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Der Kreistag stimmt den Änderungen des Gesellschaftsvertrags der Westfälisches Gesundheitszentrum Holding GmbH gemäß Anlage dieser Beschlussvorlage zu und weist die Vertreter des Kreises Soest in Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der GmbH an, entsprechenden Beschlüssen zuzustimmen.
Zusammenfassung
Der Kreis Soest ist mit 50% der Geschäftsanteile an der Westfälisches Gesundheitszentrum Holding GmbH (WGZH) beteiligt. Ebenfalls Gesellschafter seit Gründung der Gesellschaft in 2006 sind die Gemeinde Bad Sassendorf (35%) und die Stadt Lippstadt (15%).
Aufgrund des Verkaufs der Anteile an der Solbad Westernkotten GmbH und dem Ausscheiden der Stadt Erwitte als WGZH-Gesellschafter (siehe Kreistags-Vorlage 042-2018) ist nunmehr eine Änderung des Gesellschaftsvertrages notwendig.
Der mit der Anlage vorgelegte neue Gesellschaftsvertrag ist mit den Bürgermeistern der Gemeinde Bad Sassendorf und der Stadt Lippstadt sowie der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg abgestimmt.
Die Synopse verdeutlicht die Änderungen zum seit 2006 gültigen Vertrag.
Neben redaktionellen und notwendigen Anpassungen aus der Gemeindeordnung NRW gibt es drei wesentliche Regelungsbedarfe:
Die Gesellschafter des Westfälisches Gesundheitszentrum Holding GmbH fassen gleichlautende Rats- bzw. Kreistagsbeschlüsse. Vorbehaltlich einer Zustimmung soll die Beschlussfassung in den Gremien der GmbH am 12. Dezember 2018 erfolgen.
Der Kreis Soest ist mit 50% der Geschäftsanteile an der Westfälisches Gesundheitszentrum Holding GmbH (WGZH) beteiligt. Ebenfalls Gesellschafter seit Gründung der Gesellschaft in 2006 sind die Gemeinde Bad Sassendorf (35%) und die Stadt Lippstadt (15%).
Aufgrund des Verkaufs der Anteile an der Solbad Westernkotten GmbH und dem Ausscheiden der Stadt Erwitte als WGZH-Gesellschafter (siehe Kreistags-Vorlage 042-2018) ist nunmehr eine Änderung des Gesellschaftsvertrages notwendig.
Der mit der Anlage vorgelegte neue Gesellschaftsvertrag ist mit den Bürgermeistern der Gemeinde Bad Sassendorf und der Stadt Lippstadt sowie der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg abgestimmt.
Die Synopse verdeutlicht die Änderungen zum seit 2006 gültigen Vertrag. Neben redaktionellen und notwendigen Anpassungen aus der Gemeindeordnung NRW gibt es nachfolgende Regelungsbedarfe.
Quorum Beschlussfassungen
Die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung (§ 5) und des Aufsichtsrates (§ 9) werden in der Neufassung des Gesellschaftsvertrags mit einer Mehrheit von 90 % der abgegebenen Stimmen gefasst. Das bedeutet praktisch eine Einstimmigkeit der Entscheidungen. Sollte sich Lippstadt bei einer Entscheidung den Standort Bad Sassendorf betreffend enthalten, wäre eine Zustimmung von Kreis Soest und Gemeinde Bad Sassendorf trotzdem eine Mehrheit größer 90% und damit beschlossen, da Stimmenthaltungen als nicht abgegebene Stimmen zählen – siehe § 5 (7). Die den Gremien in § 6 (Gesellschafterversammlung) und § 9 (Aufsichtsrat) zugewiesenen Entscheidungskompetenzen sind allesamt so strategisch, dass man der Überzeugung sein kann, hier künftig - wie in der Vergangenheit auch - eine Einstimmigkeit unter den Gesellschaftern herzustellen.
Verkleinerung Aufsichtsrat
Eine Verkleinerung des Aufsichtsrates sollte mit der neuen Wahlperiode 2020 greifen und bereits jetzt im Gesellschaftsvertrag verankert werden. Die früheren Sitze der Stadt Erwitte werden wie folgt neu verteilt und der Aufsichtsrat nach der Kommunalwahl 2020 auf einen stimmberechtigten Teil verkleinert. Weitere beratende Mitglieder könnten ggf. in einem Beirat aufgenommen werden.
Für den Kreis Soest ergeben sich somit keine Änderungen in der laufenden Wahlperiode.
Anpassung Verlustausgleichsregelung
Die „sperrige“ Regelung des § 13 zum Verlustausgleich, der praktisch eine - insbesondere unbegrenzte - Verlustübernahme durch die Gesellschafter ausschließt, resultiert noch aus den Zeiten der WGZH-Gründung als Kompromisslösung.
Finanzaufsichtlich positiv bewertet die Bezirksregierung nachfolgenden Formulierungsvorschlag, der den § 13 wie folgt ersetzen könnte:
„Verlustausgleiche durch die Westfälisches Gesundheitszentrum Holding GmbH an die Tochtergesellschaften erfolgen nicht. Jeder Standort und jede GmbH innerhalb des Konzerns hat eigenverantwortlich wirtschaftlich zu agieren. Es besteht für die Gesellschafter keinerlei Verpflichtung, Zuschüsse zum Ausgleich von Jahresfehlbeträgen oder Finanzierung von Investitionen an die Holding GmbH oder ihre Tochtergesellschaften zu leisten.“
Diese Änderung wird auf Hinweis der Geschäftsführung und in Abstimmung der Gesellschafter untereinander und mit der Bezirksregierung zunächst nicht umgesetzt. Hintergrund ist der mit einem Bankenkonsortium abgeschlossene Darlehensvertrag. Änderungen an dieser Stelle des Gesellschaftsvertrags, die über die Streichung des Passus in Bezug auf den Standort Bad Westernkotten hinausgehen, müssten mit dem Bankenkonsortium abgestimmt werden. Aufgrund der zu erwartenden langen Zeitspanne einer Abstimmung der Banken untereinander, soll daher zunächst auf eine Anpassung des
Die Gesellschafter des Westfälisches Gesundheitszentrum Holding GmbH fassen gleichlautende Rats- bzw. Kreistagsbeschlüsse. Vorbehaltlich einer Zustimmung soll die Beschlussfassung in den Gremien der GmbH am 12. Dezember 2018 erfolgen.
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