 28 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Weise mit, dass sie eine Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richterinnen und Richter aufstellen. Nach § 28 Satz 2 VwGO bestimmt der Wahlausschuss beim Verwaltungsgericht Arnsberg die Zahl der in die Vorschlagslisten aufzunehmenden Personen. Für den Kreis Soest hat der Wahlausschuss eine Zahl von 36 Personen festgesetzt.
Nach § 28 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hat der Kreistag alle fünf Jahre eine Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Arnsberg aufzustellen. Die Amtszeit 2015 bis 2020 läuft am 31. März 2020 ab. Für die kommende Wahlperiode vom 1. April 2020 bis 31. März 2025 benötigt der Präsident des Verwaltungsgerichts eine Vorschlagsliste, die 36 Personen aus der kreisansässigen Bevölkerung umfassen soll und bis zum 38. Juni 2019 vorzulegen ist. Aus dieser Vorschlagsliste und aus den Listen der anderen Kreise im Verwaltungsgerichtsbezirk wählt anschließend der Wahlausschuss beim Verwaltungsgericht Arnsberg die erforderliche Anzahl von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern. Beschlussverfahren:
Nach Hare-Niemeyer ergeben sich folgende Zahlen für die Wahlvorschläge: CDU16 SPD10 Bündnis 90 / Die Grünen 3 BG2 FDP2 DIE LINKE und DIE SO! im Kreistag2 AfD1 _______ 36 Anlagen:
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