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Vorlage - 209/2018  

 
 
Betreff: Projektförderung im Rahmen des Aktionsprogramms Insektenschutz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage - öffentlich
  Aktenzeichen:70.02-0618
Federführend:70 Umwelt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz Entscheidung
21.11.2018 
13. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Ausschuss für Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz nimmt die Ausführungen zu einem Projektantrag im Rahmen des Aktionsprogramms Insektenschutz zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, eine entsprechende Projektskizze beim Fördergeber einzureichen.

 

 

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Zum jetzigen Zeitpunkt können die notwendigen Mittel noch nicht benannt werden

Höhe der gesamten finanziellen Auswirkungen:

 

Produkt:

13.67.10

 

Die erforderlichen Mittel sind im Produkt eingeplant.

 

Die erforderlichen Mittel sind teilweise im Produkt eingeplant, eine Deckung erfolgt durch:

 

Die erforderlichen Mittel sind nicht eingeplant.

Erläuterungen:

 

 

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Zusammenfassung

 

Mit dem Aktionsprogramm Insektenschutz will die Bundesregierung die Lebensbedingungen für Insekten und die biologische Vielfalt in Deutschland verbessern, um dem Insektenrückgang entgegenzuwirken.

 

Das Bundesumweltministerium stellt im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt speziell zur Unterstützung des Aktionsprogramms Insektenschutz 5 Mio. € pro Jahr zur Verfügung.

 

Der Kreis Soest beabsichtigt, zum 31.01.2019 eine Projektskizze zum Schutz von Insekten und zur Förderung der Insektenvielfalt einzureichen. Es sollen Maßnahmen zur Wiederherstellung von Insektenlebensräumen und zur Verbesserung ihrer Qualität getroffen werden, indem das Projekt „Erhaltung und ggf. Rückgewinnung von überackerten Wegeseitenstreifen als wichtige Lebensräume in der Hellwegbörde“ genutzt wird. Bei positiver Bewertung der Projektskizze durch den Fördergeber ist im weiteren Verlauf des Jahres 2019 ein förmlicher Förderantrag (detaillierte Vorhabenbeschreibung und Formantrag) vorzulegen. In diesem Fall werden die zuständigen politischen Gremien des Kreises beteiligt.

 

Das BMU trägt 75% der zuwendungsfähigen Kosten eines Vorhabens. Gefördert wird auch Personal. Im Umweltministerium des Landes NRW wird die Übernahme von 15% der Kosten zurzeit geprüft. 10% der Kosten werden beim Kreis Soest verbleiben und könnten hinsichtlich der sich aus dem Projekt für den Naturhaushalt ergebenden dauerhaften Maßnahmen aus Ersatzgeldern finanziert werden.

 


Sachdarstellung

 

Mit dem Aktionsprogramm Insektenschutz will die Bundesregierung die Lebensbedingungen für Insekten und die biologische Vielfalt in Deutschland verbessern, um dem Insektenrückgang entgegenzuwirken. Es gibt im Aktionsprogramm Insektenschutz verschiedene Handlungsbereiche, in deren Rahmen sich die Maßnahmen des Aktionsprogramms bewegen werden. Das Bundesumweltministerium stellt im Rahmen des Bundesprogramms „Biologische Vielfalt“ speziell zur Unterstützung des Aktionsprogramms Insektenschutz 5 Mio. € pro Jahr zur Verfügung.

 

Projekte können gefördert werden, wenn ein erhebliches Bundesinteresse besteht oder z.B. Pilotcharakter (z.B. Umsetzung neuer Verfahren und Methoden) gegeben ist.

 

In den Förderschwerpunkten würde ein mögliches Projekt des Kreises Soest als Projekt zur Wiedervernetzung von Landschaften eingeordnet. Gefördert werden Maßnahmen, die zu einem verbesserten Zustand der biologischen Vielfalt über die bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen hinaus führen.

 

Zuwendungsempfänger können natürliche oder juristische Personen sein. Vom Zuwendungsempfänger wird ein angemessener Eigenanteil gefordert. Das BMU trägt grundsätzlich höchstens 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten eines Vorhabens. Gefördert wird auch Personal. Im Umweltministerium des Landes NRW wird die Übernahme von 15% der Kosten zurzeit geprüft. 10% der Kosten werden beim Kreis Soest verbleiben und könnten hinsichtlich der sich aus den Projekt für den Naturhaushalt ergebenden dauerhaften Maßnahmen aus Ersatzgeldern finanziert werden.

 

 

Antragsverfahren

 

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BfN das Programmbüro im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) beauftragt. Die Frist zur Einreichung von Projektskizzen läuft bis zum 31. Januar 2019. Bei positiver Bewertung ist im weiteren Verlauf des Jahres 2019 ein förmlicher Förderantrag (detaillierte Vorhabenbeschreibung und Formantrag) vorzulegen. In diesem Fall werden die zuständigen politischen Gremien des Kreises beteiligt.

 

Das Thema „Rückumwandlung, Erhaltung und Pflege öffentlicher Flächen in der freien Landschaft unter ökologischen Gesichtspunkten“ könnte durch eine Fördermaßnahme wieder aktiviert werden.

 

Die Resolution des Landschaftsbeirats, die auch durch die politischen Gremien unterstützt wurde, fordert die Rückumwandlung öffentlicher Flächen bei unbefugter Nutzung. Die Resolution wendet sich an alle Straßenbaulastträger im Kreis Soest, im besonderen Maße auch an alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Ergebnis der Abfrage zum Umsetzungsstand in 2017 war, dass mangels Personal eine intensive Beschäftigung mit dem zugegebenermaßen schwierigen Thema in den Kommunen kaum bzw. nicht erfolgt.

 

Lediglich die Gemeinde Möhnesee hat das Thema abgearbeitet, indem sie für die Erarbeitung über eine Förderung einen Mitarbeiter eingestellt hat, der die Größen der überackerten Flächen und die verantwortlichen Grundstückseigentümer ermittelte, die betroffenen Eigentümer anhörte und letztendlich Vereinbarungen über die weitere Handhabung der Flächeninanspruchnahme (Kauf/Tausch/Pacht) vorbereitet hat.

 

Gerade für Bienen und andere Insekten stellen die Wegeränder mit unterschiedlichen Gräsern und Blütenpflanzen wichtige Lebensräume dar. Die ökologische Wertigkeit dieser Flächen hängt bei der Wiederanlage von der Aussaatmischung und der Pflege ab.

 

Über das geschilderte Projekt könnten die Kosten einer Stelle (analog Möhnesee) finanziert werden, die in den beteiligten Kommunen die Umsetzung vorantreibt, die Flächenansprüche einfordert und die naturschutzgerechte Anlage und Pflege betreut.

 

Eine auf die Bedingungen der jeweiligen Kommune ausgerichtete Blühmischung könnte jeweils zusammengestellt werden. Ein aufzustellender ökologischer Pflegeplan würde das Projekt abrunden. Voraussetzung wäre, dass die Kommunen dazu bereit sind. Für den Modellcharakter wäre es günstig, wenn sich mindestens zwei Städte und zwei Gemeinden im Kreisgebiet beteiligen.