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Der Kreistag beschließt folgende Besetzung des Ausschusses für Demografie und Daseinsvorsorge:
Ordentliches Mitglied Vertretung Fraktion
Zusammenfassung / Sachdarstellung
Mit Beschluss vom 13.12.2018 hat der Kreistag über die Einrichtung zwei neuer Ausschüsse entschieden:
Mit gleichem Beschluss wurde festgelegt, die Größe der Ausschüsse auf 15 festzulegen. Nunmehr ist daher über die Besetzung des Ausschusses zu beschließen.
Sofern sich die Kreistagsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben, entscheidet der Kreistag gem. § 35 Abs. 3 KrO mittels einstimmigen Beschlusses über die Besetzung der Ausschüsse sowie der Vertretungen. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zu Stande, ist nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach Hare – Niemeyer zu wählen (§ 35 Abs. 3 S 2ff KrO). Unter der Annahme der Anwesenheit aller Kreistagsmitglieder ergibt sich nach den Grundsätzen der Verhältniswahl folgende Ausschusssitzverteilung:
Die Besetzung der Ausschussvorsitze erfolgt im Anschluss an die Besetzung der Ausschüsse und unter Berücksichtigung des Zugreifverfahrens nach D’Hondt (Vorlage 23/2019).
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